Drucksache Nr. 0267/2012:
Änderung der Schuleinzugsbereiche der Grundschulen Am Sandberge, An der Feldbuschwende und Wasserkampstraße

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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In den Verwaltungsausschuss
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0267/2012
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Änderung der Schuleinzugsbereiche der Grundschulen Am Sandberge, An der Feldbuschwende und Wasserkampstraße

Antrag,

zu beschließen:

1. die Schulbezirke der Grundschulen (GS) Am Sandberge, An der Feldbuschwende und Wasserkampstraße zum 01.08.2013 entsprechend den Anlagen 1 bis 3 zu verändern sowie

2. diese Veränderungen in die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemeinbildenden Schulen der Landeshauptstadt Hannover einzuarbeiten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von der Veränderung der Schulbezirke sind Mädchen und Jungen, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Lehrerinnen und Lehrer gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Durch den Neuzuschnitt der Schulbezirke fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Begründung des Antrages

Wie die Verwaltung in der Informationsdrucksache Nr. 0134/2012 „Mittelfristige Schulentwicklungsplanung im Grundschulbereich“ dargelegt hat, ist in den kommenden Jahren in einigen Bereichen der Stadt Hannover mit stark steigenden Schülerzahlen in den Grundschulen zu rechnen.

Dies und die Ausweisung neuer Baugebiete hat im Stadtbezirk Kirchrode, Bemerode und Wülferode zu steigenden Kinderzahlen geführt. Diese Entwicklung wird sich auch in der Zukunft fortsetzen, so dass eine Umstrukturierung der Schuleinzugsbereiche (siehe Karte Anlage 1) der drei betroffenen Grundschulen Am Sandberge, An der Feldbuschwende und Wasserkampstraße erforderlich wird.

Die künftige Einwohnerentwicklung der in den Einzugsbereichen dieser drei Grundschulen wohnenden 1-6-Jährigen stellt sich wie folgt dar:


Schulen
1 jährig
2 jährig
3 jährig
4 jährig
5 jährig
6 jährig
GS Am Sandberge
42
61
65
81
73
64
GS An der Feldbuschwende
137
137
137
121
133
138
GS Wasserkampstraße
146
142
147
148
141
145

Das steigende Schüleraufkommen würde für die Grundschulen An der Feldbuschwende und Wasserkampstraße langfristig zu einer 5- teilweise sogar zu einer 6- Zügigkeit (GS Wasserkampstraße) führen. Die Raumkapazitäten dieser beiden Schulgebäude sind dafür jedoch nicht ausgelegt. Außerdem ist aufgrund des § 4 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) vom 17.02.2011 für Grundschulen eine maximale Zügigkeit von 4 Zügen vorgesehen, die nur vorübergehend überschritten werden darf.

Gem. § 106 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) sind die Schulträger verpflichtet, das notwendige Schulangebot baulich und organisatorisch vorzuhalten. Da die beiden Grundschulen von höheren Schülerzahlen betroffen sind und bei der GS Am Sandberge die Schülerzahlen langfristig sinken, beabsichtigt die Verwaltung daher, die Schulbezirke so zu verändern, dass die Grundschulen An der Feldbuschwende und Wasserkampstraße entlastet werden und zwar in Richtung der GS Am Sandberge.

Die GS Am Sandberge ist vom Raumprogramm her nach dem Ausbau zur Ganztagsgrundschule mit ausreichend Räumen (17 Allgemeine Unterrichtsräume) für eine 4 Zügigkeit ausgestattet.

Die Schulbezirksänderungen umfassen im Einzelnen folgende Bereiche (die Außengrenzen verlaufen jeweils auf der Straßenmitte):

a.) Die GS Wasserkampstraße gibt einen Teil des Wohngebietes „Hinter dem Holze“ an die GS Am Sandberge ab (siehe Karte Anlage 2) und


b.) die GS An der Feldbuschwende gibt einen Teilbereich des gemeinsamen Einzugsbereiches an die GS Am Sandberge (siehe Karte Anlage 3) ab.


Nach Veränderung der Schulbezirke würden sich die Einwohnerentwicklung und damit die zu erwartenden Schülerzahlen für die drei Grundschulen wie folgt darstellen:


Schulen
1
jährig
2
jährig
3
jährig
4
jährig
5
jährig
6
jährig
GS Am Sandberge
70
76
87
98
93
76
GS An der Feldbuschwende
126
130
126
117
126
136
GS Wasserkampstraße
129
134
136
135
128
135



Die Neuzuschnitte der Schuleinzugsbereiche sind so gewählt, dass es zu einer gleichmäßigen Entlastung beider Schulen kommt und unzumutbare Schulweglängen vermieden werden. Die städtische Satzung über die Festlegung der Schulbezirke ist entsprechend anzupassen.

Alle beschriebenen schulorganisatorischen Maßnahmen wurden im Vorfeld mit den betroffenen Schulleitungen so besprochen und abgestimmt.

Die Verwaltung bittet, den Anträgen zuzustimmen.
42.5 1
Hannover / 26.01.2012