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Wirtschaftsplan 2006 der hannoverimpuls GmbH
Informationsdrucksache
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2006 der hannoverimpuls GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 2 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sind die Wirtschaftspläne der Unternehmen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt sind, dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen. Für Unternehmen, an denen die Gemeinde mit weniger als 50 vom Hundert beteiligt sind, sollen Wirtschaftspläne ebenfalls beigefügt werden, wenn aus der Beteiligung Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft erwartet werden können.
Der Verwaltungsausschuss hatte mit Beschluss vom 12.01.2006 dem städtischen Stimmführer in der Gesellschafterversammlung die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2006 zu beschließen (DS 2449/2005). Der Beschluss des Wirtschaftsplans wird parallel im schriftlichen Umlaufverfahren von der Gesellschafterversammlung gefasst.
Kostentabelle
Die Verpflichtungen der Landeshauptstadt Hannover bewegen sich innerhalb der entsprechenden Haushaltsansätze, die in der Drucksache 2449/2005 dargestellt sind.
20.20 / Dez. II
Hannover / 03.02.2006