Drucksache Nr. 0261/2021:
Entscheidung über Annahme einer Zuwendung gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

Inhalt der Drucksache:

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0261/2021
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Entscheidung über Annahme einer Zuwendung gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

Antrag,

die zweckgebundene Spende der Hannover Rück SE in Gesamthöhe von 8.000 € anzunehmen.
Die Gesamtsumme wurde in zwei Einzelbeträgen gezahlt:
7.200 € von der Hannover Rück SE und
800 € von der E+S Rückversicherung AG (Tochterunternehmen).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Annahme der Spende kommt allen Geschlechtern im gleichen Maße zugute.

Kostentabelle

Der Spendenbetrag wird in Höhe von 8.000 € unter Produkt 36702, Heimverbund, Sachkonto 31481000 (Spenden von übrigen Bereichen) als Ertrag gebucht. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Begründung des Antrages

Ende des Jahres 2020 informierte die Hannover Rück SE, dass die Weihnachtsspende in der angegebenen Höhe für bed by night verwendet werden soll.

"Bed by night" versteht sich als eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Jugendliche, die sich in akuten, besonders schwierigen Lebenslagen befinden.
51.6 
Hannover / 09.02.2021