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der Erhöhung der Mittelbereitstellung für die Abwicklung der noch nicht umgesetzten Maßnahmen des Sonderprogramms für Straßenerneuerung - Grunderneuerung im Bestand (GiB) von bisher 50 Mio. € aus 2014 auf Gesamtkosten i.H.v. voraussichtlich 75 Mio. € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG
Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei den geplanten Maßnahmen beachtet.
Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und einer barrierefreien Gestaltung wurden geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101909 / 54101919
Bezeichnung Gemeindestraßen
Die Finanzierung der Baumaßnahmen wird in den folgenden Jahren durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt 66 sichergestellt.
Begründung des Antrags und Darstellung der Abwicklung der restlichen Baumaßnahmen
Ziel des Sonderprogramms und Bedeutung der Straßenerneuerungen für die Infrastruktur der Landeshauptstadt Hannover
Seit Mitte 2014 wurden im Rahmen des Sonderprogramms verstärkt Maßnahmen der Straßenerneuerung durchgeführt, um die Infrastruktur der Stadt zu verbessern und zum Werterhalt des Anlagevermögens beizutragen. Das Sonderprogramm - Grunderneuerung im Bestand (kurz: GiB) wurde speziell ins Leben gerufen, um den Zustand der städtischen Straßen substanziell und nachhaltig sowie die Verkehrssicherheit zu verbessern und technisch auf den heutigen Stand zu bringen. Dies gilt insbesondere für die Barrierefreiheit.
Um wirtschaftlich zu sein und die Kosten für die zahlreichen Erneuerungen vergleichsweise gering zu halten, sollte auf eine umfangreiche Umgestaltung der zu erneuernden Straßen verzichtet und die bestehende Straßengestaltung nicht verändert werden. Die im Rahmen dieses Sonderprogramms zu erneuernden Straßen wurden entsprechend ausgewählt. Diese Besonderheit des Sonderprogramms führt zu reduzierten Kosten gegenüber einer Erneuerung mit Umgestaltung.
In einem Vergleich von Erneuerungsmaßnahmen, die einer Umgestaltung unterzogen wurden zu Erneuerungsmaßnahmen dieses Sonderprogramms, lässt sich eine Kostenreduzierung für die GiB-Maßnahmen anhand einer zufälligen Stichprobe von ca. 20 % ermitteln. Auch wenn die Kosten des Sonderprogramms nunmehr deutlich höher ausfallen als ursprünglich geschätzt, ist die Erneuerung nach diesem Konzept wirtschaftlich, da auch alle überplanten Erneuerungsmaßnahmen durchschnittlich deutlich teurer ausfallen. Ein Verzicht auf die Erneuerung der noch offenen Maßnahmen scheidet aus, da ein Erneuerungsbedarf bereits festgestellt ist.
Bis heute wurden mit 123 Maßnahmen bereits ca. 74 % der geplanten Maßnahmen erfolgreich umgesetzt. Von den 165 beschlossenen Maßnahmen sind noch 42 Maßnahmen baulich umzusetzen. Dies zeigt einerseits den Fortschritt und das Engagement der Verwaltung, den Zustand der Straßeninfrastruktur der Landeshauptstadt Hannover kontinuierlich zu verbessern. Andererseits ist aber auch zu erwähnen, dass die Maßnahmen eigentlich zeitlich zügiger und im Rahmen des Budgets umgesetzt werden sollten.
Die umgesetzten Maßnahmen umfassen neben Straßenerneuerungen auch zahlreiche Radverkehrsmaßnahmen. Durch die umgesetzten Maßnahmen konnten viele positive Effekte erzielt werden, wie beispielsweise eine Verbesserung der Verkehrssicherheit, eine barrierefreie Gestaltung durch entsprechende Anpassung an die geltenden Regelwerke sowie einen verbesserten Fahrkomfort insbesondere für Radfahrende, z.B. durch Ersatz von Pflasterfahrbahnen gegen Asphaltfahrbahnen.
Die erfolgreiche Umsetzung von 74 % der Maßnahmen ist ein wichtiger Meilenstein, der die Fortschritte und die Wirksamkeit des Sonderprogramms unterstreicht. Es zeigt auch, dass die Landeshauptstadt Hannover kontinuierlich daran arbeitet, die Straßeninfrastruktur für die Zukunft zu verbessern.
Die Verwaltung empfiehlt trotz der o.g. Mehrkosten, die verbleibenden Maßnahmen des Sonderprogramms umzusetzen, um die positiven Auswirkungen des Programms weiter zu verstärken. Durch eine konsequente Fortführung des Programms können die noch ausstehenden Projekte erfolgreich abgeschlossen und so eine insgesamt sehr deutliche Verbesserung der Straßeninfrastruktur in Hannover erreicht werden.
Kostensteigerungen bei Straßenerneuerungen im Sonderprogramm
Grundsätzlich ist zur ursprünglichen Kostenermittlung für das GiB-Programm zu sagen, dass es sich hierbei um eine grobe Kostenannahme handelte. Zum Zeitpunkt des Programms und damit auch des Haushaltsbeschlusses wurde davon ausgegangen, dass mit einem Kostenvolumen von 50 Mio. € ca. 150-200 Straßen erneuert werden sollten, ohne alle Projekte zu diesem Zeitpunkt zu kennen. Zu diesem Zeitpunkt wurden 45 Projekte von der Verwaltung zur Umsetzung vorgeschlagen (vgl. DS 0077/2014 N1), für die die Kosten für den reinen Straßenbau ohne z. B. die Kosten für Entsorgung aufgrund der noch fehlenden Detailplanungen/Untersuchungen etc. geschätzt wurden. Davon wurden einige Projekte nicht beschlossen und dafür auf Vorschlag der Bezirksräte andere aufgenommen, sodass letztlich ein politischer Beschluss für 43 Projekte vorlag (vgl. DS. 0077/2014 N1).
Die weiteren zur Umsetzung vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in 2 Tranchen den politischen Gremien in den Jahren 2015 sowie 2018 zur Beschlussfassung für die Umsetzung vorgeschlagen. Auch bei diesen Projekten wurden vorab nur die reinen Baukosten (ohne die Kosten für Entsorgung, Entwässerungseinrichtungen) geschätzt. Darauf wurde jeweils in den Drucksachen hingewiesen (vgl. z.B. DS 15-0975/2015 oder 15-0300/2018). Im Rahmen der Beschlussfassung zu den einzelnen Tranchen wurden in 2015 und 2018, wie bei der ersten Tranche, sowohl Maßnahmen abgelehnt als auch zusätzlich von den Bezirksräten vorgeschlagen und beschlossen.
Insofern erfolgte die Beschlussfassung zu dem Programm und den genannten Maßnahmen auf ersten Kostenannahmen und vorausgewählten Maßnahmen, die sich durch politische Beratungen zum Teil noch änderten.
Während der Umsetzung der Straßenerneuerungen im Sonderprogramm GiB sind gegenüber den ersten Kostenannahmen Mehrkosten entstanden, die im Folgenden erläutert werden:
1. Unvorhergesehene Bodenverhältnisse
Grundsätzlich wurden bei einigen Baustellen trotz vorheriger Untersuchungen unerwartete Bodenverhältnisse angetroffen, die eine zusätzliche Bearbeitung bzw. eine Ausweitung der Maßnahmen erforderten. Dadurch entstanden Mehrkosten für den Aushub und die Entsorgung des Materials.
2. Altlasten / Bodenbelastungen
In einigen Fällen wurden trotz vorheriger Untersuchungen unerwartete Bodenbelastungen angetroffen, die eine gegenüber dem Plan veränderte Entsorgung erforderten. Dadurch entstanden zum Teil erhebliche Mehrkosten für eine höherwertige Entsorgung.
Hier ist zudem zu nennen, dass die Kosten für die Entsorgung von Bodenaushub insbesondere seit 2016 bis 2022 auf etwa das 3-fache angestiegen sind und grundsätzlich zu deutlich gesteigerten und zu dem Zeitpunkt des Beschlusses des Sonderprogramms zusätzlichen nicht vorhersehbaren Kosten führten. Auch zukünftig können aufgrund der Mitte 2023 eingeführten Mantelverordnung / Ersatzbaustoffverordnung weiter steigende Entsorgungskosten anfallen.
3. Allgemeine Baukostensteigerung
Im Zeitraum von 2015 bis heute hat der Baupreisindex eine deutliche Entwicklung verzeichnet, die als Grund für Kostensteigerungen bei Straßenbaumaßnahmen anzuführen ist. Der Baupreisindex ist ein Indikator, der die Veränderungen der Kosten im Baugewerbe widerspiegelt. Er berücksichtigt unter anderem Materialkosten, Arbeitskosten und andere betriebswirtschaftliche Faktoren, die für Bauprojekte relevant sind. In den letzten Jahren wurde ein kontinuierlicher Anstieg des Baupreisindexes verzeichnet (2015 bis
2023: plus 58 %). Dieser Anstieg ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen:
a) Materialkosten: Die Preise für Baumaterial wie Beton, Asphalt und andere Rohstoffe sind in den letzten Jahren gestiegen. Dies kann auf verschiedene Gründe wie höhere Produktionskosten, gestiegene Nachfrage oder internationale Markttrends zurückzuführen sein (u.a. auch Coronapandemie, Ukrainekrieg).
b) Arbeitskosten: Die Lohnkosten im Baugewerbe haben ebenfalls zugenommen. Dies kann auf Tariferhöhungen, gestiegene Sozialabgaben oder auch die allgemeine Steigerung der Lebenshaltungskosten (Inflation) zurückzuführen sein.
c) Nachfrage und Kapazitätsengpässe: Eine erhöhte Nachfrage nach Bauleistungen in Kombination mit begrenzten Kapazitäten der Bauunternehmen kann zu einer Preiserhöhung führen. Insbesondere in Zeiten hoher Bautätigkeit kann dies zu Engpässen bei den verfügbaren Ressourcen führen und die Preise nach oben treiben.
Diese Entwicklungen des Baupreisindex haben auch Auswirkungen auf die Kosten von Straßenerneuerungen. Bei der Abwicklung des Sonderprogramms GiB wurde die Verwaltung mit diesen unvorhergesehenen Herausforderungen und Auswirkungen konfrontiert, die zu Mehrkosten geführt haben.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Kostensteigerungen aufgrund des Baupreisindex eine externe Einflussgröße sind, auf die die Verwaltung keinen direkten Einfluss hat. Dennoch ist diese Entwicklung zu berücksichtigen. Wie sich der Baupreisindex nunmehr aufgrund erster Anzeichen einer Beruhigung der Baupreisentwicklung verändern wird, bleibt abzuwarten. Die aktuell letzten Submissionsergebnisse zeigen nach extremen Sprüngen durch die Corona- und Ukrainekrise eine Stabilisierung des Preisniveaus.
4. Umsetzung
Zeitliche Verzögerungen in der Umsetzung durch hohe Fluktuationen bei den Mitarbeitenden der Arbeitsgruppe GiB und Unterschätzung des Aufwandes zur Umsetzung des Sonderprogramms zum Zeitpunkt der Konzeption:
Die Fluktuation bei den Mitarbeitenden sowie langfristig unbesetzte Stellen in der Arbeitsgruppe GiB haben bedauerlicherweise zu Verzögerungen bei der Umsetzung der Maßnahmen geführt, was wiederum zu Mehrkosten geführt hat. Die kontinuierliche Mitarbeit von qualifizierten Fachkräften ist für ein reibungsloses Voranschreiten des Sonderprogramms von großer Bedeutung.
Dies war hier über den gesetzten Zeitraum nicht gegeben. Weder zu Beginn des Sonderprogramms, d.h. nach Vorliegen des politischen Beschlusses noch durchgehend während der Laufzeit des Programms war die Arbeitsgruppe voll besetzt. Die eingerichtete Arbeitsgruppe mit 5 Stellen war über die gesamte Laufzeit bis heute nur zu etwa 1/3 der Laufzeit voll besetzt (Einarbeitungsphasen, Krankheit und Urlaub sind dabei nicht berücksichtigt). D.h. über mehr als die Hälfte des Zeitraums war die Arbeitsgruppe nicht voll besetzt. Leider kommt erschwerend hinzu, dass die Zeiträume der vollen Besetzung nicht durchgängig gegeben waren, sondern immer wieder eine nur unvollständig besetzte Arbeitsgruppe an der Umsetzung mitwirken konnte. Einzelne Stellen mussten aufgrund der Fluktuation mehrfach wiederbesetzt werden. Aktuell ist die Arbeitsgruppenleiterstelle für die Bauüberwachung seit mehr als 2,5 Jahren trotz mehrfacher Ausschreibung der Stelle unbesetzt.
Die Mitarbeitenden der Arbeitsgruppe sind mit der Planung, Organisation und Überwachung der Straßenerneuerungsprojekte betraut. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Koordination der Baustellenaktivitäten, der Abstimmungen mit externen Partnern und der Einhaltung der zeitlichen und finanziellen Vorgaben.
Durch die Fluktuation von Mitarbeitenden innerhalb der Arbeitsgruppe kommt es zu Wissensverlust, Einarbeitungszeiten neuer Mitarbeiter*innen sowie einer Unterbrechung des Arbeitsflusses. Dadurch verzögert sich die Umsetzung der Maßnahmen, da Zeit für die Weitergabe von relevanten Informationen aufgewendet werden muss.
Die Verzögerungen bei der Umsetzung führen zu erhöhten Kosten wie zuvor beschrieben.
Die Verwaltung ist sich der Herausforderung (z.B. durch den Einsatz anderer Mitarbeitender, die aber nur sehr begrenzt zur Verfügung stehen) bewusst, die mit der Fluktuation und unbesetzten Stellen einhergehen und arbeitet aktiv daran, um diesen Effekt zu minimieren.
5. Mehraufwendungen bei der Planung
Kern des Programms war es, dass im Sonderprogramm Straßen erneuert werden sollten, für die eine Umplanung nicht notwendig/sinnvoll ist. Bei diesen Straßen bleibt der vorhandene Querschnitt erhalten, der bautechnische Zustand der Straßen wird aber verbessert. Lediglich eine rudimentäre Planung sollte zu deutlich verkürzten Planungszeiten führen. In der Praxis hat sich allerdings herausgestellt, dass die Planungszeiten zwar deutlich reduziert werden konnten, aber nicht so sehr, wie anfangs angenommen. Insbesondere zur Anpassung der Straßenentwässerung oder der barrierefreien Gestaltung war doch ein erheblicher Aufwand erforderlich. Dennoch lässt sich festhalten, dass die Planungszeiten hier weiterhin deutlich reduziert sind im Vergleich zu herkömmlichen Erneuerungsmaßnahmen mit einer Umplanung und durch z.B. aufwändige Beteiligungsverfahren.
6. Verzögerungen durch vorlaufenden Leitungsbau
Zum Teil erhebliche zeitliche Verschiebungen von Projekten ergaben sich auch durch den zu berücksichtigenden Vorlauf für den Leitungsbau der diversen Leitungsträger (Erneuerung von Regel- /Schmutzkanälen, Telekommunikation, Gas, Wasser, Elektro, Fernwärme, usw.). Nicht immer konnten die jeweilig betroffenen Leitungsträger unverzüglich reagieren und ihre vorlaufenden Maßnahmen zeitgerecht umsetzen. Zudem verlängerten sich auch hier regelmäßig die kalkulierten Bauzeiten, die wiederum kostenmäßige Auswirkungen auf die Bauverträge der Straßenerneuerungen hatten.
7. Verzögerungen durch Witterungseinflüsse
Wetterbedingungen können den Bauablauf erheblich beeinflussen. Trotz vorheriger Koordinierung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der für Baumaßnahmen weniger geeigneten Wintermonate ließ und lässt sich das Arbeiten bei ungünstigen Wetterverhältnissen nicht vollständig verhindern (z.B. als Auswirkung der Punkte 1 und/oder 2).
Insbesondere bei ungünstigen Witterungsbedingungen, wie langanhaltendem Regen oder Frost, kam es zu Verzögerungen. Dadurch erhöhten sich die Kosten für die Baustellenlogistik und den Personaleinsatz.
Neben diesen insgesamt eher unerfreulichen Entwicklungen, die zu einer erheblichen Steigerung der Kosten für die Umsetzung des GiB-Programms gegenüber den ursprünglich angenommenen Kosten von 50 Mio. € geführt haben, konnte im Verlauf des Programms auch für einzelne Maßnahmen (überwiegend Radverkehrsmaßnahmen) Fördermittel eingeworben werden, die ursprünglich nicht absehbar waren. Die Fördermittel haben dazu beigetragen, die finanzielle Belastung für die Landeshauptstadt Hannover zu reduzieren und die Durchführung der Straßenerneuerungen zu unterstützen.
Erfolg des Sonderprogramms
Trotz der Kostensteigerungen, die im Rahmen des Sonderprogramms GiB bei Straßenerneuerungen aufgetreten sind, ist dennoch festzustellen, dass das Programm erfolgreich ist. Hier sind einige Punkte, die dies verdeutlichen:
1. Verbesserte Infrastruktur: Durch das Sonderprogramm wurden zahlreiche Straßen in Hannover erneuert, was zu einer deutlichen Verbesserung der Infrastruktur geführt hat (vgl. Anlage 1). Die neuen Straßen bieten eine höhere Qualität und tragen zu einem deutlich verbesserten Komfort bei der Nutzung bei. Insbesondere ist hier zu nennen, dass die Schaffung barrierefreier Verkehrsanlagen mit diesem Sonderprogramm in Hannover einen deutlichen Schub bekommen hat.
2. Steigerung der Verkehrssicherheit: Mit den Straßenerneuerungen wurde auch die Verkehrssicherheit erhöht. Dies umfasst beispielsweise den regelgerechten und barrierefreien Ausbau von Geh- und Radwegen, die Herstellung von Eckausrundungen oder die Verbesserung der Sichtverhältnisse etc. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen zu verbessern.
3. Positive Auswirkungen für die Bürger*innen: Eine gut ausgebaute Straßeninfrastruktur erleichtert den Zugang zu Arbeitsplätzen, Bildungs- und anderen wichtigen Einrichtungen. Zudem werden Lärm- und Umweltbelastungen verringert.
4. Nachhaltigkeit und Umweltschutz: Im Rahmen des Sonderprogramms werden auch zahlreiche Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Mobilität umgesetzt. Dies umfasst beispielsweise den barrierefreien Ausbau von Geh- und Radwegen. Durch diese Maßnahmen wird der Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel (Fuß/Rad) erleichtert und ein Beitrag zur Reduzierung von Emissionen und zur Verbesserung der Lärm- und Luftqualität geleistet.
Die Umrüstung der Beleuchtung auf energiesparende LED-Technik ist hinsichtlich der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes ebenfalls zu nennen.
Zudem wird mit den Erneuerungen dieses Sonderprogramms eine dem Stand der Technik entsprechende Entwässerung der Verkehrsanlagen erreicht. Insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels ist dies ein wichtiger Baustein für nachhaltig funktionierende Verkehrsanlagen.
Die positiven Auswirkungen des Sonderprogramms auf die Infrastruktur, Verkehrssicherheit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit überwiegen die Kostensteigerungen. Zudem sei hier erwähnt, dass sämtliche Straßen des Sonderprogramms erneuerungsbedürftig sind. Bei einem Abbruch dieses Sonderprogramms blieben die noch nicht erneuerten Straßen weiterhin erneuerungsbedürftig und würden als reguläre Erneuerungsmaßnahmen des Fachbereich Tiefbau weiterlaufen. Eine Erneuerung würde sich nur deutlich zeitlich verschieben und voraussichtlich teurer werden.
Die Verwaltung ist bestrebt, trotz der Vakanzen beim Personal weiterhin zügig an der Umsetzung des Programms zu arbeiten.
Priorisierung der restlichen Maßnahmen
Zurzeit liegt der Fokus auf der Umsetzung von Maßnahmen, die dem Fuß- und Radverkehr dienen und noch nicht umgesetzt wurden. Hier handelt es sich auch um Maßnahmen, die wie bereits vorherige Maßnahmen gemäß NGVFG vom Land Niedersachsen mit etwa 60 % gefördert werden (insgesamt ergibt sich eine Fördersumme von voraussichtlich ca. 5,5 Mio. €). Diese Maßnahmen sollen nun priorisiert realisiert werden, um die Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr weiter zu verbessern. Dies kann zu einer nachhaltigen Verkehrsentlastung beitragen. Gleichzeitig entstehen durch die Abschöpfung von Fördermitteln sehr wirtschaftliche Maßnahmen, in dem die einzusetzenden Mittel und damit der Zuschussbedarf reduziert werden.
Im Rahmen der neuen Fernwärmesatzung werden in den nächsten Jahren/Jahrzehnten umfangreiche Leitungsbauarbeiten durch enercity stattfinden. Die noch nicht umgesetzten Maßnahmen des Sonderprogramms GiB sollen möglichst mit dem Ausbau der Fernwärmeleitungen in Hannover abgestimmt umgesetzt werden. Enercity plant den Ausbau des Fernwärmenetzes, um eine nachhaltige und effiziente Energieversorgung der Stadt Hannover zu gewährleisten. Bei der Planung der Straßenerneuerungsmaßnahmen soll eine enge Zusammenarbeit stattfinden, um mögliche Synergien herauszuarbeiten und damit die Beeinträchtigungen für die Anwohner*innen und den Verkehr zu minimieren und sofern möglich die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.
Diese Vorgehensweise ermöglicht eine effiziente Nutzung der Ressourcen und führt zu einer koordinierten Durchführung der Maßnahmen. Durch die Priorisierung mit möglicher Berücksichtigung des Ausbaus der Fernwärmeleitungen sollen Zeit- und Kostenaufwand optimiert und gleichzeitig die Infrastruktur für eine zukunftsfähige Energieversorgung geschaffen werden.
Gegebenenfalls fallen einzelne Maßnahmen des Sonderprogramms weg, da die Randbedingungen für das Sonderprogramm („1:1“) nicht mehr gegeben sind (überbreite Fahrbahnen mit der Möglichkeit von z.B. Entsiegelungen und/oder Pflanzung von Bäumen) und diese Straßen aus nach heutiger Sicht doch einer umfassenden Umplanung bedürfen.
Abschätzung der Kosten für die restlichen Maßnahmen
Die Verwaltung benötigt über das bereits beschlossene Budget von 50 Mio. € hinaus nach aktueller Schätzung zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 25 Mio. €, um die restlichen Maßnahmen im Rahmen des Sonderprogramms GiB erfolgreich abschließen zu können.
Durch eine Zustimmung wird die Finanzierung der restlichen Maßnahmen gesichert und ermöglicht eine kontinuierliche Fortsetzung des Sonderprogramms in den nächsten Jahren.
Ein Teil des Budgets wird wie oben beschrieben für die Umsetzung von Maßnahmen verwendet, die dem Fuß- und Radverkehr dienen. Dies beinhaltet den Ausbau von barrierefreien Geh- und Radwegen, sodass hier eine sichere Infrastruktur geschaffen und eine fuß- und fahrradfreundliche Verkehrsumgebung im Sinne der Verkehrswende gefördert wird.
Die Verwaltung wird auch für die noch anstehenden Maßnahmen prüfen, ob hierfür Fördermittel generiert werden können.
Die Gesamtkosten aller Maßnahmen des Sonderprogramms belaufen sich voraussichtlich auf ca. 75.000.000 € auf Basis der Kostenschätzungen zu den noch ausstehenden Maßnahmen und beinhalten Unsicherheiten. Kostenerhöhungsaspekte, wie z. B. die hier vorgestellten, wurden nicht angesetzt. Auch wenn die Preise im Tiefbau aktuell stagnieren bzw. zum Teil sogar minimal sinken, können diese sich zukünftig anders entwickeln.
Darüber hinaus können wie beschrieben ggf. einzelne Maßnahmen entfallen und verursachen somit dann keine weiteren Kosten oder es können mit der Koordinierung von Fernwärme- und Straßenbaumaßnahmen Kostenanteile in nicht unerheblichen Umfang durch enercity ausgeglichen werden, sodass der städtische Haushalt dadurch geringer belastet würde.
Aufgrund dieser Unbestimmbarkeit wurde der Kostenansatz der Kostenschätzung nicht verändert und hier als Abschätzung der Mehrkosten verwendet. Die Verwaltung beabsichtigt dieses Sonderprogramm in den nächsten Jahren abzuschließen. Die Finanzierung der Baumaßnahmen wird in den folgenden Jahren im Rahmen des Budgets und durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt 66 sichergestellt.