Anfrage Nr. 0280/2018:
Anfrage der FDP-Fraktion zum Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der FDP-Fraktion zum Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Die von der großen Koalition im Land geplante Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes bringt für die Kommunen erhebliche Folgen mit sich. Laut Gesetzentwurf wird der Einschulungszeitraum ab Schuljahr 2018/2019 flexibilisiert. Das bedeutet, dass Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres geboren werden, auf Wunsch der Eltern ein Jahr später eingeschult werden können. Für die Kommunen, die den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gewährleisten müssen, bedeutet dies unter Umständen einen sprunghaften und sehr kurzfristigen Anstieg der zu betreuenden Kinder. Zudem ist die Planung der Kitaplatzvergabe durch diese Flexibilisierung erheblich komplizierter. Die FDP-Ratsfraktion begrüßt zwar ausdrücklich die erhöhte Wahlfreiheit der Eltern in Bezug auf die Einschulung ihrer Kinder, sieht in der Umsetzung jedoch erhebliche Probleme, da die Folgen für die Kommunen und die freien Träger bislang offenbar wenig bedacht und mit diesen erörtert wurden. Vor diesem Hintergrund

fragen wir die Verwaltung:

1. Für wie viele Kinder gilt in Hannover diese Regelung für das Schuljahr 2018/2019?

2. Von welchem Mehraufwand geht die Verwaltung für den erhöhten Betreuungsbedarf aus?

3. Wurde durch das Kultusministerium das Gespräch mit der Landeshauptstadt Hannover, dem Städte- und Gemeindebund und anderen relevanten Akteuren zur Abstimmung und Kommunikation der Maßnahme gesucht, wenn ja, wie positionierte sich dort die Landeshauptstadt Hannover?


Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender