Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Anfrage der CDU-Fraktion zur Einführung eines Härtefallfonds
Anfrage
Mit der am 26.01.2006 veröffentlichten „Verwaltungsvorschrift für Zuwendungen zur Finanzierung des Essenangebotes in Kindertagesstätten (Härtefallfonds)“ hat die Verwaltung auf Beschluss der rot-grünen Ratsmehrheit die Essengeldregelung erneut verändert, um "soziale Härtefälle" aufzufangen.
Die Einführung des Essengeldes als Sparbeitrag zur Haushaltskonsolidierung hat dazu geführt, dass Kinder und Eltern zusätzlich belastet werden. Auf eine begleitende Sozialklausel beim Essengeld wurde ausdrücklich verzichtet. Besondere gesundheitliche Aspekte bei den Kindern fanden ebenfalls keine Berücksichtigung.
Aufgrund massiver Elternproteste wurde die "großzügige" einprozentige Härtefallregelung eingeführt, deren Funktionsfähigkeit jedoch höchst fragwürdig ist. Einen Teil der von den Eltern erhobenen Beiträge in Höhe von 500.000 Euro will man nun unter beträchtlichem Verwaltungsaufwand – nach aufwendiger Überprüfung der sozialen Verhältnisse – zurückgeben.
Wir fragen die Verwaltung:
1.
Welche zusätzlichen Kosten verursacht die neue Verwaltungsvorschrift zum Härtefallfonds?
2.
Hält die Verwaltung ihre Vorschrift im Hinblick auf die unterschiedlichen Verfahrensschritte für sachlich und rechtlich nachprüfbar?
3.
Wie lange wird voraussichtlich ein solches Verfahren von der Antragstellung in der Kindertagesstätte bis zur Aushändigung eines Bewilligungsbescheides dauern, und wie viele „Instanzen“ sind am Verfahren beteiligt?
Rainer Lensing
Vorsitzender