Drucksache Nr. 0276/2025:
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 545, 4. Änderung - Schulenburger Landstraße West, Auslegungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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0276/2025
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Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 545, 4. Änderung - Schulenburger Landstraße West, Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 545, 4. Änderung - Schulenburger Landstraße West - mit Begründung zuzustimmen und
  2. die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Auswirkungen auf das Klima sind nicht zu erwarten, da mit dieser Bebauungsplanänderung ausschließlich Nutzungseinschränkungen erfolgen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 545 sowie seiner 1. bis 3. Änderungen. Festgesetzt sind Gewerbegebiete und ein Sondergebiet - Möbel- / Einrichtungshaus.

Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes ist es, durch eine ergänzende textliche Festsetzung spiel-, erotik- und freizeitorientierte Vergnügungsstätten sowie Bordelle und bordellartige Betriebe auszuschließen. Dies dient der Sicherung des gemäß des Einzelhandelskonzeptes der Landeshauptstadt Hannover vorhandenen Einzelhandelsonderstandortes und damit der Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzeptes der Landeshauptstadt Hannover.

Konkreter Anlass der vorliegenden Planaufstellung sind Bestrebungen, im Gebäude Schulenburger Landstraße Nr. 115 ein Wettbüro zu eröffnen.

Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses zu diesem Bebauungsplanverfahren hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover zur Sicherung der Planungsziele am 01.06.2023 die Veränderungssperre Nr. 120 gemäß § 14 BauGB für das Plangebiet beschlossen. Der Bauantrag für das Wettbüro im Gebäude Schulenburger Landstraße Nr. 115 wurde daraufhin abgelehnt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt.


Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

Die Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.

61.11 
Hannover / Feb 4, 2025