Drucksache Nr. 0291/2008:
Bebauungsplan Nr. 1693 - Gutenberghof,
Bebauungsplan der Innenentwicklung;
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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0291/2008
3
 

Bebauungsplan Nr. 1693 - Gutenberghof,
Bebauungsplan der Innenentwicklung;
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1693 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Baugrundstück war viele Jahre ungenutzt. Es befanden sich mehrere Gebäude verschiedener Größen und Höhen auf dem Grundstück, die leer standen. Es ist jedoch zu vermuten, dass diese Gebäude im Winter und auch nachts von fremden Personen als Quartier genutzt wurden. Die Lage auf dem Grundstück war weitgehend unübersichtlich. Mit dem Abbruch dieser Gebäude endete diese Situation. Der geplante Neubau führt zu geordneten übersichtlichen Strukturen. Der Neubau weist eine klare Linienführung auf, so dass es nicht zu uneinsehbaren Ecken und Winkeln kommt. Der Neubau ist für 300 Arbeitsplätze ausgelegt, was zumindest an den Werktagen zu einer deutlichen Belebung auf dem bisher brach liegenden Grundstück führt. Dies erleichtert die soziale Kontrolle in dem etwas zurückliegenden Quartier. Mit dem Umbau der Verkehrsfläche des Gutenberghofes kommt es weiterhin zu einer Verbesserung für mobilitätseingeschränkte Personen. Der Höhenunterschied zwischen dem Gutenberghof und der Berliner Allee war bisher nur über eine Treppenanlage zu überwinden. Bei der Umgestaltung der Fläche wird hier auch eine Rampe entstehen, über die z.B. Rollstuhlfahrern und Personen mit Kinderwagen ein besserer Zugang ermöglicht wird.

Kostentabelle

Für die Landeshauptstadt Hannover entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Siehe auch Punkt 6 der Begründung.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1693 hat vom 22. November bis 21. Dezember 2007 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen zur Planung sind nicht eingegangen.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist Bestandteil der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 3).

Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.11 
Hannover / 01.02.2008