Informationsdrucksache Nr. 0282/2019:
Umsetzung Elektromobilität in Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0282/2019
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Umsetzung Elektromobilität in Hannover

Das von der Verwaltung erarbeitete Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover „Hannover stromert“ wurde im Mai 2018 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen (DS-Nr. 0441/218 N1). Das Konzept enthält 37 Maßnahmen. Die Erarbeitung des Konzeptes wurde mit 80.000 € vom BMVI gefördert. Mit Vorlage dieser Drucksache werden die wesentlichen Bausteine bezüglich E-Fahrzeugbeschaffung und Ladeinfrastruktur vorgestellt. Das Projekt „Umsetzungskonzept zur Elektromobilität“ ist auch ein Teil des Arbeitsprogramms Mein Hannover 2030.


Projekte, die mit Bundes-Fördermitteln (teil)-finanziert sind

I. Umrüstung des städtischen Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge

1. Teilumrüstung des städtischen Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge


Als Masterplan-Kommune ("100 % für den Klimaschutz") war die LHH berechtigt, an einem besonderen Förderprogramm des Bundesumweltministeriums teilzunehmen. Daraus wurde 2016 bis 2018 die Beschaffung von acht Elektrofahrzeugen mit 50 % der Anschaffungskosten gefördert. Das Förderprogramm ist bereits abgearbeitet, die letzten beiden Fahrzeuge sind im Dezember 2018 bestellt worden.

Das Projekt „Teilumrüstung“ bedient die Maßnahmen
4.1.1 Elektrifizierung der städtischen Fahrzeugflotte und
4.1.3 Ladeinfrastruktur für die städtische Elektroflotte
des Umsetzungskonzepts zur Elektromobilität (Drucksache Nr. 0441/2018).

Erhaltene Fördersumme: 98.868 Euro


2. Beschaffung von 50 Elektrofahrzeugen sowie Ladeeinrichtungen für die Stadtverwaltung
Zuschüsse in Höhe von 75 % der Mehrkosten für 50 Elektrofahrzeuge gegenüber konventionellen Verbrennungsfahrzeugen und der Investitionskosten für 32 Ladeeinrichtungen für den städtischen Fuhrpark wird der Bund (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI) aus der im November 2018 zugesagten Förderung bis zum 31.03.2020 leisten. Derzeit erfolgt die Prüfung, für welche Fahrzeuge die Förderung verwandt wird.

Dieses Projekt bedient ebenfalls die Maßnahmen
4.1.1 Elektrifizierung der städtischen Fahrzeugflotte und
4.1.3 Ladeinfrastruktur für die städtische Elektroflotte
des Umsetzungskonzepts zur Elektromobilität (Drucksache Nr. 0441/2018).

Bewilligte Fördersumme: 920.780 Euro


II. Verbundprojekt H-stromert - E-Laden für kommunale, gewerbliche und private Mobilität in Hannover

Die Landeshauptstadt Hannover hat am 19.12.2018 die Förderzusage für das Verbundprojekt H-stromert – E-Laden für kommunale, gewerbliche und private Mobilität in Hannover erhalten. Insgesamt stehen dem Verbundprojekt 9,2 Mio. Euro aus dem Fördertopf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Errichtung von Ladeinfrastruktur in der Stadt zur Verfügung. Das Projektende ist auf den 30.09.2020 festgelegt.



In Zusammenarbeit mit zwölf lokalen Partner*innen stellte die Landeshauptstadt Hannover im Rahmen des Bundes-Sonderprogramms „Saubere Luft“ einen Projektantrag zur Förderung von Ladeinfrastruktur auf kommunalen und gewerblichen Flächen. Das zweistufige Bewerbungsverfahren begann am 28.03.2018 mit der Einreichung einer Projektskizze beim Projektträger DLR (Deutsches Zentrum für Luft und Raumfahrt).

Für die städtischen Vorhaben stehen als nicht rückzahlbare Zuwendung Fördermittel bis zu einer Höhe von 6.103.898 Euro zur Verfügung. Diese Mittel stellen eine Vollfinanzierung (100%) für die zu errichtende Ladeinfrastruktur dar, einschließlich aller Investitions-, Personal- und Nebenkosten. Aus dem städtischen Haushalt sind keine zusätzlichen Finanzmittel erforderlich. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.

Neben der Landeshauptstadt Hannover, die das Projekt auch als Verbundkoordinatorin organisiert, nehmen weitere 12 hannoversche Institutionen und Unternehmen am Projekt teil. Dazu gehören die Region Hannover, der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover – aha, die enercity AG, die enercity Netz GmbH, die Hochschule Hannover, die Leibniz Universität, der Konzern hanova, die Energiewerkstatt Gesellschaft für rationelle Energie mbH & Co. KG, die Stadtmobil GmbH, die Architekturbüros Carsten Grobe und Thomas Rauck sowie die Continental AG.

Ziel des Projektes ist es, den Ausbau der Elektromobilität im Stadtgebiet voran zu bringen, die lokale Schadstoff- und Lärmbelastung zu reduzieren und damit zu einer Verbesserung der Luftqualität in Hannover beizutragen.





Das Förderprogramm unterstützt den Ausbau der kommunalen und gewerblichen Ladeinfrastruktur (LIS) auf nicht-öffentlichen Flächen. Die Projektpartner*innen erhalten Fördergelder für die Erstellung von Ladeinfrastruktur auf ihren eigenen Grundstücken. Insgesamt werden rund 900 Ladepunkte zusätzlich erstellt. So plant die Landeshauptstadt Hannover neben der Aufrüstung des eigenen Fuhrparks auch Ladesäulen für Mitarbeiter*innen sowie auf Besucher*innen-Parkplätzen an Bädern, Sportstätten, Freizeitheimen, Friedhöfen und den Herrenhäuser Gärten zu errichten, so dass eine große Breitenwirkung für Private entsteht. Die enercity AG möchte neben der Aufrüstung des eigenen Fuhrparks auch anderen Unternehmen Ladeinfrastruktur auf ihren eigenen Grundstücken anbieten.

Die Hochschulen werden das Projekt mit Begleitforschung unterstützen. Die Auswirkungen der LIS auf das Netz werden durch das Institut für elektrische Energiesysteme der Leibniz Universität Hannover mit der lokalen Netzbetreiberin vorab untersucht, so dass mögliche Netzhemmnisse durch eine entsprechend optimierte Netzfahrweise oder einen optimierten Netzausbau vermieden werden können. Die Prognose für künftige Fuhrparkbedarfe und Nutzer*inneninteressen sowie Konzepte zur Steigerung der Akzeptanz der aufzubauenden Ladeinfrastruktur übernimmt die Hochschule Hannover.

Dieses Verbundprojekt bedient inhaltlich die Maßnahmen
3.2.1.4 Innovative Lösungen zur Elektromobilität,
3.3.4 Absprache mit enercity Netzgesellschaft mbH (eNG) über Netzinfrastruktur,
4.1.3 Ladeinfrastruktur für die städtische Elektroflotte,
4.2.1 Ladeeinrichtungen für Mitarbeiter*innen,
4.3.1 Ladeeinrichtungen an städtischen Gebäuden,
4.3.2 Ladeeinrichtungen auf Parkplätzen an Bädern und Sportstätten,
5.1.2 Kommunikation intern in der Stadtverwaltung,
5.2.2 Elektromobilität im Gewerbegebiet List,
5.2.3 Elektromobilität für Ökoprofit-Betriebe
5.2.4 Einrichtung von Ladeinfrastruktur auf Parkplätzen Sportvereinsstätten / e.coSport sowie
5.2.7 Förderung nichtöffentlicher Ladeinfrastruktur für Betriebsflotten und Mitarbeiter*innenparkplätze
des Umsetzungskonzepts zur Elektromobilität (Drucksache Nr. 0441/2018).

Bewilligte Fördersumme: 9,2 Mio. Euro

Noch einmal nachrichtlich zur Vervollständigung des Themas

III. Vergabe der Konzession an die enercity AG für den flächendeckenden Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur bis Ende 2020

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses am 06.12.2018 und dem Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen in Hannover vom 19.12.2018 hat die Landeshauptstadt Hannover die Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an die enercity AG vergeben. Als Inhaberin der Konzession hat die enercity AG das alleinige Recht zur Aufstellung und zum Betrieb von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Verkehrsraum im Stadtgebiet von Hannover. Siehe dazu Drucksache Nr. 2808/2018.


Mit dem ausgehandelten Konzessionsvertrag zur Errichtung und dem Betrieb von öffentlichen Ladeeinrichtungen werden zeitgleich zum Förderprogramm H-stromert 480 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit unterschiedlicher Ladeleistung bis 31.12.2020 zur Verfügung gestellt. Dabei werden alle Stadtbezirke sowie Orte mit hohem Besuchsaufkommen, aber auch individuelle, nachgewiesene Bedarfe aus der Bevölkerung berücksichtigt.

Hiermit wird die Maßnahme
3.2.1.1 Konzession für die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
des Umsetzungskonzepts zur Elektromobilität (Drucksache Nr. 0441/2018) umgesetzt.



IV. Beratungen

Die Verwaltung hat kostenlose unabhängige Beratungen zur Elektromobilität durchführen lassen. Im Jahr 2018 haben 50 Beratungen für Einfamilienhausbesitzer*innen, Wohnungsgenossenschaften und Unternehmen stattgefunden. Das Beratungsangebot wird auch 2019 fortgeführt.



Die Beratungen sind Teil der Maßnahme
5.1.1 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
des Umsetzungskonzepts zur Elektromobilität (Drucksache Nr. 0441/2018).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Männer und Frauen sind gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind im obigen Text dargestellt.

67.11 
Hannover / 28.01.2019