Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Von der Veränderung der Schulbezirke sind Mädchen und Jungen, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Lehrerinnen und Lehrer gleichermaßen betroffen.
Durch den Neuzuschnitt der Schulbezirke fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Wie die Verwaltung in der Informationsdrucksache Nr. 0134/2012 „Mittelfristige Schulentwicklungsplanung im Grundschulbereich“ dargelegt hat, ist in den kommenden Jahren in einigen Bereichen der Stadt Hannover mit stark steigenden Schülerzahlen in den Grundschulen zu rechnen.
Dies und die Ausweisung neuer Baugebiete hat im Stadtbezirk Kirchrode, Bemerode und Wülferode zu steigenden Kinderzahlen geführt. Diese Entwicklung wird sich auch in der Zukunft fortsetzen, so dass eine Umstrukturierung der Schuleinzugsbereiche (siehe Karte Anlage 1) der drei betroffenen Grundschulen Am Sandberge, An der Feldbuschwende und Wasserkampstraße erforderlich wird.
Die künftige Einwohnerentwicklung der in den Einzugsbereichen dieser drei Grundschulen wohnenden 1-6-Jährigen stellt sich wie folgt dar:
Schulen | 1 jährig | 2 jährig | 3 jährig | 4 jährig | 5 jährig | 6 jährig |
GS Am Sandberge | 42 | 61 | 65 | 81 | 73 | 64 |
GS An der Feldbuschwende | 137 | 137 | 137 | 121 | 133 | 138 |
GS Wasserkampstraße | 146 | 142 | 147 | 148 | 141 | 145 |
Das steigende Schüleraufkommen würde für die Grundschulen An der Feldbuschwende und Wasserkampstraße langfristig zu einer 5- teilweise sogar zu einer 6- Zügigkeit (GS Wasserkampstraße) führen. Die Raumkapazitäten dieser beiden Schulgebäude sind dafür jedoch nicht ausgelegt. Außerdem ist aufgrund des § 4 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) vom 17.02.2011 für Grundschulen eine maximale Zügigkeit von 4 Zügen vorgesehen, die nur vorübergehend überschritten werden darf.
Gem. § 106 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) sind die Schulträger verpflichtet, das notwendige Schulangebot baulich und organisatorisch vorzuhalten. Da die beiden Grundschulen von höheren Schülerzahlen betroffen sind und bei der GS Am Sandberge die Schülerzahlen langfristig sinken, beabsichtigt die Verwaltung daher, die Schulbezirke so zu verändern, dass die Grundschulen An der Feldbuschwende und Wasserkampstraße entlastet werden und zwar in Richtung der GS Am Sandberge.
Die GS Am Sandberge ist vom Raumprogramm her nach dem Ausbau zur Ganztagsgrundschule mit ausreichend Räumen (17 Allgemeine Unterrichtsräume) für eine 4 Zügigkeit ausgestattet.
Die Schulbezirksänderungen umfassen im Einzelnen folgende Bereiche (die Außengrenzen verlaufen jeweils auf der Straßenmitte):
a.) Die
GS Wasserkampstraße gibt einen Teil des Wohngebietes „Hinter dem Holze“ an die GS Am Sandberge ab (siehe Karte Anlage 2) und
b.) die
GS An der Feldbuschwende gibt einen Teilbereich des gemeinsamen Einzugsbereiches an die GS Am Sandberge (siehe Karte Anlage 3) ab.
Nach Veränderung der Schulbezirke würden sich die Einwohnerentwicklung und damit die zu erwartenden Schülerzahlen für die drei Grundschulen wie folgt darstellen:
Schulen | 1
jährig | 2
jährig | 3
jährig | 4
jährig | 5
jährig | 6
jährig |
GS Am Sandberge | 70 | 76 | 87 | 98 | 93 | 76 |
GS An der Feldbuschwende | 126 | 130 | 126 | 117 | 126 | 136 |
GS Wasserkampstraße | 129 | 134 | 136 | 135 | 128 | 135 |
Die Neuzuschnitte der Schuleinzugsbereiche sind so gewählt, dass es zu einer gleichmäßigen Entlastung beider Schulen kommt und unzumutbare Schulweglängen vermieden werden. Die städtische Satzung über die Festlegung der Schulbezirke ist entsprechend anzupassen.
Alle beschriebenen schulorganisatorischen Maßnahmen wurden im Vorfeld mit den betroffenen Schulleitungen so besprochen und abgestimmt.
Die Verwaltung bittet, den Anträgen zuzustimmen.