Drucksache Nr. 0268/2007:
198. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mitte / "Gutenberghof"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0268/2007
2
 

198. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mitte / "Gutenberghof"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf der 198. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 2 zu dieser Drucksache),

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Anlass und Kern der Flächennutzungsplan-Änderung ist die Entwicklung eines hochwertigen Büro- und Verwaltungsstandortes, der sowohl durch den ÖPNV als auch durch den Individualverkehr gut zu erreichen ist. Frauen sind aufgrund ihrer spezifischen Lebenssituation häufig auf Teilzeitarbeitsplätze angewiesen, die möglichst verkehrsgünstig zu erreichen sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:


Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 2107 / 2006 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die 198. Änderung des Flächennutzungsplanes dient in erster Linie dazu, zusammen mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 1693 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines hochwertigen Büro- und Verwaltungsstandortes auf der Fläche zwischen Bahnstrecke, Berliner Allee und Gutenberghof zu schaffen. Über diesen Bereich hinaus soll auch für die benachbarten Flächen die Bauflächen-Darstellung den beabsichtigten Entwicklungen bzw. standortgemäßen Entwicklungsmöglichkeiten angepasst werden.



Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die auch der Ermittlung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB dient, wurde vom 30.08. bis 04.10.2006 durchgeführt. Bedenken oder das weitere Planverfahren beeinflussende Hinweise wurden von den beteiligten Stellen nicht vorgebracht. Fachliche Hinweise wurden in die Begründung bzw. in den vorläufigen Umweltbericht eingearbeitet soweit sie der Regelungsebene des Flächennutzungsplanes entsprechen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde nach Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 14.12.2006 in der Zeit vom 28.12.2006 bis 29.01.2007 durchgeführt. Anregungen, Bedenken oder Hinweise von Bürgerinnen oder Bürgern liegen nicht vor.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Auszulegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor. Ferner ist nach der genannten Vorschrift in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Beim 198. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wurden folgende umweltbezogene Informationen verwendet:
  • Landschaftsrahmenplan Hannover 1990
  • Schallimmissionsplan Hannover 2000
  • Konzept zur Ermittlung der verkehrsbedingten Luftbelastungssituation in Hannover, 2004
  • Naturschutzfachliche Feststellungen


Die nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird parallel zum Beschlussverfahren zu dieser Drucksache durchgeführt.












Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 198. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 05.02.2007