Antrag Nr. 0280/2021:
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion: Stark belastete Anwohner unterstützen: Wiedereinführung der „Privilegierung“

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0280/2021 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion: Stark belastete Anwohner unterstützen: Wiedereinführung der „Privilegierung“

Antrag

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Verwaltung auf, bis zum 30.04.2021 einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Privilegierung, welche aus der früheren Straßenreinigungssatzung gestrichen wurde, rechtssicher wiedereingeführt werden kann.

Das Ziel dieser Privilegierung ist die Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner von besonders hochfrequentierten Straßen.

Der erarbeitete Vorschlag ist mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) abzustimmen und den Ratsgremien zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung


Bis zum Jahr 2018 wurden Anwohnerinnen und Anwohner von hochfrequentierten Straßen finanziell entlastet. Die Straßenreinigungsgebühr wurde in diesen Straßen nach der jeweils nächstniedrigeren Tarifklasse erhoben (Privilegierung). Für die Differenz kam die Stadt auf.

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung (siehe VG Göttingen, 22.03.2016, 3 A 226/15) war die Privilegierung in dieser Form nicht mehr zulässig. Daher wurde sie auf Beschluss des Rates der Landeshauptstadt Hannover Ende 2017 aus der Straßenreinigungssatzung (Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover über die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover) ersatzlos gestrichen. Zur Beibehaltung der Privilegierung hätte es Abänderungen und eines ausdrücklichen Beschlusses des Rates bedurft. Dies ist leider nicht geschehen.

Die aktuellen Erhöhungen der Reinigungsintervalle – in den von der Öffentlichkeit viel genutzten Straßen – und die damit verbundenen Kostensteigerungen für die Anwohnerinnen und Anwohner sind ein guter Anlass, um über die Wiedereinführung der Privilegierung nachzudenken. Die Anwohnerinnen und Anwohner dieser hochfrequentierten Straßen fühlen sich verständlicherweise ungerecht behandelt. Sie müssen aufgrund der höheren Reinigungsintervalle mitunter erheblich mehr für die Beseitigung von Müll bezahlen, obwohl sie diesen nicht selbst verursacht haben. Hier muss dringend nachgesteuert und für Gerechtigkeit gesorgt werden.