Informationen:
verwandte Drucksachen:
| 0276/2025 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 24.02.2025: Stadtbezirksrat Nord: Einstimmig
- 05.03.2025: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Einstimmig
- 13.03.2025: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
| 0276/2025 (Originalvorlage) |
![]() | Beschlussdrucksache | |||||||||
In den Stadtbezirksrat Nord In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss |
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Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes ist es, durch eine ergänzende textliche Festsetzung spiel-, erotik- und freizeitorientierte Vergnügungsstätten sowie Bordelle und bordellartige Betriebe auszuschließen. Dies dient der Sicherung des gemäß des Einzelhandelskonzeptes der Landeshauptstadt Hannover vorhandenen Einzelhandelsonderstandortes und damit der Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzeptes der Landeshauptstadt Hannover.
Konkreter Anlass der vorliegenden Planaufstellung sind Bestrebungen, im Gebäude Schulenburger Landstraße Nr. 115 ein Wettbüro zu eröffnen.
Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses zu diesem Bebauungsplanverfahren hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover zur Sicherung der Planungsziele am 01.06.2023 die Veränderungssperre Nr. 120 gemäß § 14 BauGB für das Plangebiet beschlossen. Der Bauantrag für das Wettbüro im Gebäude Schulenburger Landstraße Nr. 115 wurde daraufhin abgelehnt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt.
Die Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.