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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtVeränderungssperre Nr. 96 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 23, 3. Änderung, - Rosenstraße -
Antrag,
für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 23, 3. Änderung nach den §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Veränderungssperre Nr. 96 - Anlage 2 und 3 - als Satzung zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Satzung über eine Veränderungssperre ist ein formales Plansicherungsinstrument, das die gegenwärtige städtebauliche Situation in dem Gebiet vor dem Inkrafttreten des künftigen Bebauungsplans vor unerwünschten Veränderungen schützt. Eine Auseinandersetzung mit Gender-Aspekten erfolgt daher erst mit einer inhaltlichen Befassung im Rahmen der weiteren Beschlüsse zu dem Bebauungsplanänderungsverfahren.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Das Plangebiet befindet sich in zentraler Innenstadtlage, direkt angrenzend an den Ernst-August-Platz, der durch denkmalgeschützten Baubestand geprägt ist. Das denkmalgeschützte und prägnante Gebäudeensemble (Hotel Kaiserhof) trägt am Bahnhofsplatz und in der Schillerstraße zu einer hochwertigen Adressbildung bei. Aufgrund seiner zentralen Lage hat das Quartier eine hohe Bedeutung für den Einkaufsstandort Hannover. Ziel der Stadt ist es, die Innenstadt als attraktiven Einkaufsstandort weiterzuentwickeln und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Von besonderer Bedeutung ist daher die Nutzung und Ausgestaltung der Erdgeschosszonen durch ein abwechslungsreiches und für Kunden offenes Erscheinungsbild. Ebenso sollen in dieser pulsierenden Innenstadtlage Nutzungen, die gegenläufig zu der besonderen Qualität des Standortes Auswirkungen zeigen können, ausgeschlossen werden.
Der Verwaltungsausschuss hat am 16.06.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Geltungsbereich der dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 gefasst. Mit diesem Änderungsverfahren soll die bereits mit der zweiten Änderung begonnene Steuerung der Nutzungsregelungen zur Art der baulichen Nutzung fortgesetzt werden und den veränderten Entwicklungen der Erscheinungsformen von bestimmten Vergnügungsstätten angepasst werden. Ergänzend zu den bereits bestehenden Spielhallenausschlüssen sollen nunmehr auch Wettbüros ausgeschlossen werden. Weiterhin sollen mit dem Änderungsverfahren in dem Gebiet Bordelle ausgeschlossen werden.
Entsprechend der zunehmenden Nachfrage ist für das Eckgrundstück Andreaestraße/Schillerstraße ein Wettbüro als Ersatz für eine freiwerdende Ladennutzung beantragt worden. Auf der Grundlage des gefassten Aufstellungsbeschlusses ist die Entscheidung hierüber im Juni des vergangenen Jahres gemäß § 15 Abs. 1 BauGB für die Dauer von 12 Monaten zurückgestellt worden. Da es in dem laufenden Bebauungsplanänderungsverfahren nicht auszuschließen ist, dass die geänderten Planfestsetzungen nicht rechtzeitig innerhalb des Zurückstellungszeitraums in Kraft treten werden, ist es zur weiteren Sicherung der Planung erforderlich, eine Veränderungssperre zu erlassen.
61.1B
Hannover / Jan 30, 2017