Drucksache Nr. 0295/2016 E1:
Änderungsantrag des Stadtbezirkrates Südstadt-Bult zur DS-Nr. 0295/2016 IGS Südstadt - Sanierung des Bestandsgebäudes und Erweiterung um einen Anbau sowie Errichtung einer Vier-Gruppen-Kindertagesstätte

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0295/2016 E1
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Änderungsantrag des Stadtbezirkrates Südstadt-Bult zur DS-Nr. 0295/2016 IGS Südstadt - Sanierung des Bestandsgebäudes und Erweiterung um einen Anbau sowie Errichtung einer Vier-Gruppen-Kindertagesstätte

Antrag,

den Änderungsantrag des Stadtbezirkrates Südstadt-Bult Nr. 15-0581/2016 zur Drucksache 0295/2016 abzulehnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der
Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und
Männer, Mädchen und Jungen aus.

Kostentabelle

Es wird auf die Kostentabelle der Ursprungsdrucksache 0295/2016 verwiesen.

Begründung des Antrages


1. Die Erweiterung der IGS Südstadt um eine Sekundarstufe II hätte eine umfangreiche Änderung der vorliegenden Planung zur Folge. Hieraus ergäben sich erhebliche Konsequenzen auf die zeitlichen Abläufe zur Realisierung der Maßnahme. Mit einer Verschiebung von einem Jahr oder mehr ist zu rechnen. Dies wiederum hätte derzeit noch nicht absehbare Auswirkungen auf die Raumsituation der aufwachsenden IGS sowie die in der Verwaltungsvorlage beschriebenen Interims- und Auslagerungs-
szenarien.
2. Die Finanzierung der zur gleichzeitigen baulichen Realisierung der Sek II erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von mehreren Millionen € ist nicht veranschlagt und wäre nur durch Verschiebung und/oder Streichung anderer dringender Maßnahmen zu erreichen.
3. Die Errichtung von Oberstufen an Integrierten Gesamtschulen ist an gesetzliche Vorgaben geknüpft. Diese müssen bei der Beantragung durch den Schulträger nach § 106 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes erfüllt sein.
So ist insbesondere ein langfristiger Bedarf an Oberstufenplätzen nachzuweisen und die erforderliche Mindestschülerzahl von 54 Schülerinnen und Schülern zur Bildung einer Oberstufe muss dauerhaft erreicht werden.

Eine entsprechende Entwicklung der Schülerzahlen lässt sich grundsätzlich erst ermitteln und nachweisen, wenn die ersten Jahrgänge einer neu errichteten Integrierten Gesamtschule durchgelaufen sind und an Hand des Leistungsbildes der Schülerschaft und entsprechende Abfragen ermittelt werden kann, wie viele Schülerinnen und Schüler mit einem erweiterten Sekundarabschluss in eine Oberstufe an dieser Schule wechseln werden.

Dies wäre an der IGS Südstadt frühestens im Schuljahr 2017/18 der Fall.

Die Erweiterung einer Integrierten Gesamtschule um eine gymnasiale Oberstufe hat grundsätzlich an der Stammschule zu erfolgen. Ob die erforderliche Mindest-
schülerzahl von 54 Schülerrinnen und Schülern durch eine 4 zügige Sek. I-Stufe erreicht werden kann, bleibt somit abzuwarten.

Eine Kooperation (analog zur Oberstufe IGS Büssingweg) zwischen einer Realschule und einer Integrierten Gesamtschule ist laut Auskunft der Landesschulbehörde nicht genehmigungsfähig. Die Realschule Dietrich-Bonhoeffer-Schule und der Sekundarbereich der Südstadtschule können somit formal nicht zu einer gemeinsamen Oberstufe beitragen.

Unter diesen Voraussetzungen hält die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Südstadt für nicht genehmigungsfähig und empfiehlt daher - auch aus den eingangs beschriebenen baulichen und wirtschaftlichen Gründen - den vorliegenden Änderungsantrag zu DS-Nr. 0295/2016 abzulehnen.
19 .1
Hannover / 22.04.2016