Drucksache Nr. 0293/2009 E2:

Ausbau Stichkanal Linden (SKL)
Stellungnahme der Verwaltung zur DS 15-1204/2009 - gemeinsamer Änderungsantrag von SPD & B90/Die Grünen zur Beschlussdrucksache DS 0293/2009 Ausbau Stichkanal Linden (SKL), Beschluss zu Vorzugsvariante 4

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Kommission Sanierung Limmer
  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer
  • Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Werksausschuss Städtische Häfen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Kommission Sanierung Limmer (Zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (Zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (Zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
2. Ergänzung
0293/2009 E2
0
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt


Ausbau Stichkanal Linden (SKL)
Stellungnahme der Verwaltung zur DS 15-1204/2009 - gemeinsamer Änderungsantrag von SPD & B90/Die Grünen zur Beschlussdrucksache DS 0293/2009 Ausbau Stichkanal Linden (SKL), Beschluss zu Vorzugsvariante 4

In der Sitzung des Stadtbezirksrates Linden Limmer vom 20.05.2009 wurde von den Fraktionen SPD & B90/Die Grünen der nachfolgende gemeinsame Änderungsantrag eingebracht und mehrheitlich beschlossen (DS 15-1204/2009):

„Antrag
der Bezirksrat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, im Vorfeld bzw. im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nachfolgende Forderungen des Bezirksrates Linden-Limmer und des Rates der Landeshauptstadt Hannover gegenüber der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte (WSD) einzufordern bzw. bei der weiteren Sanierungsplanung zu berücksichtigen.

1. Durch die Planung und Bauausführung des Erweiterungsbaus der Schleuse werden zu Wohnzwecken genutzte Gebäude nicht in ihrem Bestand gefährdet.

2. Im Rahmen der Planfeststellung sind die durch die Baumaßnahmen zu erwartenden Lärmbeeinträchtigungen für die angrenzenden Anwohner östlich und westlich des SKL über entsprechende Lärmgutachten festzustellen. Zusätzliche erhebliche Beeinträchtigungen sind über geeignete aktive oder passive Lärmschutzmaßnahmen zu beseitigen (z. B. Lärmschutzwand, Lärmschutzkammer, Schallschutzfenster u. ä.). Diese Maßnahmen müssen vor Beginn der Bauarbeiten ausgeführt werden. Wenn durch diese Maßnahmen kein ausreichender Schutz zu erreichen ist, kommen auch vorrübergehende Unterbringungen im Hotel und ggf. die sozialplanerische Bereitstellung angemessen Ersatzwohnraums in Frage.

3. Mögliche Rammarbeiten für Spundwände o. ä. werden in möglichst erschütterungsarmer Bauweise ausgeführt.

4. Um die Lärm- und Baustellenbelästigung einzugrenzen, werden die Arbeitszeiten auf Mo – Fr zwischen 07:00 und max. 20:00 Uhr eingeschränkt.

5. Zusätzlich zu der von der WSD durchgeführten Beteiligung der Bürger im Rahmen der Planfeststellung wird von den städtischen Häfen vor und während der Bauphase eine kontinuierliche externe unabhängige Anwaltsplanung finanziert, die eine fachliche und qualitativ hochwertige Beteiligung der Anwohner/innen und des Stadtteils am konkreten Planungsprozess gewährleist. Für die Bauphasen wird begleitend eine hoch autorisierte Bauleitung installiert, die mit der Anwaltsplanung die zahlreichen (Teil-) Baustellen ständig so koordiniert und aufeinander abstimmt, dass der Stadtteil im Alltag lebensfähig bleibt.

6. Bei Notverkäufen der unmittelbar anliegenden Immobilienbesitzer/innen tritt die Städtische Häfen Hannover GmbH als vorübergehende Erwerberin auf, damit ein möglicher Wertverfall der Gebäude nicht zu Lasten der Eigentümer/innen erfolgt.

7. Der Wertverlust von Grundstücken (z.B. an der Dieselstraße und an der Sichelstraße) wird im Vorfeld des Neubaus dargestellt und der Zeitpunkt der Entschädigung festgelegt.

8. Im Rahmen der Planfeststellung sind die durch die Baumaßnahme zu erwartenden Lärmbeeinträchtigungen für alle angrenzenden Betriebe und Institutionen (wie z. B. das Sichelwerk, das Tonstudio Cineteam, die Gewerbetreibenden in der Dieselstr. 8 & 10, das Hotel Lindenkrug sowie die Grundschule Kastanienhof, das Kinder- und Jugendheim Limmer u.a.) über entsprechende Lärmgutachten festzustellen. Zusätzliche erhebliche Beeinträchtigungen während der Bauphase sind über geeignete aktive oder passive Lärmschutzmaßnahmen einzugrenzen. Lassen sich die Beeinträchtigungen nicht durch bauliche Maßnahmen vermeiden sind gemeinsam mit den Betroffenen im Vorfeld der Baumaßnahmen entsprechende Alternativen zu entwickeln (z. B. Ersatzstandorte und/oder Entschädigungszahlungen).


9. Für die Dieselstraße wird eine Zuwegung entwickelt, die die Nachteile der neu entstehenden Sackgassensituation kompensiert, insbesondere ist in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) die direkte Abfallentsorgung der Grundstücke zu sichern. Für die Sichelstraße wird die neue Zuwegung so konzipiert das die Anbindung an den Stadtteil Limmer für alle Anlieger zumutbar erhalten bleibt.

10. Die Baustellenlogistik ist primär von der Wasserseite durchzuführen, zusätzlicher Flächenbedarf für Lagerung von Baumaterialien direkt an der Baustelle ist zu vermeiden.

11. Vor Beginn des Neubaus der Schleuse ist im Umfeld ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, auf dessen Basis spätere Schäden an Gebäuden dokumentiert und entschädigt werden können.

12. Im Rahmen der Ausbauplanung und der zugehörigen landschaftspflegerischen Begleitplanung wird für die wegfallenden Naherholungsmöglichkeiten am Kanal Ersatz geschaffen.

13. Es wird sichergestellt, dass wegen der Verzögerung der Sanierung durch den Ausbau des Stichkanals und des Neubaus der Schleuse keine Gelder für die Sanierung Limmers verloren gehen. Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, zusätzliche Mittel zu akquirieren, um die zu erwartenden Nachteile für den Stadtteil abzumildern.

14. Die Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes zum Rahmenplan Wasserstadt Limmer, die wegen des Ausbaus notwendig ist, wird in Abstimmung mit dem Investor zeitnah durchgeführt, um die Auswirkungen zu erfassen und Perspektiven entwickeln zu können.

15. Es ist zeitnah das Risiko einer Schadstofffreisetzung bzw. der Entsorgungsaufwand bei seitlicher Abgrabung längs des Kanals am ehemaligen Contigelände zu untersuchen

Begründung
Die Städtische Häfen Hannover GmbH hat großes wirtschaftliches Interesse, neben dem Ausbau des Stichkanals auch die Schleuse am Eingang des Lindener Hafens zu vergrößern, um auch übergroßen Motorschiffen zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit die Einfahrt in den Lindener Hafen zu ermöglichen.
In der Bauphase wird es zu starken Belastungen für die Anwohner und Anwohnerinnen und für den Stadtteil kommen. Es ist zu befürchten, dass die Sanierung in Limmer ins Stocken kommt. Mit dem Zusatzantrag sollen die Beeinträchtigungen auf ein möglichst niedriges Niveau reduziert werden.“


Abstimmungsergebnis der Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
vom 20.05.2009:
Abstimmungsergebnis Ziffer 01: 12 Ja / 7 Nein / 0 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis Ziffer 02: 11 Ja / 8 Nein / 0 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis Ziffer 03: 11 Ja / 8 Nein / 0 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis Ziffer 04: 12 Ja / 7 Nein / 0 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis Ziffer 05: 11 Ja / 8 Nein / 0 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis Ziffer 06: 11 Ja / 8 Nein / 0 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis Ziffer 07: 12 Ja / 7 Nein / 0 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis Ziffer 08: 11 Ja / 8 Nein / 0 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis Ziffer 09: 11 Ja / 8 Nein / 0 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis Ziffer 10: 11 Ja / 8 Nein / 0 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis Ziffer 11: 12 Ja / 7 Nein / 0 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis Ziffer 12 11 Ja / 8 Nein / 0 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis Ziffer 13 11 Ja / 8 Nein / 0 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis Ziffer 14 11 Ja / 8 Nein / 0 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis Ziffer 15: 11 Ja / 8 Nein / 0 Enthaltungen

Stellungnahme der Verwaltung
Zu Ziffer 01: Der Empfehlung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer wird gefolgt.
Zu Ziffer 02: Der Empfehlung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer wird gefolgt.
Zu Ziffer 03: Der Empfehlung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer wird gefolgt.
Zu Ziffer 04: Der Empfehlung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer wird gefolgt.
Zu Ziffer 05: Der Empfehlung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer wird gefolgt.
Zu Ziffer 06: Der Empfehlung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer wird gefolgt.
Zu Ziffer 07: Der Empfehlung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer wird gefolgt.
Zu Ziffer 08: Der Empfehlung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer wird gefolgt.
Zu Ziffer 09: Der Empfehlung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer wird gefolgt.
Zu Ziffer 10: Der Empfehlung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer wird gefolgt.
Zu Ziffer 11: Der Empfehlung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer wird gefolgt.
Zu Ziffer 12: Der Empfehlung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer wird gefolgt.
Zu Ziffer 13: Der Empfehlung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer wird gefolgt.
Zu Ziffer 14: Der Empfehlung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer wird gefolgt.
Zu Ziffer 15: Der Empfehlung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer wird gefolgt.

Kostentabelle

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Hannover / 27.05.2009