Drucksache Nr. 0261/2007:
Bebauungsplan Nr. 1387, 1. Änderung - Rundestraße -, vereinfachtes Verfahren;
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungs- und Satzungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte (zu Antrag 1. zur Entscheidung im übrigen zur Anhörung)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
(zu den Anträgen 2. und 3.)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
(zu den Anträgen 2. und 3.)
In den Verwaltungsausschuss
(zu den Anträgen 2. und 3.)
In die Ratsversammlung
(zu den Anträgen 2. und 3.)
 
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0261/2007
2
 

Bebauungsplan Nr. 1387, 1. Änderung - Rundestraße -, vereinfachtes Verfahren;
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungs- und Satzungsbeschluss

Antrag,

1. den Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 BauGB zu beschließen,
2. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1387, 1. Änderung zu beschließen,
3. den Bebauungsplan Nr. 1387, 1. Änderung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1387, die Festsetzung von bisherigen öffentlichen Parkflächen im Straßenraum als Straßenverkehrsflächen für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs, werden Gender-Aspekte nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist zur Zeit im Bebauungsplan Nr. 1387 als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt und wird als Parkfläche genutzt.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 1387, der seit dem 28.07.2004 rechtskräftig ist, wurde eine städtebauliche Neuordnung verfolgt, die u. a. die Bebauung der heutigen Fläche des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) auf dem städtischen Eckgrundstück Hamburger Allee / Lister Meile sowie die Standortsicherung für einen flächenmäßig verkleinerten ZOB auf der Fläche des ehemaligen Postzollamtes (städtisches Grundstück an der Lister Meile unmittelbar nördlich der Bahnanlagen) vorsieht. Hierfür ist dort im o. g. Bebauungsplan die Ausweisung einer privaten Straßenverkehrsfläche mit näherer Zweckbestimmung „Fläche für Bushalteplätze“, die ab dem 1. Obergeschoss überbaubar ist, erfolgt.

Ein Gutachten, das die Verwaltung in Auftrag gegeben hatte, um Untersuchungen für den Bau und Betrieb des neuen ZOB durchführen zu lassen, kam daraufhin u. a. zu folgenden Ergebnissen:

· Sinnvoll ist eine strikte räumliche Trennung von öffentlichem Personennahverkehr
(ÖPNV) und Reisebusverkehr: ÖPNV im öffentlichen Straßenraum, privater Linien-
und Reisebusverkehr auf dem neuen ZOB. Linien- und Reisebusverkehr im
Straßenraum ist nicht sinnvoll.
· Die Möglichkeit für das Abstellen von Linienbussen (RegioBus) sollte in
unmittelbarer Nähe, aber nicht zwingend auf dem ZOB geschaffen werden.
· Die Abwicklung des ÖPNV an den Haltestellen im öffentlichen Straßenraum ist
problemlos möglich.

Dieses Gutachten führte zu der Entscheidung, die neue „Fläche für Bushalteplätze“ für den privaten Busbetrieb vorzusehen. Ferner soll diese Fläche, die gegenüber der bisherigen Fläche des ZOB reduziert ist, ergänzt werden durch weitere Flächen im öffentlichen Straßenraum für Wartepositionen und Positionen für An- und Abfahrten für den öffentlichen Nahverkehr. Diese Positionen sollen in den Seitenstreifen auf der West- und Südseite der neuen Rundestraße entstehen.

Zur planungsrechtlichen Sicherung dieser Flächen ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1387 erforderlich.

Das Änderungsverfahren kann gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden, weil die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Daher kann auch auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden.
Das gemäß § 13 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene Verfahren zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 20.09. bis zum 27.10.2006 durchgeführt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Beteiligung der von der Bebauungsplanänderung berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 14.09. bis zum 18.10.2006 durchgeführt.
Die Stellungnahmen hierzu wurden in die Planänderung und in die Begründung aufgenommen.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanänderungsverfahren abschließen zu können.
61.11 
Hannover / 01.02.2007