Drucksache Nr. 0268/2026:
254. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Nordstadt / „An der Strangriede“

Aufstellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0268/2026
1 (nur online)
 

254. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Nordstadt / „An der Strangriede“

Aufstellungsbeschluss

Antrag,

für den in der Anlage 1 bezeichneten Bereich die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan (254. Änderungsverfahren) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf alle Menschen aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Änderung des Flächennutzungsplanes hat keine direkten Auswirkungen auf das Klima.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Anlass für die 254. Änderung zum Flächennutzungsplan ist die im Rahmen der Medizinstrategie 2030 des KRH Klinikum Region Hannover beabsichtigte Neustrukturierung des Klinikstandortes Nordstadtkrankenhaus. Die sich aus diesen Überlegungen ergebenden Nutzungsoptionen bedürfen einer planungsrechtlichen Steuerung und der Aufstellung von Bauleitplänen.

Das in räumlich unmittelbarer Nähe nachgenutzte Areal der ehemaligen Landesfrauenklinik soll in diesem Zuge ebenfalls planungsrechtlich an die heute vorhandenen Nutzungen angepasst werden, so dass der Bereich der Flächennutzungsplanänderung sich über diese beiden Krankenhausstandorte erstreckt.

Planerisches Ziel für das Areal der ehemaligen Landesfrauenklinik ist die Absicherung der entstandenen Wohnnutzung und für den Bereich des Nordstadtkrankenhauses eine Neustrukturierung der nicht mehr benötigten Krankenhausflächen. Hier soll eine durchmischte Nutzung aus Kliniknutzungen, Wohn- und Gewerbenutzungen aber auch universitätsafinen Nutzungen ermöglicht werden.

Um den planungsrechtlichen Rahmen für diese Entwicklung zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Mit der 254. Änderung zum Flächennutzungsplan soll deshalb mit der Darstellung einer „Wohnbaufläche“ nördlich des Herrenhäuser Kirchwegs und einer „Gemischten Baufläche“ im südlichen Bereich eine entsprechende Entwicklung ermöglicht werden.


Zur Durchführung des 254. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan Hannover soll deshalb der vorliegende Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
61.52 
Hannover / Feb 3, 2026