Drucksache Nr. 0297/2010:
Veränderungssperre Nr. 86 - Hildesheimer Straße / Siemensstraße

Inhalt der Drucksache:

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0297/2010
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Veränderungssperre Nr. 86 - Hildesheimer Straße / Siemensstraße

Antrag,

für den Geltungsbereich der künftig 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 nach den §§ 14 und 16 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO die Veränderungssperre Nr. 86 -Anlagen 2 und 3- als Satzung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Satzung über eine Veränderungssperre ist ein formales Plansicherungsinstrument, das die gegenwärtige städtebauliche Situation in dem Gebiet vor dem Inkrafttreten des künftigen Bebauungsplans vor unerwünschten Veränderungen schützt. Eine Auseinandersetzung mit Gender-Aspekten erfolgt daher erst mit einer inhaltlichen Befassung im Rahmen der weiteren Beschlüsse zum Verfahren des Bebauungsplans.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet ist an der Hildesheimer Straße mit einer Tankstelle und im Eckbereich Siemensstraße/Mozartstraße mit einem Aldi-Markt bebaut. Der hier maßgebliche Bebauungsplan Nr. 37 in Fassung der 6. Änderung setzt ein allgemeines Wohngebiet fest. Festsetzungen für die Zahl der Vollgeschosse und die überbaubaren Grundstücksflächen enthält der Bebauungsplan nicht. Mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, bei einer Neubebauung des Plangebietes eine Blockstruktur wie in den nördlich und südlich angrenzenden Baugebieten zu erreichen. Das heißt, es soll eine drei- bis fünfgeschossige geschlossene Bebauung auf der Straßenbegrenzungslinie festgesetzt werden.

Der Erlass der Veränderungssperre ist erforderlich, weil für die beiden im Plangebiet gelegenen Grundstücke eine Bauvoranfrage für einen ALDI-Markt gestellt wurde. Nach den eingereichten Bauvorlagen ist entlang Mozartstraße und Siemensstraße ein eingeschossiger Laden und entlang der Hildesheimer Straße eine offene Stellplatzanlage geplant. Die Entscheidung über diese Bauvoranfrage wurde im April 2009 auf der Grundlage des vom Verwaltungsausschuss gefassten Aufstellungsbeschlusses für die Dauer von 12 Monaten zurückgestellt. Die Veränderungssperre dient der weiteren Sicherung der Planung.

61.1B 
Hannover / 04.02.2010