Drucksache Nr. 0292/2004:
174. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Seelhorst / Hoher Weg, Peiner Straße

Entscheidung über Anregungen,
Feststellungsbeschluss

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0292/2004 (Originalvorlage)
0679/2004 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0292/2004
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

174. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Seelhorst / Hoher Weg, Peiner Straße

Entscheidung über Anregungen,
Feststellungsbeschluss

Antrag,

1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 174. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen gemäß den Einzelanträgen in Anlage 2 zu dieser Drucksache zu entscheiden,

2. die 174. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 1014 / 2002 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Nr. 0873 / 2003 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,
vorbehaltlicher Feststellungsbeschluss


Das 174. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan war eingeleitet worden zur Umsetzung des "Einfamilienhausprogramms 2001 - 2003" mit dem Ziel, den bisher für Zwecke des Stadtfriedhofes Seelhorst genutzten Grundstücksteil am Hohen Weg / Peiner Straße (Teilbereich A) sowie eine künftig nicht für die Grabbelegung erforderliche Fläche an der Peiner Straße (Teilbereich B) für eine Wohnbebauung - vorzugsweise Einfamilienhäuser - planungsrechtlich vorzubereiten. Als Voraussetzung für die Bebauung des Teilbereiches A muss die dort bestehende Kompostplatznutzung auf die Ostseite des Friedhofes verlagert werden (Teilbereich C). Eine Übersicht über die drei Teilbereiche enthält der Erläuterungsbericht.

Die Teilbereiche der 174. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen nach den Festlegungen des Regionalen Raumordnungsprogrammes 1996 in einem "Vorranggebiet für Freiraumfunktionen", der Teilbereich C zusätzlich im "Vorsorgegebiet für Erholung". Zur Herstellung der Vereinbarkeit der städtebaulichen Zielsetzungen mit den Zielen der Raumordnung hat die Region Hannover auf Antrag der Landeshauptstadt Hannover vom 3. Juli 2002 ein Änderungsverfahren zum Regionalen Raumordnungsprogramm durchgeführt. Die Änderung wurde am 18. Dezember 2002 von der Regionsversammlung beschlossen und trat am 6. Februar 2003 in Kraft. Mit dieser Änderung wird der Teilbereich A aus der Freiraumsicherung herausgenommen. Für Teil C wird die Vereinbarkeit mit den raumordnerischen Zielsetzungen festgestellt (s.o.). Für Teil B besteht aus Sicht der Region weiterer Abstimmungsbedarf bzgl. der naturschutzrechtlichen Bewertung, so dass dieser Teil für das weitere Verfahren ausgeklammert wurde. Die 174. Änderung des Flächennutzungsplanes wird demzufolge nur auf Teil A und C beschränkt fortgeführt.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 5. Juni 2003 beschlossene Entwurf der o.a. Flächennutzungsplan-Änderung hat in der Zeit vom 19. Juni bis 18. Juli 2003 öffentlich ausgelegen.

Anregungen bzw. Bedenken wurden von zwei Bürgern vorgebracht. Die Verwaltung beantragt, darüber entsprechend den Anträgen in Anlage 2 zu dieser Drucksache zu beschließen.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die im Rahmen der verwaltungsinternen Vorabstimmung abgegebene naturschutzfachliche Stellungnahme ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 174. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.
 61.15
Hannover / 03.02.2004