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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan Nr. 1735 - Schwindstraße,
Bebauungsplan der Innenentwicklung;
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Antrag,
1. die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1735 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger, die aus
Datenschutzgründen in einer vertraulichen Informationsdrucksache
genannt werden
nicht zu berücksichtigen,
2. den Bebauungsplan Nr. 1735 gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit
§ 10 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Überplanung des Baublocks trägt dazu bei, einen mit der Stadtbahn gut erreichbaren Standort, der bisher ausschließlich gewerblich genutzt war, zu einem gemischt genutzten Standort für Gewerbe, Einzelhandel, Büros und Wohnen weiter zu entwickeln. Zur Verbesserung des Ortsbildes soll ferner die Blockrandbebauung in diesem Abschnitt der Podbielskistraße vervollständigt werden. Die Planung führt insgesamt zu einer besseren Verträglichkeit der aneinander grenzenden Nutzungen, so dass Nutzungskonflikte vermieden werden können.
Genderaspekte werden hierdurch nicht berührt. Es ist daher davon auszugehen, dass durch die Überplanung des Baublocks eine Bevorzugung oder Benachteiligung bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderen Gruppen nicht zu erwarten ist.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover.
Begründung des Antrages
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 06.10.2011 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1735 beschlossen. Während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 20.10.2011 bis 21.11 2011 sind 2 Anschreiben mit einer Unterschriftenliste als Einwendungen eingegangen.
Die vorgetragenen Einwendungen sind in der Anlage 4 zu dieser Drucksache wörtlich dargelegt und mit den jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung versehen. Diese Anlage stellt zusammen mit der Begründung zu diesem Bebauungsplan die erforderliche Abwägung dar.
Die Verwaltung empfiehlt insgesamt die Einwendungen zurückzuweisen.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.11
Hannover / 31.01.2012