Drucksache Nr. 0289/2014 N1:

Forstbetriebswerk 2012 - 2022

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
  • Stadtbezirksrat Ricklingen
  • Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
  • Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Eilenriedebeirat
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0289/2014 N1
1
 
Der Papierform dieser Neufassung bitte die Anlage der Ursprungsdrucksache beifügen.,BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt.


Forstbetriebswerk 2012 - 2022

Antrag,

dem beigefügten Entwurf des Forstbetriebswerkes (Auszug S. 1-28, siehe Anlage 1) und nachstehenden Ergänzungen zuzustimmen:
  1. Der jährliche Nutzungssatz wird auf auf maximal 2.300 Erntefestmeter begrenzt.
  2. Baumfällungen erfolgen als waldbauliches Mittel zur Optimierung der Erholungswaldfunktion und als Pflegemaßnahme zur Förderung altholzreicher und naturnaher Bestände mit hohem waldästhetischen Wert. Hierzu zählen Fällungen im Rahmen der Verkehrssicherung, bei Kalamitäten (Massenerkrankungen von Waldbeständen), zur Durchforstung und zur Förderung von Altbäumen (insbesondere Stieleichen) beispielsweise durch Freistellung, wenn sie von anderen Bäumen bedrängt werden.
  3. Grundsätzlich werden alte Bäume, insbesondere Stieleichen, solange es die Verkehrssicherungspflicht erlaubt, im Rahmen der Durchforstungen nicht eingeschlagen, sondern gefördert. Wenn im Rahmen dieser waldbaulichen Maßnahmen Nutzungen in den Bereich der sogenannten Zielstärke fallen, so ist dies zulässig. Die Regelungen aus dem Ratsbeschluss zur Erhaltung außergewöhnlich alter Bäume und Höhlenbäume (Drucks. 2533/2002) bleiben für die verbleibenden Fällungen weiter gültig.
  4. Für die Aus- und Weiterbildung der Forstwirte und Forstwirtinnen bei Starkbäumen werden vorrangig Bäume gefällt, die aus Verkehrssicherungsgründen sowieso gefällt werden müssen. Wenn solche Bäume wegen zu hoher Gefährdung für die Auszubildenden nicht in genügender Zahl zur Verfügung stehen, dürfen jährlich bis max. sieben Zielstärken-Bäume zu Ausbildungszwecken gefällt werden. Zielstärke ist ansonsten kein Grund, Einschläge vorzunehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus der Maßnahme ergeben sich keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Forstbetriebswerk und die im Antrag unter Ziff. 1. bis 4. aufgeführten Ergänzungen beruhen auf den vom Rat am 24.05.2012 beschlossenen Zielen und Maßstäben (Drucksachen 0629/2012, 0629/2012 E1 und 1042/2012).

Nach § 15 des Niedersächsischen Waldgesetzes (NWaldLG) ist Kommunalwald nach einem periodischen Betriebsplan fachkundig zu bewirtschaften. Dieser Betriebsplan, auch Forstbetriebswerk oder Forsteinrichtungswerk genannt, ist für einen Zeitraum von 10 Jahren zu erstellen und dient dem zuständigen Forstfachpersonal als Grundlage waldbaulichen Handelns.

Der von der Verwaltung beauftragte Geschäftsbereich 4 – Forstwirtschaft der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat in Zusammenarbeit mit dem nach FSC/Naturland zertifizierten Stadtforstbetrieb ein Betriebswerk erarbeitet, das folgende Teile umfasst:


· Allgemeiner Teil mit Planungszielen, Flächenübersicht und Betriebsklassen;

· Grafische Darstellung der Baumarten, Bestandsschichten, Altersklassen, Holzvorräte und Holzzuwachs;

· Ergebnisse der Kontrollstichproben ;

· Nutzungs-, Pflege- und Verjüngungsplan;

· Altersklassenübersicht;

· Flächenwerk;

· Bestandslagerbücher mit Vollzugsrubriken für die Forstreviere Nord und Süd;

· Forstkartenwerk mit Forstgrundkarte und Forstbetriebskarte.


Ziele und Maßstäbe des neuen Forstbetriebswerks:

Der Stadtwald mit einer Flächengröße von 1407 ha wurde neu in fünf Betriebsklassen (Bk) unterteilt.


· Bk naturnah bewirtschafteter Erholungswald (915 ha)

Flächen mit waldbaulichen Eingriffen, die der Entwicklung eines naturnahen Erholungswaldes dienen. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen zur Förderung, Erhaltung und Verjüngung der Hauptbaumart Eiche sowie zur Gesunderhaltung und Stabilität der übrigen standortheimischen Baumarten.

· Bk Erholungswald (117 ha)

Auf diesen Flächen erfolgen nur Eingriffe, die sich auf die notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen beschränken.

· Bk Schutzwald (125 ha)

Umfasst Flächen, die bisher als Referenzflächen ausgewiesen waren, oder neu ausgewiesen wurden sowie Flächen, die in der letzten Forsteinrichtungsperiode als Altholzinseln/Altholzparzellen und Altbaumflächen erfasst worden sind. Forstliche Eingriffe sind hier nicht erlaubt; notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen sind nur an den eingeschlossenen oder angrenzenden Wegen und Erholungseinrichtungen zulässig.

· Bk Altwarmbüchener Moor (169 ha)

Diese Betriebsklasse wurde um die „Abteilung 160“ westlich der BAB 37 erweitert. Hier finden keine forstlichen Maßnahmen statt.

· Bk Tiergarten (81 ha)

Der Tiergarten bildet wie bisher aufgrund seiner Geschichte, seiner Waldstruktur und seines Wildbestandes eine eigene Betriebsklasse. Aufgrund des hohen Besucheraufkommens und des Wegegebotes für Besucher sind an allen Wegen intensive Verkehrssicherungsmaßnahmen notwendig.
Änderungen im Verhältnis zum abgelaufenen Forstbetriebswerk

· Die ehemalige Betriebsklasse Wirtschaftswald (Fläche mit regelmäßiger Holznutzung) wurde in naturnah bewirtschafteter Erholungswald umbenannt und wurde mit der Herausnahme der Vorderen Eilenriede (Waldstück der Eilenriede begrenzt von Fritz-Behrens-Allee, Bernadotte-Allee und Waldersee- und Hohenzollernstraße), der Abteilung 1 (Waldstück der Eilenriede zwischen Hildesheimer und Mainzer Straße) und der Abteilung 15 (Waldstück zwischen Zuschlagstraße und Landwehrgraben) um ca. 100 ha verkleinert.

Daraus ergibt sich, dass die FSC-Naturland-Referenzfläche und somit die Betriebsklasse Schutzwald der südlichen Eilenriede um die Fläche der Abt. 15 (ca. 12 ha) vergrößert wurde.

Auf diesen Flächen findet kein Holzeinschlag statt. Mit Rücksicht auf die erholungssuchende Bevölkerung beschränken sich notwendige Eingriffe auf Verkehrssicherungsmaßnahmen. Altbäume genießen auf diesen Flächen wie bisher Vollschutz (siehe auch Drs. 2033/2002).


· Die neu etablierte Betriebsklasse Erholungswald umfasst die Waldflächen der Vorderen Eilenriede, der Abteilung 1, des Gemeindeholzes Stöcken/Spannriede, des Bornumer Holzes und des Limmer Brunnens. Mit Ausnahme der Verkehrssicherung finden auf diesen Flächen keine forstlichen Maßnahmen statt.

· Die Nutzung von Bäumen in den Zielstärken entfällt (mit den im Antragstext genannten Ausnahmen).

· Der Erhalt der Eichen-Lebensraumtypen, insbesondere der wertvollen Eichenhainbuchenwälder, erfolgt primär über Schonung und konsequente Förderung (beispielsweise Freistellung) der vorhandenen Stieleichen.

· Da die Naturverjüngung der Hauptbaumart Eiche aussichtslos ist und der Eichenanteil weiter sinkt, wird der künstlichen Eichenverjüngung durch Saat oder Pflanzung in Nadelholzbeständen Vorrang eingeräumt. Mittelfristige Ziele sind hier Mischbestände aus Kiefer mit Eiche, Kiefer mit Eiche und Buche oder Eiche mit Kiefer.


Trotz des gestiegenen Holzvorrates hält die Verwaltung den gemeinsam mit den Naturschutzverbänden beschlossenen Nutzungssatz von 2.300 Festmetern pro Jahr für ausreichend, um die erforderlichen Förderungsmaßnahmen der Eiche durchzusetzen.

Dieser niedrigere Nutzungssatz entspricht auch dem Anliegen eines Großteils der Bürgerschaft, die in den winterlichen Baumfällungen eine Störung ihres Naturgenusses sieht.

Sollte sich der neue Nutzungssatz von 2.300 Festmetern als zu niedrig erweisen und der Eichenanteil weiter deutlich sinken, kann in der folgenden Forsteinrichtungsperiode 2022 – 2032 gegengesteuert werden.

Der Hannoversche Stadtwald nimmt unter den Kommunalwäldern Niedersachsens eine herausragende Stellung ein und entspricht somit höchsten ökologischen, naturschutzfachlichen und forstwirtschaftlichen Standards:

a) Er ist sowohl nach FSC (einziges weltweit anerkanntes Waldzertifikat) und Naturland, als auch nach PEFC (verbreitetstes europäisches Waldzertifikat) dreifach zertifiziert und ausgezeichnet.

b) Auf mehr als einem Drittel seiner Fläche (rund 35 %) findet keine Holznutzung statt.

67.7 
Hannover / 25.03.2014