Antrag Nr. 0267/2005:
Antrag der FDP-Fraktion zum Handwerker-Parkausweis-Region

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der FDP-Fraktion zum Handwerker-Parkausweis-Region

Antrag,

der Rat möge beschließen:

1. Ein Handwerker-Parkausweis-Region wird eingeführt mit dem Inhalt, dass
a) eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für die gesamte Region erteilt werden kann.
b) Handwerker antragsberechtigt sind, die bei der zuständigen Handwerkskammer registriert sind, und ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage 1 zur Handwerksordnung), zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1 zur Handwerksordnung) oder handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B2 zur Handwerksordnung) ausüben und
a. regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und
b. ein Geschäftsfahrzeug einsetzen, dass sich für Materialtransporte und als Werkstattwagen bzw. für Dienstleistungen eignet.
Andere Betriebe können ebenfalls Ausnahmegenehmigungen erhalten, wenn Sie vergleichbare Tätigkeiten ausüben und hierfür entsprechende Fahrzeuge einsetzen.
c) die Genehmigung zum Parken berechtigt
a. im eingeschränkten Haltverbot / Zonenhaltverbot nach Zeichen 286 / 290 StVO
b. an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Abs. 1 StVO)
c. in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer (§ 13 Abs. 2 StVO)
d. auf Anwohnerparkplätzen (§ 45 Abs. 1 b StVO).
d) Die Beantragung des Handwerker-Parkausweis-Region sowie die Zahlung der Gebühr erfolgt soweit regionsansässig jeweils in der Kommune am rechtlichen Sitz des Unternehmens, ansonsten in der Stadt Hannover.

e) die Gemeinden einmal im Jahr ihre Einnahmen aus der Gebühr für den Regionsparkausweis der Region melden.

f) die Verteilung der Einnahmen auf die regionsangehörigen Gemeinden und die Landeshauptstadt entsprechend den Sätzen der Regionsumlage erfolgt.

g) der kommunale Parkausweis für Service- und Werkstattfahrzeuge (Handwerker-Parkausweis) nicht abgeschafft wird. Er ist bei Erhalt des Handwerker-Parkausweis-Region von der ausstellenden Behörde gegen Verrechnung zurückzunehmen. Eine parallele Inhaberschaft von örtlicher und regionaler Ausnahmegenehmigung ist ausgeschlossen.

h) für den Handwerker-Parkausweis-Region ein handliches Format zu wählen ist, aber nicht größer als für Parkscheiben vorgeschrieben.
2. Der Antrag auf Erteilung eines Handwerker-Parkausweis-Region ist auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Hannover zum Herunterladen bereitzustellen.

3. Mittelfristig ist eine Online-Abwicklung des Verwaltungsganges zu realisieren.

4. Die Verwaltung wird beauftragt unverzüglich mit der Region Hannover in Verhandlungen aufzunehmen und zeitnah zu einem Abschluss zu kommen.

Begründung

Das Handwerk in Hannover hat in den letzten Jahren sehr gute Erfahrungen mit dem “Handwerker-Parkausweis” gemacht.

Es ist nach bald vierjährigem Bestehen der Region Hannover auch nicht mehr vermittelbar, dass ein hannoveraner oder anderer regionsangehöriger Handwerker in jeder einzelnen Regionsstadt eine besondere Genehmigung zum Parken einholen muss, wenn er eine solche Ausnahmegenehmigung erhalten möchte. Eine regionsweite und zudem für den “Kunden” Handwerker und damit im Ergebnis auch für den Bürger vorteilhafte, einfache Regelung ist zwingend erforderlich.

Nach diesem Antrag besteht für den einzelnen Handwerker praktisch die Wahlmöglichkeit zwischen der Beantragung einer – auch mehrfachen - rein örtlichen Beantragung einer Ausnahmegenehmigung und der Beantragung einer regionsweiten Ausnahmegenehmigung.

Dies ist eine einfache, unkomplizierte und finanziell für den Antragsteller attraktive Auswahlmöglichkeit, da er zudem nur mit einem Ansprechpartner konfrontiert wird. Zuständig für beide Typen der Ausnahmegenehmigungen wird die jeweils zuständige Verwaltungsstelle der Gemeinden, der Landehauptstadt bzw. in besonderen Fällen die Region selbst sein. Jedenfalls werden die Leistungen immer aus einer Hand gewährt.

Zur Vermeidung unsinniger “doppelter” Ausnahmegenehmigung, ist bei Gewährung des Handwerker-Parkausweis-Region der evtl. bestehende örtliche Handwerker-Parkausweis automatisch von der Verwaltung gegen Verrechnung zurückzunehmen. So wird vermieden, dass der einzelne Handwerker eine doppelte Kostenlast trägt und dass er bei der Rückgabe des nicht mehr benötigten örtlichen Handwerker-Parkausweises Nachteile in finanzieller oder zeitlicher Hinsicht erleidet.
Diese Systematik gilt entsprechend für den Fall, dass ein Handwerker-Parkausweis-Region vorhanden ist und nunmehr ausdrücklich nur ein örtlicher Handwerker-Parkausweis beantragt wird.

Zur Vereinfachung für den Antragsteller muss zunächst gewährleistet werden, dass die zugehörigen Formulare und Informationen auf den Internetseiten der Landeshauptstadt abgerufen werden können. Mittelfristig ist ein kostengünstiges Verfahren zu entwickeln bzw. einzusetzen, das eine Online-Beantragung ermöglicht.






Patrick Döring
Fraktionsvorsitzender