Drucksache Nr. 0265/2014:
Sprengel Museum Hannover, Sanierung Skulpturenhof 1. BA

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0265/2014
3
 

Sprengel Museum Hannover, Sanierung Skulpturenhof 1. BA

Antrag,

1. dem 1. Bauabschnitt zur Sanierung des Skulpturenhofs,

2. den Haushaltsunterlagen gemäß § 12 GemHKVO (auszugsweise als Anlagen 1 bis 3) in Höhe von 1.095.000 € und

3. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.25204.001.2
Sprengel Museum, Außenfassade/Innenbereich
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 1.095.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -1.095.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Produkt 25204
Sprengel Museum Hannover
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 6.600,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 16.400,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 13.200,00 €
Abschreibungen 32.800,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 13.700,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -36.700,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -36.700,00 €
Anmerkung:
Die Investitionen werden zu 50% vom Land Niedersachsen refinanziert.

Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt.
(Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement;
1,2 % von 1.095.000 €)

Abschreibungen
3 % von 1.095.000 €.

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 547.500,00 €.

Finanzierung
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen auf dem PSP-Element I.25204.001.2 – „Sprengel Museum, Außenfassade/Innenbereich“ Finanzmittel in Höhe von 1.095.000 € im Haushalt des Jahres 2014 zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Der Skulpturenhof befindet sich im ersten Bauabschnitt (Baujahr 1979) im Norden des Sprengel Museums und ist als ein offener und begehbarer Kunstraum ein wesentlicher Bestandteil des Museums.

Aufgrund des desolaten Bauzustandes ist der Skulpturenhof seit Jahren nicht mehr für den Besucher geöffnet, da die kleinsteinige Natursteinpflasterung aufgrund von Frostschäden nicht mehr verkehrssicher ist. Ein massiver Wassereinbruch im Oktober 2012 hat zudem zu Schäden in den darunterliegenden Depot- und Werkstatträumen geführt, sodass hier akuter Handlungsbedarf besteht.

Der in dieser Beschlussdrucksache enthaltene erste Bauabschnitt beinhaltet aus finan- ziellen Gründen zunächst die Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Bausubstanz unter Berücksichtigung der Möglichkeit, in einem zweiten Bauabschnitt den ursprünglichen Zustand des Skulpturenhofs wiederherzustellen. (Das Urheberrecht der Architekten ist zu berücksichtigen.) Die Begehbarkeit wird im Rahmen dieser Maßnahme noch nicht wieder- hergestellt.

19 .2 / Dez. IV
Hannover / 04.02.2014