Drucksache Nr. 0297/2006:
181. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Wettbergen / In der Rehre Süd

Entscheidung über im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0297/2006
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

181. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Wettbergen / In der Rehre Süd

Entscheidung über im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Antrag,

1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 181. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen gemäß den Einzelanträgen in Anlage 2 zu dieser Drucksache zu entscheiden,

2. die 181. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3) mit Begründung (Anlage 4) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Mit der Planausweisung soll ein Angebot an Wohnbauflächen im Stadtgebiet geschaffen werden, um der Abwanderung in das Umland entgegenwirken zu können. Durch die verkehrsgünstige Lage kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:


Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 0940 / 2003 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Nr. 1035 / 2004 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Das 181. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan ist eingeleitet worden zur Entwicklung von Wohnbauflächen südlich der Straße "In der Rehre".

Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 11. September 2003 wurde die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 25. September bis 24. Oktober 2003 durchgeführt. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

In der Zeit vom 09.02.2004 bis 12.03.2004 wurden diejenigen Behörden und Stellen, die öffentliche Belange zu vertreten haben, an dem Änderungsverfahren beteiligt. Über das Ergebnis wurde im Rahmen der Drucksache Nr. 1035 / 2004 berichtet.

Nach Beschluss der Ratsversammlung zum Entwurf der 181. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die öffentliche Auslegung vom 20. Juli bis 27. August 2004 durchgeführt. In diesem Rahmen trug eine Anwohnerin des künftigen Wohngebietes Bedenken vor, ferner äußerten sich die Industrie- und Handelskammer Hannover (in Wiederholung der bereits im früheren Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahme) allgemein kritisch zum Planungsziel, das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt äußerte Vorbehalte bezüglich der räumlichen Nähe der künftigen Wohnbebauung zum geplanten Kompostplatz im Bereich des Stadtfriedhofes Ricklingen. Zu den Stellungnahmen wird die Entscheidung gemäß Anlage 2 zu dieser Drucksache empfohlen.

Das Verfahren zur 181. Änderung des Flächennutzungsplanes konnte erst nach rechtswirksamer Änderung bisher entgegenstehender raumordnerischer Festlegungen zum Abschluss gebracht werden. Mit dem Inkrafttreten des Regionalen Raumordnungsprogramms 2005 am 01. Februar 2006 liegen die Voraussetzungen hierfür nunmehr vor (s. Abschnitt 3.1 der Begründung).

Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die naturschutzfachliche Stellungnahme ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt. Zur Eingriffsregelung wird zutreffend dargestellt, dass die zum Ausgleich vorzusehenden Maßnahmen zum Teil bereits durch Flächenbereitstellung im Entwurf der 181. Flächennutzungsplan-Änderung berücksichtigt wurden. Weitere Maßnahmen unterhalb der Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes werden im Bebauungsplan zu berücksichtigen sein.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 181. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.


Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 2 - Entscheidungsvorschlag zu Bedenken und Anregungen
Anlage 3 - Plan der 181. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4 - Begründung zur 181. Änderung des Flächennutzungsplanes
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Hannover / 07.02.2006