Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Die Genderaspekte werden im Laufe des Verfahrens geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf verschiedene Geschlechter sind nicht zu erwarten.
Die Klimawirkungsprüfung wird im Laufe des Verfahrens durchgeführt. Ein positives Ergebnis ist nicht zu erwarten, da die bestehenden Gebäude abgebrochen und durch neue Gebäude ersetzt werden sollen.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Innerhalb des ca. 7.000 m² großen Geltungsbereichs befinden sich unter Denkmalschutz stehende, seit 1999 leerstehende, ehemalige Produktionsgebäude. Diese sind aufgrund von toxikologischer Belastung infolge der industriellen Vornutzung gemäß Niedersächsischem Landesgesundheitsamt durch Umnutzung oder Sanierung keiner Nutzung zu Aufenthaltszwecken zuzuführen (s. Informationsdrucksache Nr. 1509/2023).
Die Wasserstadt Limmer GmbH & Co. KG beabsichtigt eine Wiedererrichtung der Uferbebauung durch ein Gebäudeensemble mit Wohnungen und gewerblichen Nutzungen. Der konkrete hochbauliche Entwurf soll im Zuge eines Wettbewerbsverfahrens gefunden werden. Die Aufgabenstellung wird in Abstimmung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Vorhabenträgerin entwickelt.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 20 setzt Industriegelände fest. Für das geplante Vorhaben ist eine Änderung des Planungsrechts erforderlich. Der Flächennutzungsplan, der bereits 2013 geändert wurde, stellt für den Bereich und die umliegenden Grundstücke Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und allgemeine Grünflächen dar.
Für die benachbarte ehemalige Industriefläche ist ebenfalls Wohnbebauung mit Gewerbenutzungen geplant (Wasserstadt Limmer, 2. Bauabschnitt). Hierzu wurden Anfang 2022 die Ergebnisse der Gutachterverfahren der Öffentlichkeit vorgestellt.
2015 fand für den Geltungsbereich dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens für den Bebauungsplan Nr. 1535 (Wasserstadt Limmer Ost) statt. Dessen Geltungsbereich wurde dann aber auf den 1. Bauabschnitt begrenzt, so dass der Geltungsbereich dieses Verfahrens nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 1535 war. Die Planungsziele von 2015, zu denen der Erhalt der Altgebäude gehörte, können nun nicht weiterverfolgt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Wasserstadt Limmer GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 20.09.2023 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens beantragt.
Der Beschluss ist erforderlich, um das Verfahren einleiten zu können.