Drucksache Nr. 0271/2014:
Umbau der Göttinger Chaussee zwischen Bückeburger Allee / B 65 und Wallensteinstraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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0271/2014
1
 

Umbau der Göttinger Chaussee zwischen Bückeburger Allee / B 65 und Wallensteinstraße

Antrag,

1. dem Umbau der Göttinger Chaussee zwischen Bückeburger Allee und Wallensteinstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 1.950.000 € zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKom VG
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe – vorbehaltlich des Zuwendungsbescheides für die Förderung nach dem Entflechtungsgesetz vormals GVFG und der Rechtskräftigkeit der Haushaltssatzung 2014 - zuzustimmen
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101.054

Bezeichnung Gemeindestraße / Göttinger Chaussee

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2014/2015 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2014 zu Lasten 2015.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet.

Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101.054
Gemeindestraße / Göttinger Chaussee
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 666.900,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 838.500,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 1.950.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -444.600,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 37.635,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 48.750,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 11.115,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -22.230,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -22.230,00 €
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen 1.950.000 €.

In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 161.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung Hannover abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Hannover Berücksichtigung.
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Einrichtung wird als Straße, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dient, eingestuft.
Für die Baumaßnahme sind der Landeshauptstadt Hannover Zuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz ( EntflechtG ) in Höhe von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Göttinger Chaussee von der Bundesstraße B 65 / Bückeburger Allee bis zur Einmündung Wallensteinstraße befindet sich in einem schlechten Zustand. Der Aufbau der Fahrbahn und der Nebenanlagen entsprechen nicht mehr den technischen Anforderungen hinsichtlich der Tragfähigkeit. Der Zustand nicht nur der Fahrbahn sondern auch insbesondere der Nebenanlagen hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert, so dass ein erheblicher Handlungsbedarf besteht.
Durch den geradlinigen Verlauf der Göttinger Chaussee stellt die Straße auf gesamter Länge eine übergeordnete Erschließungsfunktion für den südlichen Bereich der Landeshauptstadt Hannover dar.
Die Göttinger Chaussee wird in dem zu beplanenden Bereich derzeit noch von der Buslinie 300 ( vom Ernst-August-Platz bis nach Pattensen ) befahren.
Der vorliegende Entwurf wurde unter Berücksichtigung der Anmerkungen der Träger öffentlicher Belange von der Verwaltung erarbeitet.

Für die Grunderneuerung der Göttinger Chaussee von der Bückeburger Allee bis zur Wallensteinstraße wurden Zuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz ( EntflechtG ) beantragt. Am 23.05.2013 erfolgte für die Göttinger Chaussee die Zusicherung über die Aufnahme des Projektes in das Jahresprogramm 2014 durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Das derzeitige Profil besteht in weiten Teilen aus einer bituminös befestigten Fahrbahn in einer Breite von ca. 9,00 m. Die Nebenanlagen mit unterschiedlichsten Befestigungen in bituminöser Bauweise, Betonplatten bzw. Betonsteinpflaster genügen hinsichtlich der Breitenentwicklung nicht den vorhandenen Nutzungsansprüchen durch Radfahrer und Fußgänger. Auf der westlichen Seite wird im Bestand ein unbefestigter Seitenstreifen zum Parken in Schrägaufstellung genutzt. Neben vereinzelten Baumstandorten im öffentlichen Verkehrsraum sind nur geringe Grünflächen im privaten Bereich angelegt.

2. Beschreibung des Vorhabens

Es ist geplant, die Göttinger Chaussee von der Bückeburger Allee bis zur Wallensteinstraße in einer einheitlichen und ansprechenden Straßenraumgestaltung umzubauen.
Das Profil der Fahrbahn erhält eine durchgängig bituminös befestigte Breite von 6,50 m, aufgeweitet in den Einmündungsbereichen auf die erforderlichen Abbiegespuren zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunktsbereiche. In der Göttinger Chaussee ist eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ausgewiesen. Die Kennzeichnung der Fahrspuren erfolgt durch eine entsprechende Markierung.
Der östliche Bereich der Nebenanlage erhält einen mit Betonplatten befestigten Gehweg in einer Breite von ca. 2,50 m bis 4,50 m. Der durchgängige Radweg ist in einer Breite von 1,60 m mit Betonrechteckpflaster in anthrazit nach dem Standard der Landeshauptstadt Hannover geplant. Bei diesen Profilbreiten kann in weiten Teilen ein durchgängiger Grünstreifen auf der Ostseite vorgesehen werden, unterbrochen lediglich durch erforderliche Zufahrten bzw. Querungsmöglichkeiten für Fußgänger.
Auf der Westseite sieht die Planung ebenfalls einen Gehweg in einer Breite von ca. 3,00 m und einen Radweg wie auf der Ostseite vor. In den Bereichen von der Bückeburger Allee bis zur Gronostraße und von der Wallensteinstraße bis zum Friedländer Weg erlaubt die Profilbreite nur die Anlage von Längsparkstreifen, unterteilt durch Pflanzinseln. Im Bereich zwischen Gronostraße und Friedländer Weg sind die Stellplätze in Schräganordnung geplant, wiederum mit einer gleichmäßigen Unterteilung durch Pflanzinseln. Die Baumstandorte konnten aufgrund von im Vorfeld zu leistenden Leitungsarbeiten weitestgehend in sogenannten Baumpaaren, also gegenüberstehenden Bäumen, vorgesehen werden.
Somit konnte mit der Planung ein ansprechender Straßenraum hinsichtlich Gestaltung und Funktionalität geschaffen werden.
Im Bereich Gronostraße und Friedländer Weg sind Fußgängerquerungen der Fahrbahn mittels Fußgängerschutzinseln vorgesehen. Auf gesamter Länge wurden im Bereich der Nebenanlagen Flächen für Fahrradanlehnbügel vorgesehen.
Die Planung der Göttinger Chaussee bezieht sich auf einen Endzustand ohne die Befahrung durch die Buslinie 300 nach Fertigstellung der Anbindung Wettbergen. Allerdings ist auch für den Zwischenzustand noch eine Planung mit Integration der vorhandenen Haltestellen erarbeitet worden, die für den Endzustand mit geringen Umbaumaßnahmen angepasst werden kann. Die Fahrbahnrandhaltestellen in Höhe der Einmündung Gronostraße werden im Zwischenzustand in den Nebenanlagen mit Klinkerpflaster befestigt und können dann im Endzustand durch Grünflächen ersetzt werden. Die Haltestelle stadteinwärts im Bereich hinter der Einmündung Wallensteinstraße wird ebenso befestigt um später als Grünfläche vorgesehen zu werden. Die Busspur stadtauswärts hinter der Einmündung Wallensteinstraße wird im Zwischenzustand beibehalten und erst im Endzustand zurückgebaut.

Die Beleuchtung wird im Rahmen der Grunderneuerung in neuen Standorten angepasst bzw. erneuert.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.

3. UVP

Durch den Umbau der Göttinger Chaussee wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.

4. Bauzeit / Bauablauf

Es ist geplant, im Frühsommer 2015 mit dem Straßenbau im Abschnitt zwischen Bückeburger Allee und Wallensteinstraße zu beginnen. Im Vorfeld erfolgen umfangreiche Leitungsbauarbeiten, die bereits ab Mitte 2014 beginnen werden und bis Frühsommer 2015 andauern.
66.2 2
Hannover / 05.02.2014