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Fortführung u. Förderung des Schulergänzenden Betreuungsangebotes an der
Heinrich-Wilhelm-Olbers Grundschule
Antrag,
zu beschließen,
dem Förderverein der Heinrich-Wilhelm-Olbers Grundschule e.V. zur Fortführung des Schulergänzenden Betreuungsangebotes (SeBa), Olbersstraße 13, 30519 Hannover, für das Schuljahr 2024/2025 vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2025 laufende Beihilfen für eine Gruppe mit 20 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat
zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501 | Kindertagesbetreuung |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Veräußerung von Sachvermögen |
€0.00 |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
| | | | | | |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
€0.00 |
Baumaßnahmen |
€0.00 |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
€0.00 |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
€0.00 |
|
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€0.00 |
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Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
€0.00 |
Sonstige Transfererträge |
€0.00 |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
€0.00 |
Privatrechtl. Entgelte |
€0.00 |
Kostenerstattungen |
€0.00 |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
€0.00 |
Sonstige ordentl. Erträge |
€0.00 |
| | Außerordentliche Erträge |
€0.00 |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
| Personalaufwendungen |
€0.00 |
Sach- und Dienstleistungen |
€0.00 |
Abschreibungen |
€0.00 |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
€0.00 |
Transferaufwendungen |
€38,600.00 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
(€38,600.00) |
Außerordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
€0.00 |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo gesamt |
(€38,600.00) |
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Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt durch Zuwendung an den Träger und die oben genannten Summen stehen im Budget Kindertagesstätten zur Verfügung.
Begründung des Antrages
Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2018 (HSK IX) wurde die Qualitätsoffensive zur Ganztagsgrundschule (GTS) beschlossen (DS Nr.: 1810/2015). Wie im Stufenprogramm zur Qualitätsoffensive der Grundschulkinderbetreuung beschrieben (DS 1714/2018), sollen mittel- und langfristig außerschulische Betreuungsangebote in die Ganztagsschule überführt werden. Die Priorisierung bei der Zusammenlegung der
Angebote wird sich u.a. am räumlichen Angebot bzw. der Notwendigkeit für die Ganztagsschule ihr Raumangebot zu erweitern, orientieren.
In der Heinrich-Wilhelm-Olbers Grundschule werden die Räumlichkeiten des Schulergänzenden Betreuungsangebotes auch weiterhin nicht benötigt, um das Angebot der Ganztagsschule sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der weiterhin bestehenden Nachfrage der Eltern bzw. der Auslastung des Platzangebotes, besteht an diesem Standort derzeit kein vordringlicher Handlungsbedarf.
Der städt. Fachbereich Jugend und Familie ist mit dem Förderverein der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule als Träger des Schulergänzenden Betreuungsangebotes weiterhin im Gespräch, um zeitliche und sachliche
Rahmenbedingungen für die Zusammenlegung des Angebotes mit der Ganztagsschule zu vereinbaren.Unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte und unter Einbeziehung des beschlossenen Änderungsantrages zum Stufenplan ( DS 1714/2018), soll das Schulergänzende Betreuungsangebot des Fördervereins die derzeit zur Verfügung stehenden 20 Plätze zunächst für das Schuljahr 2024/2025 fortführen.
51.42
Hannover / Feb 5, 2024