Drucksache Nr. 0288/2012 N1:
220. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mitte / Klagesmarkt

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
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1. Neufassung
0288/2012 N1
3
 
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220. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mitte / Klagesmarkt

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die in der Anlage 3 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen auf der Plangrundlage des Flächennutzungsplanes keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Zur Umsetzung eines Teilzieles des Innenstadtkonzeptes aus dem Informations- und Planungsprozess Hannover City 2020+ hat der Verwaltungsausschuss mit der Drucksache Nr. 0888/2011 am 26.05.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1752 als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen. Der Flächennutzungsplan stellt für den Klagesmarkt "Hauptverkehrsstraße" dar, so dass der Bebauungsplan nicht aus dem geltenden Flächennutzungsplan entwickelt ist. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung kann zwar grundsätzlich anstatt eines eigenständigen Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan dieser dem Bebauungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden. Das ist allerdings nur möglich, soweit sich die Anpassung der Flächennutzungsplan-Darstellungen auf das Plangebiet des Bebauungsplanes beschränkt. Das ist im vorliegenden Fall nicht möglich, weil der Bebauungsplan nur den Südteil des Klagesmarktes abdeckt. Für den Nordteil würde demzufolge die Darstellung "Hauptverkehrsstraße" im Flächennutzungsplan verbleiben.

Des Weiteren ist es im Zusammenhang mit der baulichen Entwicklung auf der Klagesmarkt-Fläche über den Bebauungsplan Nr. 1752 hinausgehend sinnvoll bzw. geboten, nicht mehr zutreffende bzw. nicht mehr zu rechtfertigende Zielaussagen des Flächennutzungsplanes im unmittelbaren Nahbereich zurückzunehmen:

· Auf dem Gelände des St. Nikolaifriedhofs sind noch Standorte für einen Spielpark und ein Umspannwerk dargestellt und

· ferner verläuft über den Klagesmarkt noch eine Stadtbahntrasse, die - gemäß der bisher geltenden Darstellungsweise - eine oberirdische Streckenführung abbildet. Eine diesbezügliche Aktualisierung ist notwendig.

Der Änderungsbedarf zum Flächennutzungsplan erstreckt sich mithin weit über den Bebauungsplan-Bereich hinaus. Daher ist ein förmliches Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan durchzuführen.

Die gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Anschreiben vom 17. Oktober 2011 mit Frist bis zum 25. November 2011 durchgeführt. Das Ergebnis ist in der Anlage 2 zu dieser Drucksache wiedergegeben. Grundsätzliche Bedenken zu der Planungsabsicht oder das weitere Planverfahren entscheidend beeinflussende Hinweise wurden nicht vorgebracht.

Mit dieser Neufassung wird das im Flächennutzungsplan dargestellte Symbol "Spielpark" im Bereich des St.-Nikolai-Friedhofs beibehalten. Die hierauf Bezug nehmenden Textstellen in der Anlage 3 wurden redaktionell angepasst.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.

Mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird das Verfahren zur 220. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet.
61.15 
Hannover / 02.03.2012