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Änderungsantrag der Fraktion SGH zu 1381/2024: Ohne Preistransparenz kein Ausschlusszwang
Antrag
Änderungsantrag gemäß § 12 Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Beschlussdrucksache 1381/2024 „1. Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Versorgung mit Fernwärme in der Landeshauptstadt Hannover (Fernwärmesatzung Hannover)“
Änderungsantrag zu beschließen:
1. Solange nicht klar ist, ob Fernwärme preisgünstiger ist als andere Heizmöglichkeiten, gibt es in den Gebieten, die an das Fernwärmenetz angeschlossen werden sollen, keinen Anschlusszwang ans Fernwärmenetz.
2. enercity wird aufgefordert, die Preiskalkulation für Fernwärme offenzulegen.
Begründung
Die Stadt darf niemandem zwingen, höhere Energiekosten zu zahlen als erforderlich. Zumal enercity bei der Fernwärmeversorgung eine Monopolstellung innehat, sodass die Kundinnen und Kunden bei zu hohen Preisen nicht zu einem anderen Versorger wechseln können. Die Preise für Fernwärme sind trotz einer jüngsten Senkung nach wie vor hoch. Sie werden weiter anziehen, weil die staatliche Energiepreisbremse für dieses Jahr komplett entfallen ist.
Wegen des Anschlusszwangs müssen die betroffenen Haushalte spätestens beim notwendigen Austausch ihrer Heizung Fernwärme nutzen, werden aber im Unklaren darüber gelassen, wie teuer das für sie wird. Die zukünftigen Kundinnen und Kunden haben aber ein Recht zu erfahren, was sie zahlen müssen. Immer wieder gibt es Misstrauen gegenüber der Preisbildung. enercity muss die Preiskalkulation für Fernwärme offenlegen, und Fernwärme muss günstiger sein als andere Heizsysteme. Solange diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, darf es keine Verpflichtung geben, sich ans Fernwärmenetz anschließen lassen zu müssen.