Drucksache Nr. 0294/2024 E1:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1534 - Wasserstadt Limmer Wiedererrichtung Uferbebauung -
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss
Änderungsantrag Nr. 15-0896/2024 des Stadtbezirksrates Linden-Limmer zur Drucksache Nr. 0294/2024

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer
  • Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
  • Gleichstellungsausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Gleichstellungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1. Ergänzung
0294/2024 E1
1 (online)
 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1534 - Wasserstadt Limmer Wiedererrichtung Uferbebauung -
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss
Änderungsantrag Nr. 15-0896/2024 des Stadtbezirksrates Linden-Limmer zur Drucksache Nr. 0294/2024

Antrag,

dem Antrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer aus Drucksache Nr. 15-0896/2024 nicht zu folgen und wie in der Begründung näher ausgeführt zu verfahren

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es ergeben sich keine Änderungen gegenüber der Ursprungsdrucksache.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Es ergeben sich keine Änderungen gegenüber der Ursprungsdrucksache.

Kostentabelle

Es ergeben sich keine Änderungen gegenüber der Ursprungsdrucksache.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 die Drucksache Nr. 15-0896/2024 (Anlage 1) beschlossen und damit einen Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 0294/2024 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1534 - "Wasserstadt Limmer Wiedererrichtung Uferbebauung, Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss". Auf den Wortlaut dieses Änderungsantrages folgt die Empfehlung der Verwaltung.

Wortlaut des Änderungsantrages

Der Punkt 2. der Verwaltungsvorlage wird gestrichen.


Stattdessen werden die folgenden Punkte 2. und 3. neu aufgenommen:

2. Es ist eine frühzeitige Bürger*innenbeteiligung durch nachfolgend aufgeführte zwei öffentliche Veranstaltungen im Stadtteil Limmer durchzuführen:

a) Die Unterrichtung und Erörterung des Entwurfs zur Aufgabenstellung des geplanten Wettbewerbs

und

b) die Unterrichtung und Erörterung des Wettbewerbsergebnisses.

Zur Vorbereitung der genannten Veranstaltungen sind der Entwurf zur Aufgabenstellung des Wettbewerbs bzw. das Ergebnis des Wettbewerbs jeweils 14 Tage vor den Veranstaltungen im Internet zu veröffentlichen.

3. Für den Entwurf der wettbewerblichen Aufgabenstellung sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

a) Bei den Vorschlägen zur Überbauung des Plangebietes soll immer auch eine Variante unter Einbeziehung und Erhalt der Bestandsgebäude präsentiert werden. Grundsätzlich ist eine attraktive Uferzone am Stichkanal mit einer öffentlichen Wegeverbindung einschließlich Aufenthaltsmöglichkeit für die Öffentlichkeit vorzusehen.

b) Der Hochbauliche Entwurf der im Zuge eines Wettbewerbsverfahren gefunden werden soll, enthält offen formulierte Vorgaben für zukunftsweisende Wohnmodelle, die den Architekt*innen bei der Bewältigung dieser Aufgabe möglichst freie Hand lassen - verbunden mit dem Ziel, einen in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht nachhaltigen und zugleich ästhetischen Entwurf für diesen besonderen Ort zu generieren. Unter Nutzung der Innovationsklausel des §66 NBauO, "Gebäudeart E", soll ein ressourcenschonender und bedarfsgerechter Wohn- und Lebensraum entstehen.

c) Vorgesehen ist auf dem ca. 7.000 m2 großen Grundstück die Umnutzung der Bestandsgebäude bzw. die Errichtung eines vorwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes (6,5 Geschosse, ca. 2.500 m2 Grundfläche, ca. 16.000 m2 Geschossfläche, 150 Wohneinheiten, für den Fall eines Neubaus) sowie eines Gebäudes mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss und Büros in den Obergeschossen (5 Geschosse, ca. 1.000 m2 Grundfläche, ca. 5.000 m2 Geschossfläche). Auch ein Teilabriss mit sinnvoller Ergänzung durch Neubauten kann Ausfluss der wettbewerblichen Aufgabenstellung sein.

Dabei ist besonderes Augenmerk zu legen auf:

  • Resiliente Flächennutzung / Wohnungsangebote und Wohnungsmix / Mobilitätsräume
  • Suffizienz bei der Wahl der Wohnungsgrößen
  • Angebot von Gemeinschaftsflächen zur Arrondierung kleinerer Wohnungen
  • Umgang mit privaten Außenräumen
  • Gestaltung der Dachlandschaft mit Retentionsdächern oder geneigten Dächern mit PV

d) Im Nutzungskonzept ist eine Variante aufzunehmen, welche die Unterbringung eines oder mehrere Kulturtreffs ermöglicht.

e) Sofern ein Abbruch der Bestandsgebäude in den Wettbewerbsbeiträgen erwogen wird, sind Ausführungen darüber zu treffen, wie Gebäudeteile der denkmalgeschützten Bauten beim Gebäudeabbruch gesichert und bei den Nachfolgebauten als originale Relikte der Industriegeschichte erinnernd zu verwendet werden.

f) Für die Erörterung des Vorhabens ist die Erschließung im Kontext der umgebenden Planung darzustellen.

Anstelle einer kostentreibenden Tiefgarage soll ein weiterer Mobility-Hub entstehen, der dem gesamten Baugebiet zugutekommt.

g) Für den Fall, dass es zu einem Abbruch kommt, wird im Bereich des heutigen Eckgebäudes (Gebäude 45) auf eine Neubebauung verzichtet.

h) In den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1534 – Wasserstadt Limmer Wiedererrichtung Uferbebauung – Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss ist an geeigneter Stelle folgender Passus einzufügen:

„Die Ausschreibungsunterlagen der wettbewerblichen Aufgabenstellung werden voll umfänglich veröffentlicht. Datenschutzaspekte werden berücksichtigt.“


Stellungnahme der Verwaltung

Es wird vorgeschlagen, dem Antrag nicht zu folgen.

Zur Erläuterung:

Von öffentlichen Bauleitplanverfahren, deren Beteiligungsschritte den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und den dazugehörigen Ratsbeschlüssen folgen, sind private Wettbewerbsverfahren deutlich zu unterscheiden. Da es sich bei dem Antrag Nr. 15-0896/2024 um einen formalen Beschluss zum Bauleitplanverfahren handelt, können Inhalte zum privaten Wettbewerbsverfahren nicht in die Drucksache mit aufgenommen werden. Eine Verquickung beider Verfahren ist weder zielführend noch zulässig.

Ein privater Wettbewerb dient der Absicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität eines Vorhabens. Gemeinsam haben sich die LHH und Wasserstadt Limmer GmbH & Co. KG (WLG) vor dem Hintergrund der identitätsstiftenden Bedeutung der rückzubauenden Gebäude für die Durchführung eines Hochbauwettbewerbs für die Neubauten verständigt. Dieser Wettbewerb wird von der WLG ausgelobt und finanziert.

Der Erhalt der Bestandsgebäude Nr. 44/51 entlang des Stichkanals und Nr. 2 an der Wunstorfer Straße ist, wie in der Informationsdrucksache Nr. 1509/2023 – Umgang mit den Baudenkmälern in der Wasserstadt Limmer - beschrieben, aufgrund der Kontamination mit dem krebserregenden Stoff Nitrosamin nicht möglich. Der Abriss wurde vor diesem Hintergrund unter Auflagen bereits genehmigt.

Zu den Antragspunkten des Änderungsantrags im Einzelnen:

Dem Vorschlag, den Punkt 2. der Verwaltungsvorlage zu streichen, wird nicht gefolgt. Ein Anlass, den Aufstellungsbeschluss getrennt vom Einleitungsbeschluss zu fassen, ist nicht erkennbar.

Zu 2., 2 a) und 2 b):


Die unter 2 a) beschriebene öffentliche Präsentation fand bereits am 23.04.2024 statt, auch die Anregung unter b) wird in einer Informationsveranstaltung am 16.12.2024 aufgegriffen, allerdings nicht als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB, sondern als zusätzliches Angebot. Die formellen Beteiligungsschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslage werden gemäß § 3 BauGB im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wie gewohnt erfolgen.

Die mit der LHH einvernehmlich abgestimmte Auslobung für die Wiedererrichtung der Uferbebauung wurde am 22.04.2024 an die bearbeitenden Büros versandt. In bewährter Weise wirken Vertreter*innen der Kommunalpolitik im Preisgericht an der Auswahl der mit der Umsetzung zu beauftragenden Architekturbüros mit.


Auslobungsunterlagen stehen normalerweise ausschließlich den Teilnehmenden sowie dem Preisgericht zur Verfügung. In diesem Fall ist die Auslobung ebenso wie die Präsentation, die im Rahmen der Veranstaltung am 23.04.2024 gezeigt wurde, auf hannover.de unter der Rubrik Wasserstadt Limmer öffentlich einsehbar. Das Wettbewerbsergebnis wird in der 48. KW, eine Woche nach der Jurysitzung und zwei Wochen vor der öffentlichen Veranstaltung, ebenfalls im Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.


Zu 3.:
Inhaltlich sind die unter Punkt 3 genannten Anforderungen in der versandten Auslobung überwiegend bereits enthalten, vereinzelt konnten sie nicht berücksichtigt werden:

Zu 3 a)
Dieser Punkt konnte in der Auslobung nicht berücksichtigt werden, da der geforderte Erhalt der Nitrosamin belasteten Gebäude und deren Nutzung für Wohnen und Arbeiten nicht möglich ist. Einzelheiten hierzu sind der Informationsdrucksache Nr. 1509/2023 - Umgang mit den Baudenkmälern in der Wasserstadt Limmer - zu entnehmen.

Zu 3 b)
Dieser Punkt ist bereits in der Auslobung enthalten. Das genannte Ziel, einen in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht nachhaltigen und zugleich ästhetischen Entwurf zu generieren, wird ebenso formuliert wie die Vorgaben für zukunftsweisende Wohnmodelle. So ist eine große Spanne von Wohnungsgrößen von 45 bis 100m² möglich. Ebenso steht beschrieben, dass die Wohnungen eine größtmögliche Funktionalität und Flexibilität aufweisen sollen. Die im Änderungsantrag erwähnte Novellierung der NBauO hinsichtlich des "Gebäudetyps E" ist bisher nicht rechtskräftig. Die Intention dessen, das "Einfache Bauen" zu forcieren, ist jedoch ein wichtiger Inhalt der Auslobung.


Zu 3 c)
Dieser Punkt ist teilweise sowohl in der Auslobung als auch in der Drucksache zum Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss enthalten. Ein Teilerhalt der Bestandsgebäude ist, wie unter 3 a) beschrieben, jedoch nicht möglich.

Die genannten Größen für Geschosse, Grundflächen, Geschossflächen und Wohneinheiten sind bereits im Einleitungsantrag der Vorhabenträgerin beschrieben und somit Teil der Drucksache Nr. 0294/2024. Die genannten Schlagworte

o Suffizienz bei der Wahl der Wohnungsgrößen

o Umgang mit privaten Außenräumen


o Gestaltung der Dachlandschaft mit PV

haben inhaltlich Einzug in die Auslobung gehalten. Gemeinschaftsflächen sind gemäß Raumprogramm der Auslobung möglich. Die Festsetzung von Grün- und Retentionsdächern wird im weiteren Bauleitplanverfahren geprüft. Die Errichtung von Solaranlagen auf den Dächern von Neubauten ist grundsätzlich gemäß der Solarleitlinie der Stadt Hannover (Beschluss-Drucksache Nr. 2457/2020) verpflichtend.

Zu 3 d)
Dieser Punkt ist bereits in der Auslobung enthalten. Die genannte Berücksichtigung des Kulturtreffs ist ebenfalls Inhalt der Auslobung und mit einem Raumprogramm versehen.

Zu 3 e)
Dieser Punkt ist bereits in der Auslobung enthalten. Die geforderten Ausführungen zum Erhalt einzelner Gebäudeteile beim Abbruch werden seitens der Gebäudeeigentümerin und Vorhabenträgerin derzeit erarbeitet. Zudem sollen nicht belastete, historische Fassadenelemente des Denkmals in die neue Fassadengestaltung integriert werden. Dabei handelt es sich u.a. um drei Betonräder an der Kanalseite des Mittelbaus. An der Bestandsfassade befinden sich derzeit auch Betonschnecken, die vorsichtig abgetragen und gelagert werden können, um vereinzelt im Entwurf verwendet zu werden. Diese Elemente sollen in die Architektursprache des Neubaus eingebunden werden und somit dazu beitragen die historische Identität des Ortes zu bewahren.

Zu 3 f)


Die gewünschte Darstellung der Erschließung der umgebenden Planung ist bereits in der Auslobung enthalten.

Der geforderte weitere Mobility-HUB konnte nicht in der Auslobung berücksichtigt werden. Der Stellplatzschlüssel für Kfz ist stark reduziert. Die vorgegebenen 80 Stellplätze sind gemäß Auslobung in einer Tiefgarage unterzubringen. Angesichts der besonderen Lagegunst zwischen Marktplatz und Uferpromenade erscheint es unverhältnismäßig einen größeren Anteil der oberirdischen Gebäudeflächen für Kfz-Stellplätze vorzuhalten. In dieser besonderen städtebaulichen Situation wird eine Tiefgarage als bestmögliche Variante bewertet und vorgegeben

Zu 3 g)


Dieser Punkt ist bereits in der Auslobung enthalten. Der geforderte Verzicht auf eine geschlossene Bebauung im Bereich des Winkels wurde insofern berücksichtigt, als dass es gemäß Auslobung den einzelnen am Wettbewerb teilnehmenden Büros freisteht, einen entsprechenden Entwurf auszuarbeiten.

Zu 3 h)


Die Veröffentlichung der Auslobung ist, wie unter Punkt 2 beschrieben, bereits erfolgt.
61.12 
Hannover / May 6, 2024