Das Handwerk in Hannover hat in den letzten Jahren sehr gute Erfahrungen mit dem “Handwerker-Parkausweis” gemacht.
Es ist nach bald vierjährigem Bestehen der Region Hannover auch nicht mehr vermittelbar, dass ein hannoveraner oder anderer regionsangehöriger Handwerker in jeder einzelnen Regionsstadt eine besondere Genehmigung zum Parken einholen muss, wenn er eine solche Ausnahmegenehmigung erhalten möchte. Eine regionsweite und zudem für den “Kunden” Handwerker und damit im Ergebnis auch für den Bürger vorteilhafte, einfache Regelung ist zwingend erforderlich.
Nach diesem Antrag besteht für den einzelnen Handwerker praktisch die Wahlmöglichkeit zwischen der Beantragung einer – auch mehrfachen - rein örtlichen Beantragung einer Ausnahmegenehmigung und der Beantragung einer regionsweiten Ausnahmegenehmigung.
Dies ist eine einfache, unkomplizierte und finanziell für den Antragsteller attraktive Auswahlmöglichkeit, da er zudem nur mit einem Ansprechpartner konfrontiert wird. Zuständig für beide Typen der Ausnahmegenehmigungen wird die jeweils zuständige Verwaltungsstelle der Gemeinden, der Landehauptstadt bzw. in besonderen Fällen die Region selbst sein. Jedenfalls werden die Leistungen immer aus einer Hand gewährt.
Zur Vermeidung unsinniger “doppelter” Ausnahmegenehmigung, ist bei Gewährung des Handwerker-Parkausweis-Region der evtl. bestehende örtliche Handwerker-Parkausweis automatisch von der Verwaltung gegen Verrechnung zurückzunehmen. So wird vermieden, dass der einzelne Handwerker eine doppelte Kostenlast trägt und dass er bei der Rückgabe des nicht mehr benötigten örtlichen Handwerker-Parkausweises Nachteile in finanzieller oder zeitlicher Hinsicht erleidet.
Diese Systematik gilt entsprechend für den Fall, dass ein Handwerker-Parkausweis-Region vorhanden ist und nunmehr ausdrücklich nur ein örtlicher Handwerker-Parkausweis beantragt wird.
Zur Vereinfachung für den Antragsteller muss zunächst gewährleistet werden, dass die zugehörigen Formulare und Informationen auf den Internetseiten der Landeshauptstadt abgerufen werden können. Mittelfristig ist ein kostengünstiges Verfahren zu entwickeln bzw. einzusetzen, das eine Online-Beantragung ermöglicht.
Patrick Döring
Fraktionsvorsitzender