Drucksache Nr. 0292/2009 N1:
Wissenschaftspark Marienwerder

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0292/2009 N1
2
 

Wissenschaftspark Marienwerder

Antrag,

1. der Planung zur Gestaltung des Wissenschaftsparks Marienwerder in Verbindung mit der erforderlichen Altlastensanierung sowie der naturnahen Umgestaltung des Roßbruchgrabens mit Gesamtkosten in Höhe von 6,54 Mio. € bei der Haushaltsmanagementkontierung 5800.802 – 960 (Grünanlagen CampusWissenschaftspark) und

2. dem Baubeginn vorbehaltlich der Bewilligung beantragter EFRE-Fördermittel in Höhe von mindestens 0,8 Mio. Euro und unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2009
zuzustimmen.

Die Neufassung wurde erforderlich, da im Antragstext irrtümlich für die Gesamtkosten eine falsche Summe eingetragen wurde.
Die Zahlen in der Kostentabelle und der Erläuterung der Finanzierung waren in der Ursprungsdrucksache korrekt angegeben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der mit dieser Drucksache beantragte Bau des Campus des Wissenschaftsparks Marienwerder berücksichtigt die Bedürfnisse von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen gleichermaßen. Die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten wie Verweilen, Spazierengehen, Picknicken und Spielen sind als geschlechtsspezifisch neutral anzusehen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten800.000,00 €EFRE-MittelBetriebseinnahmen
sonstige Einnahmen3.340.000,00 €OE 68Finanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt4.140.000,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgabenEP 4
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung6.540.000,00 €5800.802-960000Sachausgaben50.000,00 €EP 5
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten316.200,00 €EP 9
Ausgaben insgesamt6.540.000,00 € Ausgaben insgesamt366.200,00 € 
Finanzierungssaldo-2.400.000,00 € Überschuss / Zuschuss-366.200,00 € 

Begründung des Antrages

Geschichtlicher Hintergrund und Lage des Geländes
Seit Ende der 1980er Jahre besteht das Ziel, Hannover als Standort für Wissenschaft und Forschung zu stärken und Flächen in attraktiver Lage für die Ansiedlung von universitären und wissenschaftlichen Einrichtungen, Instituten und Firmen bereitzustellen. Einer der dafür vorgesehenen Standorte ist der „Wissenschaftspark Marienwerder“ im Nordwesten von Hannover.

Das Gelände wurde von der Landeshauptstadt Hannover erworben und die Baurechte für diesen Standort 1994 (B-Plan Nr. 1447, 1448 und 1449) geschaffen. Erste Ansiedlungserfolge wurden in den darauf folgenden Jahren erzielt. Weil das Gebiet durch industrielle Schadstoffe aus einem Produktionsbetrieb in der Nachbarschaft belastet ist und aufgrund alter vertraglicher Regelungen vor in Kraft treten des Bundesbodenschutzgesetzes nicht auf den Verursacher zurückgegriffen werden kann, gestaltete sich die Vermarktung zunehmend schwieriger und weitere Ansiedlungen blieben aus.







Ziele des Projektes

Entsprechend der gemeinsamen Zielsetzung werden im Wissenschaftspark Hannover zusätzliche Gewerbeflächen von ca. 10 Hektar für ca. 500 Arbeitsplätze geschaffen. Ziel ist die Ansiedlung von Hochschul- und Forschungsinstituten sowie Verwaltungen und Produktionsbetrieben mit erhöhten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Sicherung und Schaffung von Freiräumen für Naturschutz und Naherholung.

Die Anlage eines öffentlichen Grünzuges mit einer Größe von ca. 10 Hektar erfüllt gleichzeitig 3 Ziele:

- Altlastensanierung des durch den benachbarten Industriebetrieb verunreinigten Geländes,
- Naturnahe Umgestaltung des Roßbruchgrabens,
- Errichtung eines attraktiven Landschaftsparks, der als repräsentative Adresse die Ansiedlung von Hochschul- und Forschungseinrichtungen fördert.


Naturräumliche Situation

Der Wissenschaftspark wird in West-Ost-Richtung vom Roßbruchgraben durchflossen, einem aufgrund der Grundwasserzuflüsse dauernd Wasser führenden Gewässer mit sehr geringem Niedrigwasser-, aber zum Teil ausuferndem Hochwasserabfluss. Östlich der Bundesstraße 6 mündet er in den Desbrocksriedegraben und dieser wiederum in die Leine. Der Roßbruchgraben führt die Regenwässer der Siedlung „Auf der Horst“ und die Regen- und Betriebswässer der Firma Johnson Control (ehemals Varta) ab und übernimmt für den gesamten Bereich des Wissenschaftsparks die Vorflutfunktion. Durch die Einleitungen schwanken die Wasserstände erheblich, insgesamt weist der Roßbruchgraben bedingt durch die Einleitungsmengen ein unnatürliches Abflussverhalten auf. Er ist naturfern ausgebaut und seine Böschungen sind mit einer Neigung von z. T. 1:1 extrem steil. Die Gewässersohle liegt ca. 2-3 Meter unter Gelände, lediglich im Mittelteil beträgt der Höhenunterschied „nur“ 1,5 Meter.

Durch die fehlende Nutzung hat sich in den letzten Jahrzehnten ein starker Gehölzbestand mit zum Teil kräftigen Altbäumen entwickelt. Durch den ebenfalls starken Unterwuchs war das Gelände in Teilen unzugänglich geworden. Ein Rückschnitt des Unterwuchses ist im Februar 2008 erfolgt, um die für die weitere Planung notwendige Bestandsaufnahme und Vermessung des Geländes durchführen zu können.


Besonders geschützte Arten und Biotope

Als Bestandteil der Grundlagenermittlung sind faunistische und floristische Kartierungen auf dem Gelände des Wissenschaftsparks durchgeführt worden, um planungsrelevante Aussagen zu möglichen Brutrevieren von Vögeln, Vorkommen von Amphibien bzw. Quartieren von Fledermäusen unter Berücksichtigung von erhaltenswerten Bäumen zu bekommen und um Hinweisen auf Vorkommen besonders geschützter Biotope nach § 28a NNatG nachzugehen.




Als Ergebnis ist festzuhalten, dass sich die Avifauna (Vögel) überwiegend aus nicht gefährdeten Arten (Ausnahme Feldschwirl, Nachtigall und Star) zusammensetzt. Eine Nutzung des Untersuchungsgebietes durch Fledermäuse und Amphibien konnte nicht nachgewiesen werden. Aus zoologischer Sicht ergeben sich nach Aussagen des Gutachters keine Einschränkungen bezüglich einer Renaturierung des Roßbruchgrabens.

Im Nahbereich des Roßbruchgrabens befinden sich besonders geschützte Biotope nach
§ 28a NNatG (z. B. Weiden-Auengebüsche, Sümpfe und Röhrichte). Ein Eingriff in diese Standorte kann nicht verhindert werden, da sie sich im Bereich der zwingend zu sanierenden Altlasten befinden. Es ist jedoch vorgesehen, dass durch den naturnahen Ausbau des Roßbruchgrabens der Anteil dieser Biotoptypen gegenüber dem Ist-Zustand vergrößert wird und infolgedessen der Eingriff vor Ort kompensiert werden kann.


Bodenbelastungen

In den Jahren 1990-1994 sind für den Wissenschaftspark begleitend zu den Bauleitplanverfahren Bodenuntersuchungen durchgeführt worden. Obwohl die Fläche „Varta-Süd“ niemals industriell für die Akkumulatorenherstellung genutzt wurde, sind erhebliche Bodenkontaminationen insbesondere mit Blei (Pb), Cadmium (Cd) und Antimon (Sb) vorhanden. Die Eintragswege sind dabei für die Teilbereiche Roßbruchgraben und ehem. Varta-Gelände zu unterscheiden.

Die Verunreinigungen auf dem ehemaligen Varta-Gelände resultieren aus Ablagerungen von Produktionsresten und –abfällen sowie aus dem Anlegen einer provisorischen Infrastruktur mit schlackehaltigem Material. Diese Verunreinigungen finden sich heutzutage in lokal begrenzten und ausweisbaren Bereichen wieder. Diese Bereiche sind folglich durch hohe Schadstoffgehalte gekennzeichnet. Ein weiterer Eintrag erfolgte über Staubemissionen aus der Produktion. Die daraus resultierenden Schadstoffe sind auf der gesamten Fläche diffus verteilt und variieren in ihren Gehalten stark.

Im Bereich des ehem. Varta-Geländes werden Blei- und Antimon-Gehalte mit maximal
Pb 5.000 mg/kg und Sb 390 mg/kg nachgewiesen. Großräumig finden sich jedoch auch Gehalte unterhalb der ausgewiesenen Grundlast von Pb 150 mg/kg und Sb 9 mg/kg. Diese diffus verteilten Bodenkontaminationen erstrecken sich im Allgemeinen auf den Oberbodenhorizont. Das bedeutet, dass bereits ab einer Tiefe von etwa 50 cm der Schadstoffgehalt in einer geringeren Größenordnung vorhanden ist, die keinen Anlass zur Besorgnis hinsichtlich einer Gefährdung für die menschliche Gesundheit birgt. Lediglich im Bereich der Geländeauffüllungen und der ehemaligen betriebseigenen Deponie werden die Schadstoffe auch noch in größerer Tiefe in toxikologisch relevanten Gehalten nachgewiesen. Im Bereich der Deponie erstreckt sich die Mächtigkeit auf über 2 m; im Bereich der Geländeauffüllungen bewegt sich die Schichtstärke um ± 1 m.

Durch die Einleitung von Betriebsabwässern sowie regelmäßige Grabenpflegemaßnahmen, bei denen sedimentierter Schlamm ausgebaggert und im Uferbereich abgelagert wurde, erfolgte außerdem eine hochgradige Verunreinigung auf der gesamten Länge des Roßbruchgrabens und seiner Uferbereiche.

Durch die wiederholte Ablagerung des Deposols im Uferbereich ergeben sich hoch verunreinigte Bodenbereiche mit Mächtigkeiten von im Mittel 1,0 m. Lokal werden jedoch auch Mächtigkeiten von etwa 2,0 m erreicht. Innerhalb des Bachbettes ist ebenfalls von einer mittleren Schichtdicke hoch belasteten Materials von ±1,0 m auszugehen.


Zur Beurteilung der Gefahren für das Grundwasser wurde ein Grundwassermonitoring durchgeführt. Die mehrjährigen Grundwasseruntersuchungen ergaben nur in einigen wenigen Brunnen Gehalte an Blei und Antimon oberhalb der Geringfügigkeitsschwellen gem. Empfehlung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Inhomogenität des Untergrundes und die Verteilung der belasteten Brunnen lassen erkennen, dass die Schwermetalle offensichtlich nur in kleinsten Zellen in Lösung gehen, so dass kein relevanter Grundwasserschaden entstanden ist. Eine umfassende Bodensanierung zum Schutz des Grundwassers wird daher als unverhältnismäßig angesehen; eine rechtliche Verpflichtung zu Sanierungsmaßnahmen besteht insofern ebenfalls nicht. Diese Einschätzung wird durch Grundwasseruntersuchungen des Büros Dr. Pelzer und Partner aus Januar 2006 bestätigt.

Weil das Gelände brach liegt und nicht genutzt wird, überwiegend mit dichter Vegetation bewachsen ist und Warnschilder aufgestellt sind, besteht hinsichtlich des Gefährdungspfades Boden-Mensch gegenwärtig keine Gefahrenlage und somit auch keine Sanierungsverpflichtung nach §4 Abs. 3 BBodSchG. Eine Anordnung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG zur Durchführung von Detailuntersuchungen und Erarbeitung einer aktuellen Gefährdungsabschätzung besteht nicht.


Gestaltungskonzept

Die Landeshauptstadt Hannover hat vom 16.-18.10. 2007 einen Planungsworkshop zur Gestaltung des Campusbereiches im Wissenschaftspark veranstaltet. Ziel des Workshops war es, alternative Lösungsvorschläge für die Gestaltung der öffentlichen Flächen, insbesondere eines zentralen Campus, zu erhalten und damit die Voraussetzungen für eine hohe Aufenthaltsqualität zu schaffen. Veranstalter war das Wirtschafts- und Umweltdezernat der Landeshauptstadt Hannover. Der Workshop wurde vor Ort im Laserzentrum Hannover unter Einbeziehung der Anlieger, Institute, Firmen, der interessierten Fachöffentlichkeit sowie der politischen Gremien durchgeführt.

Eine Bewertungskommission hat den Gestaltungsvorschlag des Landschaftsarchitekturbüros Prof. Nagel, Schonhoff + Partner zur weiteren Bearbeitung empfohlen. Das Ergebnis ist in Anlage 1 dargestellt.

Entsprechend dem geltenden Bebauungsplan wird das Gesamtgelände mit den verschiedenen Baufeldern als Wissenschaftspark verstanden, der sich in öffentliche Räume und privat nutzbare Räume der wissenschaftlichen Einrichtungen gliedert (siehe Anlage 2).

Durch die Gestaltung der öffentlichen Räume wird ein weiterer Schritt getan, den Wissenschaftspark Hannover als Ort mit eigener Identität und attraktiver Adresse zu entwickeln.

Mit den umliegenden Landschaftsräumen


- Leineaue
- Hinüberscher Garten und
- Klosterforst Marienwerder

bildet der Wissenschaftspark einen stadt- und landschaftsräumlichen Dreiklang, in dem die unterschiedlichen Charaktere dieser Teilräume ausgeprägt sind, durch Blickbeziehungen und übergeordnete Fuß- und Radwege jedoch verbunden werden. Insbesondere der in Nord-Südrichtung verlaufende Verbindungsweg von der zentralen Stadtbahnhaltestelle Richtung Leineaue bietet ein großräumiges Panoramabild der Tallandschaft.

Die Gestaltung des Grabenverlaufs und seiner Uferbereiche hat eine Renaturierung zum Ziel, ohne die Eingriffe ins Relief und in die Vegetationsbestände nachträglich zu kaschieren. Durch eine bewusst unterschiedliche Terrassierung einzelner Abschnitte und eine abwechslungsreiche Gestaltung von Steil- und Flachuferzonen mit begleitenden Wegen entsteht ein erlebnisreicher, öffentlicher Grünraum, der zugleich das Rückgrat für den Wissenschaftspark bildet.

Nahe der Bundesstraße 6 mündet die Gestaltung in ein Rasenrelief, das aus unbelasteten bis schwach belasteten Bodenmassen aus der Sanierung aufgebaut wird und als Landschaftsskulptur dem Wissenschaftspark Identität verleiht.

Der von der Stadtbahnhaltestelle im Norden nach Süden führende Weg kreuzt den Ost-West-Weg und den Roßbruchgraben im Zentrum des Parks. Dieser Ort wird als Platz so ausgebildet, dass ein spannungsvoller Erlebnisraum im Schnittpunkt der öffentlichen und privaten Nutzungsbereiche entsteht. Sitzterrassen und Aufenthaltsbereiche am Wasser bilden einen attraktiven Raum, der als Treffpunkt fungiert. Hier wird auch der wechselnde Wasserstand des Roßbruchgrabens erlebbar.

Die Orientierung der Bau-Cluster auf diesen zentralen Grünraum schafft eine besondere Qualität und Identität des Wissenschaftsparks.

Die Vegetationsentwicklung im Wissenschaftspark wird die Authentizität des Landschaftsraumes wesentlich bestimmen. Ausgehend von den so weit wie möglich zu erhaltenden Gehölzbeständen werden daraus Leitarten zur Betonung der Raumbildung und zur Akzentuierung von Orten verwendet.

Die durch die Bodensanierung entstehenden Reliefstrukturen werden teilweise genutzt, um den sensiblen Wasserhaushalt vor Ort zu stärken. Es entstehen Mulden, in denen sich Regenwasser sammelt und Vegetation neu entwickelt. Bei hohen Wasserständen können diese Bereiche ebenfalls als Retentionsräume dienen.

Durch das wechselnde Relief wird auch die Wegetypologie modifiziert: Hohlwege zwischen vorhandenen Erdbewegungen, Talwege am Wasser und durch Vegetation geführte Wege wechseln sich ab. Es entstehen unterschiedliche Räume und Raumsequenzen mit vielseitigen Aufenthaltsqualitäten.

Der Funktion der unterschiedlichen Wege folgend, werden sie mit verschiedenen Materialien befestigt. So wird der Hauptweg von der Stadtbahnhaltestelle bis zur Garbsener Landstraße in Ortbeton ausgeführt, während alle anderen Wege mit wassergebundener Decke befestigt werden. Die drei Brücken, die den Roßbruchgraben überspannen, werden als Stahl-Holz-Konstruktion ausgeführt.




Sanierungsplanung

In Abstimmung mit der zuständigen Bodenschutzbehörde der Region Hannover ist durch das Planungsbüro GEONOVA ein Sanierungsplan entsprechend den Anforderungen der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung erarbeitet worden, dem allerdings keine behördliche Anordnung zugrunde liegt.

Der Sanierungsplan umfasst das gesamte Gelände, auf dem Boden bewegt wird, einschließlich des Roßbruchgrabens und hat den Vorteil der Konzentrationswirkung. Dadurch können einzelbehördliche Genehmigungen nach Abfallrecht, Immissionsschutzrecht und die wasserrechtliche Plangenehmigung für den naturnahen Ausbau des Roßbruchgrabens entfallen. Der Sanierungsplan liegt der Bodenschutzbehörde der Region Hannover zur Genehmigung vor.

Hydraulische Planung

Der Roßbruchgraben soll neben der erforderlichen Schadstoffsanierung auch zur Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit in einem 20 m breiten Korridor naturnah ausgebaut werden. Die Gestaltung orientiert sich an den Gesamtzielen für das Gebiet und soll sowohl Naturnähe als auch Stadtgestaltung und Erholungsaspekte vereinen.

Das Leitbild des Roßbruchgrabens soll dem eines Sand geprägten Fließgewässers des Tieflandes angelehnt sein. Die hydraulischen Randbedingungen sind aus der beiliegenden Tabelle zu entnehmen.

Laufentwicklung
Mäandrierend bis geschlängelt
Längsprofil
Tiefenvarianzen, Kolke und flache Bereiche
Querprofil
Unregelmäßig, gegliedert in Niedrigwasserprofil und aufgeweitetem HW-Abflußprofil, welches als Berme angelegt ist
Sohlgefälle
Ca. 0,1 %
Fliessgeschwindigkeit
0,6 – 0,8 m/s
Hochwasserabfluss
0,38 m³/s – 4,8 m³/s
Einleitungen
Einleitungsstellen sind in den naturnahen Ausbau zu integrieren
Profilbreite
Ca. 10 m, ein ausreichend breiter Gewässerrandstreifen ist zu berücksichtigen
Vegetation
Auf den Bermen ist ein sporadischer Gehölzaufwuchs gewünscht (Arten des Traubenkirschen-Erlen-Eschenwaldes)
Randstreifen
Lückige standortgerechte Bepflanzung, die das Gewässer beschattet und eine Gewässerunterhaltung zulässt
Umfeld
Bei der Gestaltung des Randstreifens ist die Anbindung an das parkartige Umfeld zu berücksichtigen. Bereiche des unmittelbaren Gewässererlebens sind stellenweise erwünscht.
Ausbauanfang
Südlich der S-Bahnlinie ca. bei Station 260
Ausbauende
Station 1041 m


Kosten

Die Gesamtkosten über 6.540.000,- € gliedern sich wie folgt:

Einzelpositionen
Betrag in Euro brutto
Baustelleneinrichtung; Vorbereiten und Freimachen der Sanierungsflächen incl. Bauleitung Sanierung
361.000
Bodenaushub
318.000
Grabenumleitung und Wasserhaltung/Reinigung
504.000
Entsorgungskosten
3.688.000
Landschafts- und Gewässerbau
1.340.000
Kartierungen Fauna/Flora
10.000
Sanierungsplanung
65.000
Fachgutachterliche Begleitung Boden und Kampfmittel
164.000
Planungskosten Landschafts- und Gewässerbau
90.000
Summe
6.540.000


Finanzierung

Die Finanzierung setzt sich aus den folgenden 3 Bausteinen zusammen:

a) 3,34 Mio. € aus dem Gebührenhaushalt der Stadtentwässerung Hannover, da der Rossbruchgraben zu Entwässerungszwecken benötigt wird. Für die Entsorgung des kontaminierten Aushubs wurden bereits Rückstellungen gebildet, die in den Jahren bis 2006 auf insgesamt 2,15 Mio € aufgestockt wurden.

b) 0,8 Mio. € EFRE-Fördermittel. Diese Mittel sind vom Land Niedersachsen für August 2009 in Aussicht gestellt, wenn die zur Verfügung stehenden EU-Mittel dies bei der Gesamtantragslage in Niedersachsen zulassen.

c) 2,4 Mio. € aus in 2008 rückgestellten Ankaufsmitteln von OE 23, weil nur so die ca. 10 Hektar der Stadt gehörenden Gewerbeflächen vermarktbar werden.


Zeitplan

Unter der Voraussetzung einer Bewilligung der EFRE-Fördermittel im August 2009, einer Genehmigung des Sanierungsplanes durch die Bodenschutzbehörde der Region Hannover sowie der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2009 wird die Baumaßnahme nach europaweiter Ausschreibung im Zeitraum von Januar 2010 bis Februar 2011 durchgeführt werden.
67.21 
Hannover / 06.03.2009