Drucksache Nr. 0290/2023:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 67, 9. Änderung - Grundschule Kestnerstraße
Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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0290/2023
4 (nur online)
 

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 67, 9. Änderung - Grundschule Kestnerstraße
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 67, 9. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Geschlechterspezifische Auswirkungen der Planung sind nicht erkennbar.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung ist in Anlage 4 dargestellt.

Kostentabelle

Die Kosten für die Landeshauptstadt Hannover wurden in der gesonderten Beschlussdrucksache Nr. 1645/2022 dargelegt. Diese wurde einschließlich Änderungen aus Drucksache Nr. 1928/2022 durch den Verwaltungsausschuss am 25.08.2022 einstimmig beschlossen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans hat vom 08.12.2022 bis zum 16.01.2023 öffentlich ausgelegen. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.11.2022 über die öffentliche Auslage benachrichtigt. Abwägungsrelevante Stellungnahmen sind nicht eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Die Begründung wurde in den Kapiteln 3.1 Bauland / Festsetzungen und 7. Kosten für die Stadt redaktionell angepasst.

Der beantragte Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.

61.12 
Hannover / Feb 6, 2023