Drucksache Nr. 0261/2014:
Stadtentwicklung Hannover 2030

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Gleichstellungsausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Kulturausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Schulausschuss
In den Sozialausschuss
In den Sportausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0261/2014
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Stadtentwicklung Hannover 2030

Antrag,

1. die Verwaltung zu beauftragen, ein integriertes Stadtentwicklungskonzept Hannover 2030 unter Beteiligung der Stadtgesellschaft zu erarbeiten,

2. eine Kommission des Rates „Stadtentwicklung Hannover 2030“ einzurichten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das im nachfolgenden beschriebene Konzept richtet sich an die Stadtgesellschaft in all ihren Ausprägungen. Es sind alle Geschlechter gleichermaßen zu berücksichtigen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 15 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 15 - Investitionstätigkeit
Produkt 11103
Grundsatzangelegenheiten
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 152.250,00 €
Sach- und Dienstleistungen 400.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -552.250,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -552.250,00 €
Die Verwaltung geht für die Jahre 2014 bis 2016 von einem jährlichen Sachkostenrahmen in Höhe von 400.000 € aus. Die Kosten werden aus dem laufenden Haushalt für die jeweiligen Jahre finanziert.

Die bereitgestellten Mittel werden im Wesentlichen für folgende Positionen benötigt:
· Gestaltung und Durchführung des öffentlichen Dialogs (Stadtgesellschaft)
· Gestaltung und Durchführung des verwaltungsinternen Dialogs
· Beauftragung eines externen Dienstleisters (z. B. Stadtentwicklungsbüro)
· Entwicklung und Umsetzung eines Kommunikationskonzeptes
· Entwicklung und Gestaltung von Kommunikationsartikeln, z. B. Broschüren, Flyer etc.
· Bereitstellung von Online-Plattformen
· Beauftragung von Referentinnen und Referenten sowie Expertinnen und Experten
· Moderationen und Prozessbegleitung

Soweit die Beauftragungen die Wertgrenzen für Geschäfte der laufenden Verwaltung übersteigen, werden die zuständigen Ratsgremien in jedem Einzelfall mit der Entscheidung befasst.

Die Weiterentwicklung der städtischen Partizipations-, Beteiligungs- und Dialogkultur führt in der Konzeptions- und Planungsphase zu einem Mehrbedarf von drei halben Stellen (TVöD E 12).

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Landeshauptstadt Hannover hat in den vergangenen Jahren verschiedene Konzepte zur Stadtentwicklung mit dem Schwerpunkt auf städtebauliche beziehungsweise flächenbezogene Entwicklung erarbeitet. Dabei stand nicht nur die Erschließung neuer Wohn- und Gewerbeflächen im Fokus, auch die Sanierung verschiedener Stadtteile stellte eine wichtige Säule dar. Den verschiedenen Anforderungen, die eine immer heterogenere Stadtgesellschaft an eine (Weiter-)Entwicklung der Stadt stellt, wurde darüber hinaus durch eine Vielzahl von fachbezogenen Konzepten und Programmen Rechnung getragen. Auf gesamtstädtischer Ebene wurde mit den Programmen „Hannoverprogramm 2001“, „Zukunft Hannover“ und „Hannover plusZehn“ gute Erfahrungen mit einer strategisch ausgerichteten, auf ausgewählte Schwerpunkte konzentrierten, integrierten Stadtentwicklungspolitik gemacht.
Diese Handlungsprogramme haben ihren Wert sowohl nach innen als Orientierungsrahmen für die interne Prioritätensetzung und die auf Leitthemen bezogene Arbeit in den Dezernaten, als auch nach außen als Marketinginstrument. Mit ihnen dokumentierte die Stadt dass eine gemeinsame Stadtstrategie verfolgt wird.

Das Handlungsprogramm „Hannover plusZehn“ läuft mit dem Jahr 2015 aus.


2. Aktuelle Entwicklung
Die Landeshauptstadt Hannover ist eine wachsende Stadt. Seit dem Jahr 2005 wuchs die Bevölkerung um ca. 17.000 auf 524.450 (Melderegister Landeshauptstadt Hannover). Dieses Wachstum stellt neben dem demografischen und sozialen Wandel der Stadtgesellschaft, der Globalisierung und einem immer stärkeren Bewusstsein für den ressourcenschonenden Umgang mit der Umwelt immer neue Anforderungen an die Gestaltungs- und Steuerungsfähigkeit der Stadt. Hinzu kommt der wachsende Anspruch der Einwohnerinnen und Einwohner, die Zukunft ihrer Stadt aktiv und auf unterschiedlichen Zugangswegen mitzugestalten. Dies setzt einen integrierten und dialogisch orientierten Stadtentwicklungsprozess voraus. Integrierte Stadtentwicklungsplanung beschreibt einen aktiven Planungs- und Veränderungsprozess, der nicht nur die baulich-räumliche Entwicklung von Teilräumen einbezieht, sondern auch gesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Aspekte als Handlungsfelder berücksichtigt.

Die Verwaltung hat in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 unter anderem mit dem Wohnkonzept 2025, dem Innenstadtkonzept „Hannover City 2020+“, dem Masterplan Mobilität, dem Einzelhandelskonzept und dem Gewerbeflächenkonzept bereits zukunftsweisende und übergeordnete Programme entwickelt. Das aktuelle Innenstadtkonzept „Hannover City 2020+“ wurde dabei mit Hilfe eines Kommunikationsprozesses mit Fachleuten und mit der Stadtgesellschaft erarbeitet. Dabei wurden sehr gute Erfahrungen mit der Einbeziehung von Einwohnerinnen und Einwohnern gemacht.

3. Integrierte Stadtentwicklungsplanung in der Landeshauptstadt Hannover

Aufbauend auf die planerische und konzeptionelle Arbeit der vergangenen Jahre wurde der Verwaltung mit dem Haushalt 2012 der Auftrag erteilt, ein integriertes Stadtentwicklungsprogramm auf Nachhaltigkeitsbasis unter Einbeziehung der Öffentlichkeit zu erarbeiten und umzusetzen (Drucksache Nr. 1896/2011). Die Drucksache bezieht sich dabei insbesondere auf die vorliegenden bzw. beauftragten thematischen Pläne Verkehr, Wohnen, Innenstadt, Einzelhandel und Gewerbe.

Die Verwaltung beabsichtigt, unter Einbeziehung dieses Ratsauftrages ein integriertes nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept zu erarbeiten, das alle ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Dimensionen einer nachhaltigen Stadt für das Jahr 2030 in den Blick nimmt. In der integrierten Stadtentwicklungsstrategie sollen die aktuellen, räumlichen wie auch thematischen Konzepte und Programme Berücksichtigung finden.

Auf der Grundlage eines Status Quo-Berichtes soll ein übergreifender Dialog geführt werden, in dem die Ziele und Strategien für die Weiterentwicklung der Landeshauptstadt Hannover bis zum Jahr 2030 diskutiert und definiert werden.

Dabei sollen folgende Handlungsfelder im Fokus stehen:
· Bildung und Kultur
· Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft und Umwelt
· Leben, Wohnen und Versorgung
· Integration und Teilhabe
· Finanzen.

Die Handlungsfelder sollen jeweils unter Berücksichtigung bestimmter Querschnittsthemen, die in der Anlage 1 dargestellt sind, diskutiert werden.


4. Beratungsstruktur

4.1. Dialog mit der Stadtgesellschaft
Eine übergreifende und vernetzte Bearbeitung der Handlungsfelder setzt einen breiten öffentlichen und offenen Diskurs mit den unterschiedlichen Akteuren der Stadtentwicklung voraus. Dabei steht neben dem Dialog mit der Stadtgesellschaft von Hannover auch ein Austausch mit Expertinnen und Experten, Initiativen, Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft und der Verbände im Fokus. Um allen Zielgruppen die Möglichkeit der Teilhabe am Dialog zu eröffnen, ist auch das Angebot neuer Beteiligungsformen (Neue Medien) vorgesehen.

4.2. Dialog mit den politischen Gremien der Landeshauptstadt Hannover
Um eine kontinuierliche und prozessorientierte Einbindung des Rates der Landeshauptstadt Hannover sowie der Stadtbezirksräte zu gewährleisten, wird angeregt, eine Kommission „Stadtentwicklung Hannover 2030“ einzurichten.

Die Kommission sollte sich aus Mitgliedern des Rates und der Stadtbezirksräte, dem Oberbürgermeister und ggf. anlassbezogen Expertinnen und Experten aus der Verwaltung zusammensetzen. Die Anzahl der Mitglieder sollte sich an der Größe der Ausschüsse orientieren.

Die Kommission soll den Diskurs beratend begleiten. Auf ihren empfehlenden Beschluss hin wird sich die Verwaltung mit Fragestellungen aus dem politischen Raum befassen und ihrerseits verwaltungsseitige Anregungen für den Diskurs und die Meinungsbildung in den politischen Gremien der Landeshauptstadt Hannover geben.

4.3. Verwaltungsinterner Dialog
Parallel zum geplanten Dialog mit der Stadtgesellschaft soll auch die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt Hannover erfolgen. Diese orientiert sich an den für die Stadtgesellschaft geplanten Elementen der Beteiligung. Die Erarbeitung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes soll verwaltungsintern im Rahmen einer dezernatsübergreifenden Projektstruktur erfolgen.


5. Zeitliche Planungen
Die Erarbeitung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes soll innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren erfolgen. Als Grundlage für das weitere Vorgehen und die geplanten Dialogprozesse wird zunächst ein Status Quo-Bericht erstellt. Dieser wird für die oben genannten 5 Handlungsfelder jeweils eine thematische Analyse der Ist-Situation und Entwicklungstrends sowie eine Stärken-Schwächen-Bewertung beinhalten. Außerdem wird eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Ziele und Strategien der aktuell vorliegenden Konzepte erfolgen. Die Vorlage des Status Quo-Berichtes ist für Mitte 2014 geplant. Flankierend dazu ist sowohl eine Panelbefragung als auch ein breiter Online-Dialog angestrebt, um ein Meinungsbild und Feedback zu erhalten. Die Zusammenfassung dieser Meinungsbilder bildet dann die Grundlage für eine Reihe von öffentlichen Veranstaltungen, Foren, Expertenrunden und gesellschaftlichen Diskussionsveranstaltungen, in denen im Jahr 2015 die Ziele und Strategien der Stadtentwicklung für Hannover diskutiert und entwickelt werden.

Alle Ergebnisse fließen in einen bis Ende 2015/ Anfang 2016 zu entwickelnden Entwurf eines Gesamtkonzeptes „Stadtentwicklung Hannover 2030“ ein, der dann ebenfalls öffentlich diskutiert werden soll. Die sich daraus ergebenden Anregungen werden bei der Erstellung des Verwaltungsentwurfes berücksichtigt, der dem Rat als Beschlussdrucksache im Jahr 2016 vorgelegt werden soll.

Die Einzelheiten des Prozesses ergeben sich aus dem als Anlage 2 beigefügten Ablaufplan.
15.2 
Hannover / 04.02.2014