Drucksache Nr. 0286/2024:
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 391, 2. Änderung - südlich Herrenhäuser Markt
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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0286/2024
4 (nur online)
 

Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 391, 2. Änderung - südlich Herrenhäuser Markt
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 391, 2. Änderung (Anlage 3) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung (Anlage 2) zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung (KWP) ist als Anlage 4 beigefügt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 391, der für das Areal Mischgebiet (MI) festsetzt.

Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes ist es, durch eine ergänzende textliche Festsetzung die Zulässigkeit von spiel-, erotik- und freizeitorientierten Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im städtebaulichen Kontext gezielt zu steuern. Planerisches Ziel ist die Sicherung der vorhandenen Zentrenfunktion im Stadtteil Herrenhausen.


Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass die vorhandene Wohnfunktion im Quartier selbst sowie angrenzend nicht beeinträchtigt wird.
Weiterhin soll Fremdwerbung im Plangebiet ausgeschlossen werden, um das Ortsbild zu wahren.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 391, 2. Änderung hat vom 07.12.2023 bis zum 15.01.2024 öffentlich ausgelegen. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wurde vom 18.10.2023 bis zum 20.11.2023 durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf sowie die Begründung des Entwurfes wurden aufgrund der Ergebnisse der Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs. 2 BauGB geprüft. Die Begründung wurde redaktionell überarbeitet. Der Bebauungsplanentwurf wurde unverändert übernommen.

Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.

61.11 
Hannover / Feb 5, 2024