Drucksache Nr. 0294/2016:
Stadtbahnstrecke C-Nord - Ausbaustrecke Schulenburger Landstraße zwischen Hochbahnsteig Hainhölzer Markt und Sorststraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0294/2016
3
 

Stadtbahnstrecke C-Nord - Ausbaustrecke Schulenburger Landstraße zwischen Hochbahnsteig Hainhölzer Markt und Sorststraße

Antrag,

1. den Planungen der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) zum Ausbau der Stadtbahnstrecke C-Nord und zu den Anlagen des motorisierten Verkehrs sowie des Fuß- und Radverkehrs in der Schulenburger Landstraße zwischen dem Hochbahnsteig Hainhölzer Markt und der Sorststraße im bestehenden Streckenverlauf gemäß gemäß den als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Planunterlagen und
2. der Übernahme nicht stadtbahnbedingter Kosten in Höhe von 960.000 € durch die Stadt Hannover unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltsplans 2017/2018.
wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.

- Befassungsrecht der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz gem. § 1 (2) der Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 93 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH.








Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54301002

Bezeichnung Landesstraßen / Schulenburger Landstraße

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2018 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2017 zu Lasten 2018.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54301002
Landesstraßen/Schulenburger Landstraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 960.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -960.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54301
Landesstraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 212.369,77 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 24.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 24.000,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -48.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 406.543,54 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -194.173,77 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -242.173,77 €




Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Die Förderfähigkeit nach N-GVFG wird noch überprüft.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 36.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages

1. Hintergrund

Die Stadtbahnstrecke C-Nord wird seit etwa 20 Jahren systematisch ausgebaut. Seit dem Jahr 2012 befindet sich der Abschnitt V des Ausbaukonzeptes in der Realisierungsphase. Dieser Abschnitt umfasst drei Teilvorhaben. Mit der Zusammenlegung der Stadtbahnhaltestellen Bertramstraße und Chamissostraße zu einer neuen barrierefrei ausgebauten Haltestelle Hainhölzer Markt ist das erste Teilvorhaben seit Ende 2012 abgeschlossen. Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Krepenstraße ist ein weiteres Teilvorhaben dieses Abschnittes und wird bis Ende 2016 umgesetzt. Der in dieser Drucksache beschriebene Stadtbahnausbau in der Schulenburger Landstraße zwischen Hainhölzer Markt und Sorststraße ist das dritte Teilvorhaben. Für diesen Abschnitt wird aktuell ein Planfeststellungsverfahren auf Antrag der Infra durchgeführt.

2. Ausgangssituation

Die Schulenburger Landstraße (L380) ist eine wichtige Hauptverkehrsstraße im Nordwesten Hannovers, die am S-Bahnhof Hannover-Nordstadt ihren Anfang nimmt und die Stadt Hannover an das Bundesautobahnnetz (A2 und A7) über die BAB-Anschlussstelle Engelbostel (Eckverbindung A352) anbindet.

Im Ausbaubereich werden hauptsächlich Gewerbeflächen und Wohnbebauung erschlossen.

Die Ausbaustrecke dient mit einem DTV von ca. 18.000 Fahrzeugen/24h als Landesstraße (L 380) überwiegend dem überörtlichen Verkehr. Auf der Ausbaustrecke verkehrt die Stadtbahnlinie 6 (Nordhafen – Messe Ost).

Die Region und Landeshauptstadt Hannover planen den Ausbau der Schulenburger Landstraße im Bereich zwischen Hochbahnsteig Hainhölzer Markt und Sorststraße mit Umgestaltung der Seitenanlagen.



Der besondere Bahnkörper nördlich der Einmündung Sorststraße soll nach Süden hin verlängert werden. Dies zieht erhebliche Veränderungen in den angrenzenden Verkehrsflächen nach sich.

Die vorhandene Fahrbahn ist ca. 14,30 m breit. In Mittellage liegen die Gleise der Stadtbahn. Der Gleisbereich ist teilweise durch Sperrflächen belegt und in anderen Bereichen vom Individualverkehr mit überfahrbar. Eine Aufweitung gibt es im Zulauf auf den Knotenpunkt Sorststraße. Abschnittsweise wird am Fahrbahnrand geparkt.

Die Seitenanlagen weisen im Streckenverlauf ständig wechselnde Breiten zwischen 4,60 m und 17,00 m auf. Im gesamten Streckenabschnitt sind nur 3 Bäume vorhanden. Stadtauswärts gibt es einen kombinierten Geh- und Radweg, stadteinwärts sind die Flächen für Radfahrer und Fußgänger durch Markierung voneinander getrennt.

Die Schulenburger Landstraße muss eine hohe Verkehrsbelastung aufnehmen und genügt durch den mangelhaften Aufbau nicht mehr den Anforderungen an die Tragfähigkeit.
Darüber hinaus ist die Deckschicht der Fahrbahnen in einem desolaten Zustand.

Der Zustand der Nebenanlagen entspricht nicht den heutigen Anforderungen an Qualität und Sicherheit. Derzeitig stehen Fußgängern und Radfahrern in diesem Bereich überwiegend qualitativ mangelhafte Flächen zur Verfügung.

3. Beschreibung des Vorhabens

Der Straßenaufbau wird dem heutigen bzw. dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen angepasst. Der besondere Bahnkörper erhält eine Regelbreite von 7,35 m. Links und rechts davon werden 6,00 m breite Richtungsfahrbahnen angeordnet, wobei in Abschnitten das Parken am Fahrbahnrand zugelassen werden soll.

Die 7,00 m breiten Seitenanlagen setzen sich beidseitig aus einem 2,80 m breiten Gehweg, einem 2,00 m breiten Radweg und einem 2,20 m breiten Grünstreifen zusammen, in dem regelmäßige Baumpflanzungen, Beleuchtung und Abspannmasten für die Oberleitung der Stadtbahn untergebracht werden.

Ziel der vorliegenden Planung ist es unter anderem, durch konsequente Baumpflanzungen eine bestmögliche Orientierung und Leitung im Stadtraum zu erreichen und gleichzeitig die Bewegung zu Fuß oder auf dem Fahrrad so angenehm wie möglich zu gestalten. Durch Pflanzung von Stadtbäumen wird der Straßenraum besser untergliedert in Fahrbahnen bzw. Gleiskörper, Zonen für ruhenden Verkehr, Geh- und Radwege. Durch schattenspendende Bäume wird dieser lange Straßenzug auch für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer angenehm zu benutzen sein.

Die Lichtsignalanlage in Höhe der Chamissostraße wurde bereits zurückgebaut. Gesicherte Querungen sind am Knotenpunkt Sorststraße und am Hochbahnsteig Hainhölzer Markt vorhanden. Die Chamissostraße erhält eine Aufpflasterung. Durch den besonderen Bahnkörper ist hier nur noch ein Rechtseinbiegen möglich.

Im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme ist der Abbruch von 5 Gebäuden bzw. Gebäudeteilen und Leitungsbau erforderlich.







Für die Anlage des besonderen Bahnkörpers ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.

Die Planung ist in der Anlage dargestellt.

Der geplante Bauabschnitt erstreckt sich über eine Länge von rund 350m.

4. UVP

Durch die geplante Baumaßnahme entstehen nur geringe Eingriffe. Es werden 2 vorhandene Bäume entfernt und dafür 36 neue Bäume im Straßenraum untergebracht.

5. Kosten und Finanzierung

Die bauliche Umsetzung der Maßnahme und die damit verbundene Finanzierung sind für die Jahre 2017 bis 2018 vorgesehen.

Von den geschätzten Baukosten muss die Landeshauptstadt Hannover einen Anteil für die Anlage der beiden Grünstreifen, die Neupflanzung der Bäume einschließlich der erforderlichen Leitungsverlegungen sowie die Grunderneuerung der abgängigen östlichen Nebenanlage, die in ihrer Lage unverändert bleibt, tragen. Die Höhe der Beteiligung für Leitungsverlegungen durch die Stadtwerke Hannover (enercity) ist noch abschließend zu behandeln.
Der Neubau des besonderen Gleiskörpers und die dadurch entstehenden Folgemaßnahmen gehen zu Lasten der Region Hannover.

Die geschätzten Baukosten betragen 6,5 Mio. €.
Der städtische Anteil an dieser Baumaßnahme beträgt etwa 960.000 €.

6. Barrierefreiheit

Die ÖPNV-Erschließungsqualität für mobilitätseingeschränkte Menschen wie z. B. RollstuhlfahrerInnen, Menschen mit Rollatoren, Menschen mit Sehschädigung, SeniorInnen und Personen mit Kinderwagen wird durch das gesamte Ausbaukonzept für die Schulenburger Landstraße, insbesondere auch durch den barrierefreien Umbau der Stadtbahnhaltestellen deutlich verbessert.

Durch im Rahmen der für diesen Abschnitt vorgelegten Planungen entsprechend ausgerüstete Fußgängerfurten an Lichtsignalanlagen (Blindensignalgeber) sowie durch taktile Leitstreifen an den Fußgängerfurten an Lichtsignalanlagen sowie an Einmündungen wird die Nutzbarkeit der Straße sowie der Zugang zum ÖPNV auch für blinde und sehbehinderte Personen deutlich erleichtert.

Im Rahmen der Ausführungsplanungen wird die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der Stadt Hannover zu den Detailausführungen hinsichtlich der Barrierefreiheit (Nutzbarkeit der Verkehrsanlagen, Absenkungen, Neigungen, Blindenleitsystem) beteiligt.










7. Bauzeit / Bauablauf

Mit vorbereitenden Leitungsbauarbeiten wird Anfang 2017 begonnen. Die Gleis- und Straßenbauarbeiten sollen in 2018 durchgeführt werden.

66.22 
Hannover / 08.02.2016