Drucksache Nr. 0264/2017:
Stadtwerke Hannover AG – Wechsel im Aufsichtsrat

Inhalt der Drucksache:

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0264/2017
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Stadtwerke Hannover AG – Wechsel im Aufsichtsrat

Antrag,

1) zu beschließen, dass Oberbürgermeister Stefan Schostok in Wahrnehmung des Mandates gemäß § 138 (2) NKomVG in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Hannover AG benannt wird.

2) die Stimmführerin der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der VVG mbH anzuweisen, für die gesellschaftsrechtliche Umsetzung Sorge zu tragen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden nicht berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

zu 1)
Gemäß § 138 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist der Hauptverwaltungsbeamte/der Oberbürgermeister zu berücksichtigen, wenn mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in einen Aufsichtsrat zu benennen sind (sogenanntes Pflichtmandat).

Mit der Niederlegung des Mandates durch Stadtkämmerer Prof. Dr. Marc Hansmann zum Dezember 27.12.2016 wird es notwendig, für das von ihm wahrgenommene Pflichtmandat eine Neuregelung zu treffen.



zu 2)
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner erfolgt durch die Hauptversammlung der SWH AG nach Bestätigung durch den Aufsichtsrat der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH. Die Benennung des neuen Aufsichtsratsmitgliedes durch den Rat ist entsprechend der gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen umzusetzen.

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr beschließt, das nach ihrer Wahl beginnt. Das neu gewählte Mitglied tritt für die Dauer der restlichen Amtszeit an die Stelle des Ausgeschiedenen (§ 9 (3) und (6) des Gesellschaftsvertrages).
20.2 
Hannover / 30.01.2017