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Widmung von Straßen im Stadtbezirk Misburg-Anderten
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen als Gemeindestraßen zuzustimmen. Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Im Zuge der aktuellen Erfassung aller Widmungen von öffentlichen Verkehrsflächen zum Aufbau einer Widmungsdatenbank wurden einige noch fehlende Widmungen festgestellt. Mit dieser Drucksache sollen diese Widmungen nachgeholt werden.
Die in der Anlage 1 genannten Straßenverkehrsflächen sind bereits für den Verkehr freigegeben. Sie können daher als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Beschränkungen werden dort ausgesprochen, wo die städtebauliche Zielsetzung oder die Breite des Weges bzw. der Straßenunterbau diese erfordern.
Der jeweilige Umfang der Widmung ist in Anlage 2 dargestellt.
Erweiterung Widmung Alte Schmiede
Aufgrund der Klage eines Bürgers wurde ein Mediationsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover durchgeführt. Es wurde dahingehend eine Einigung erzielt, dass vom technischen Unterbau des Gehweges die Fläche mit Kraftfahrzeugen mit bis zu 7,5 Tonnen befahren werden kann, ohne dass die Fläche Schaden nimmt. Da die öffentliche Fläche des Stichweges jedoch keine ausreichende Breite zum Parken bietet, wird die derzeitige Widmung „Gehweg“ mit dem Zusatz „Zufahrt für Anlieger auf die Grundstücke frei“ umgewidmet.
66.11 .2
Hannover / Feb 4, 2020