Drucksache Nr. 0293/2008 N1 E1:
Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover, Teilmaßnahme Vorlandabgrabungen an der Ihme

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer
  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
  • Stadtbezirksrat Ricklingen
  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0293/2008 N1 E1
2
 

Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover, Teilmaßnahme Vorlandabgrabungen an der Ihme

Antrag,

1. dem Änderungsantrag der Fraktionen/Einzelvertreter von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und BSG im Stadtbezirksrat Linden-Limmer (DS 15-0820/2008) zur Um-
setzung der Hochwasserschutzmaßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover, Teilmaßnahme Vorlandabgrabungen an der Ihme nicht zu folgen;

2. dem Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat Mitte (DS 15-0936/2008) zur Umsetzung der Hochwasserschutz-
maßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover, Teilmaßnahme Vorlandabgrabungen an der Ihme zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.




Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer hat in seiner Sitzung am 02.04.2008 folgenden Änderungsantrag beschlossen (Anlage 1):
Das Planfeststellungsverfahren wird erst eingeleitet wenn folgende Rahmenbedingungen erfüllt sind:
- Ein weitgehender Erhalt der Flora und Fauna im Plangebiet sollte stärker als in der vorgestellten Drucksache als Planungsziel definiert werden, vorhandene Pläne werden entsprechend überarbeitet und eventuell notwendige Ausgleichsmaß-
nahmen werden im Plangebiet selbst, oder nur in unmittelbarer Nähe vorgenom-
men. – Angeregt wird daher eine Neuplanung mit gleichberechtigtem inter-
disziplinärem Planungsansatz der Bereiche Hydraulik und Landschaftsplanung.
- Eine einvernehmliche Lösung der Verlagerung der Kinderspielflächen des Horts, des Spielplatzes und des Glockseeforts wird vorgelegt. – Ein Ausgleich der Flächen erfolgt nur in mindestens gleicher Beschaffenheit, Größe & Lage.
- Für die Ihme und die Leine wird mit den Anrainerkommunen ein überörtlich abgestimmtes Hochwasserschutzkonzept erarbeitet.

Dem Antrag sollte aus Sicht der Verwaltung nicht gefolgt werden.

Ziel der Maßnahme ist es, den Hochwasserschutz an der Ihme zu verbessern. Die möglichst landschaftsschonende und umweltgerechte Planung war dabei eine wesentliche Rahmen-
bedingung für die Gestaltung der Flächen. Aufgrund der umfangreichen Abgrabungen von bis zu vier Metern kann ein Großteil der Landschaft jedoch nicht erhalten bleiben. Die daraus resultierenden Ausgleichsmaßnahmen werden im Plangebiet selbst erfolgen, weiter-
gehender Ausgleich soll als Ersatzmaßnahmen möglichst im Bereich der betroffenen Stadt-
teile umgesetzt werden. Wenn sich im gleichen Stadtteil nicht ausreichende Möglichkeiten bieten, müssen die Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle, z. B. funktional in der Leineaue, durchgeführt werden. Eine Neuplanung ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. Die im Vorfeld untersuchten Planungsvarianten zeigen den Gestaltungsspielraum bei der Land-
schaftsplanung, wesentlich andere Erkenntnisse werden auch bei einer Neuplanung nicht hinzukommen. Die vorliegende Planungsvariante wurde in enger Abstimmung zwischen Landschaftsplanung und Hydraulik entwickelt, so dass auch aus diesem Planungsansatz keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind.

Die Kinderspielflächen des Horts sowie der Spielplatz verbleiben nach der Umgestaltung in etwa in gleicher Größe an der Stelle, wo sie auch heute sind. Zuschnitt, Zuwegung und Aus-
stattung werden sich hingegen verändern. Das Glockseefort mit der BMX-Bahn befindet sich derzeit an der hydraulischen Engstelle zwischen dem UJZ Glocksee und dem Ihmezentrum, so dass es verlagert werden muss. Ein entsprechendes Angebot wurde dem UJZ Glocksee bereits erläutert. Die Ausstattung wird im Rahmen der Objektplanung unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen sowie der Pädagogen des UJZ Glocksee gemeinsam entwickelt. Ein Ausgleich für die Flächen ist beabsichtigt, die gleiche Beschaffenheit, Größe und Lage kann jedoch nicht zugesichert werden.









Für die Leine wird derzeit ein Hochwasserschutzplan durch das Land Niedersachsen aufgestellt. Alle Anrainerkommunen werden in die Bearbeitung einbezogen, der Plan soll 2009 fertig gestellt sein. Für die Ihme ist die Aufstellung eines Hochwasserschutzplanes nicht bekannt. Aus Sicht der Verwaltung ist es nicht zielführend, wenn die Stadt Hannover parallel zum Land Niedersachsen einen Hochwasserschutzplan für die Leine aufstellt. Die Verwaltung hält es ebenfalls nicht für sinnvoll, die Fertigstellung eines Hochwasserschutz-
planes für Leine und/oder Ihme abzuwarten, bevor die Maßnahmen in Hannover fortgeführt werden. Die Verwaltung sichert jedoch zu, parallel zur Umsetzung des Maßnahmenpro-
gramms in Hannover, intensiv an der Aufstellung des Hochwasserschutzplans für die gesamte Leine mit zu arbeiten.

Der Stadtbezirksrat Mitte hat in seiner Sitzung am 14.04.2008 folgenden Änderungsantrag beschlossen (Anlage 2):
Der Stadtbezirksrat Mitte stimmt der Drucksache der Landeshauptstadt Hannover unter der Berücksichtigung der als Anlage beigefügten Änderungen zu.

Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen entsprechend zu berücksichtigen und in die jeweiligen Verfahren bzw. DS-Vorlagen einzufügen.

Dem Antrag kann aus Sicht der Verwaltung gefolgt werden.

Zu Punkt 1 der Anlage zum Änderungsantrag: Es wird auf die Ausführungen zum Antrag aus Linden-Limmer verwiesen. Bei der Aufstellung des Landschaftspflegerischen Begleit-
plans werden die angesprochenen Punkte berücksichtigt. Bei der Auswahl der Größe der zu pflanzenden Bäume und Büsche müssen sich die Kosten in einem vernünftigen Rahmen bewegen.

Zu Punkt 2 der Anlage zum Änderungsantrag: Nach Abschluss des Planfeststellungs-
verfahrens wird die Verwaltung die Planung und die weiteren Arbeitsschritte öffentlich vorstellen.

Zu Punkt 3 der Anlage zum Änderungsantrag: Die Verwaltung arbeitet bei der Aufstellung des Hochwasserschutzplans für die Leine mit. In diesem Rahmen wird gemeinsam mit den übrigen Beteiligten auf das Land Niedersachsen eingewirkt, geeignete Hochwasserschutzmaßnahmen zu ergreifen.

Zu Punkt 4 der Anlage zum Änderungsantrag: Aufgrund der Gesetzeslage bieten sich derzeit keine Möglichkeiten für die Verwaltung, Fördergelder für die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen zu beantragen. Die Verwaltung wird sich bemühen, möglichst gemeinsam mit den übrigen Leineanrainern auf das Land einzuwirken, dass Fördermöglichkeiten für Hochwasserschutzmaßnahmen eröffnet werden.

Zu Punkt 5a der Anlage zum Änderungsantrag: Die Verlagerung der Außenflächen des Horts, des Spielplatzes und des Glockseeforts sind bereits mit dem UJZ Glocksee vorbesprochen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens könnten sich diesbezüglich noch Änderungen ergeben, so dass erst nach Abschluss des Verfahrens die endgültige Lage und Gestaltung der Flächen mit dem UJZ Glocksee festgelegt werden können.





Zu Punkt 5b der Anlage zum Änderungsantrag: Die Schaffung einer Ballspielfläche auf einer Terrasse im Bereich des UJZ Glocksee ist bereits jetzt vorgesehen. Die Verwaltung wird prüfen, inwieweit mobile Fußballtore und Umzäunungen möglich sind und ob für den Hoch-
wasserfall sichergestellt werden kann, dass diese Hindernisse rechtzeitig entfernt werden. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass Ballfangzäune in der Regel 4 m hoch sind und nur durch Fachkräfte auf- und abgebaut werden können. Dies ist im Hochwasserfall nicht zu leisten, da die Arbeiten länger dauern und spezielles Gerät gebraucht wird. Eine endgültige Entscheidung kann hierzu unabhängig vom Planfeststellungsverfahren herbei-
geführt werden, die Verwaltung wird den Stadtbezirksrat umfassend darüber informieren.
66.3 /67.2
Hannover / Apr 28, 2008