Informationsdrucksache Nr. 0286/2017:
Gesamtstädtisches Arbeitsprogramm „Mein Hannover 2030“

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Gleichstellungsausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Jugendhilfeausschuss
In den Kulturausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Sozialausschuss
In den Sportausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
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0286/2017
1
 
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Gesamtstädtisches Arbeitsprogramm „Mein Hannover 2030“

Mit dieser Drucksache informiert die Verwaltung über die Umsetzung des Stadtentwicklungskonzepts „Mein Hannover 2030“ in Form des ersten öffentlichen gesamtstädtischen Arbeitsprogramms „Mein Hannover 2030“ und bittet um Kenntnisnahme.

Ausgangssituation
Mit dem gesamtstädtischen Arbeitsprogramm „Mein Hannover“ 2030“ wird mit der Umsetzung der Ziele und Strategien des Stadtentwicklungskonzepts „Mein Hannover 2030“ begonnen. Das Arbeitsprogramm „Mein Hannover 2030“ stellt sowohl das interne als auch das externe Berichtswesen dar. Es dient der Verwaltungsspitze als Steuerungsinstrument sowie als gemeinsame Basis integrierten Arbeitens und informiert Politik und Öffentlichkeit. Es schafft damit zusätzliche Transparenz, gibt Auskunft über geplante städtische Vorhaben und bildet die Grundlage für die Abstimmung über Umfang und Formen der Beteiligung zwischen den Ebenen von Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit. Damit erreicht die Arbeit der Verwaltung eine neue Qualität. Das neue Arbeitsprogramm bedeutet:
1. einen besseren Wissenstransfer und integriertes Arbeiten in der Verwaltung,
2. eine frühestmögliche Einbindung der Politik,
3. eine frühestmögliche Information der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit.

Sachstand
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat die Verwaltung mit der Beschlussdrucksache
(DS 0508/2016) am 16.06.2016 beauftragt, das Stadtentwicklungskonzept „Mein Hannover 2030“ als integrierten Prozess umzusetzen. Die Verwaltung hat daraufhin das dezernats- und fachbereichsübergreifende Arbeitsprogramm „Mein Hannover 2030“ erarbeitet. Aktuell enthält es 42 im Kontext des Stadtentwicklungskonzeptes stehende hervorgehobene Projekte und Maßnahmen (Vorhaben). Das gesamtstädtische Arbeitsprogramm „Mein Hannover 2030“ wird digital veröffentlicht und zukünftig laufend fortgeschrieben. Darüber hinaus wird alle drei Jahre ein Stadtentwicklungsbericht vorgelegt, der die Sachstände der Umsetzung von „Mein Hannover 2030“ darstellt und als Bilanz die Möglichkeit bietet, die bisherige Entwicklung zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Die Vorhaben des Arbeitsprogramms sind den Handlungsfeldern „Wirtschaft, Arbeit, Wissenschaft und Umwelt“, „Wohnen, Versorgen, Mobilität und Baukultur“, „Bildung und Kultur“, „Inklusion, Integration und Teilhabe“, „Finanzen“ sowie „Stadtverwaltung 2030“ zugeordnet und beziehen die Querschnittsthemen „demographischer Wandel, Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender und Diversity)“, „gesellschaftlicher Wandel“, „Innovation“, „Nachhaltigkeit“ sowie „neue Kooperationsformen unter anderem mit relevanten Körperschaften“ mit ein. Sie beziehen sich auf die im Stadtentwicklungskonzept benannten Strategien und Ziele und tragen zum Erreichen dieser bei.

Die Projekte und Maßnahmen werden auf einem individuellen Vorhabenbogen erfasst. Dieser enthält neben einer Kurzbeschreibung des Vorhabens Angaben zum relevanten Handlungsfeld und Zielen des Stadtentwicklungskonzepts in Bezug auf das konkrete Vorhaben. Ferner werden Angaben zur politischen Beschlusslage, zu externen Partnerinnen und Partnern, zur Zeitplanung sowie zu Finanzen und Beteiligungsformen und -terminen erfasst.

Prozess
Verwaltung:
Die Vorhabenbögen werden im dezernats- und fachbereichsübergreifenden Austausch laufend aktualisiert. Das Arbeitsprogramm wird zudem quartalsweise in der Dezernentenkonferenz behandelt. Es fördert neben dem gegenseitigen Wissenstransfer auch die dezernatsübergreifende Zusammenarbeit und damit eine ganzheitliche und integrierte Umsetzung der jeweiligen Vorhaben.

Politik:
Der Oberbürgermeister sowie die Dezernentinnen und Dezernenten stellen die thematisch zugehörigen Vorhaben jeweils in den entsprechenden Fachausschüssen der Politik vor und berichten anlassbezogen über den Umsetzungsstand. Dadurch wird es der Politik noch besser ermöglicht, die städtischen Vorhaben im fortlaufenden Prozess zu begleiten. Die Stadtbezirksräte erhalten das Arbeitsprogramm „Mein Hannover 2030“ zur Kenntnis.

Öffentlichkeit:
Die Veröffentlichung des Arbeitsprogramms „Mein Hannover 2030“ erfolgt parallel zum Beginn der Befassung in den Fachausschüssen auf den städtischen Internetseiten zu „Mein Hannover 2030“. Dort sind die Informationen aller Vorhaben online einsehbar. Für den Dialog mit den Einwohnerinnen und Einwohner sowie für Nach- und Rückfragen wird eine zentrale E-Mail-Adresse im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters eingerichtet, über welche die Antworten unter Einbindung der fachlich zuständigen Dezernate koordiniert werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Vorhaben des Arbeitsprogramms „Mein Hannover 2030“ richten sich an die Stadtgesellschaft in all ihren Ausprägungen. Es sind alle Geschlechter gleichermaßen zu berücksichtigen. Die Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender und Diversity) ist als definiertes Querschnittsthema ein explizites Element bei der Umsetzung des Stadtentwicklungskonzepts „Mein Hannover 2030“.

Kostentabelle

Mit dem Arbeitsprogramm „Mein Hannover 2030“ entstehen keine separaten Kosten. Die Kosten der im Arbeitsprogramm enthaltenen Vorhaben werden in separaten Drucksachen abgebildet und sind in den Haushaltsplanungen finanziell hinterlegt.

15.2 
Hannover / 31.01.2017