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Lieferung elektrischer Energie für die Jahre 2026 und 2027
Antrag,
1. die Verwaltung zu beauftragen, die Dienstleistung für den Einkauf der Stromlieferung für die Abnahmestellen der Landeshauptstadt Hannover inkl. der Straßenbeleuchtung und ihrer Eigenbetriebe und Gesellschaften europaweit im offenen Verfahren für zwei Jahre, gemeinsam mit der Region Hannover, auszuschreiben und die Verwaltung zu ermächtigen, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
2. den ausgewählten Dienstleister zu bevollmächtigen, im Namen der Landeshauptstadt Hannover, Ökostrom an der Energie Börse EEX einzukaufen.
3. die Verwaltung zu ermächtigen, die zu liefernde Energie aus 100% regenerativen Quellen, folgend „Ökostrom“ auszuschreiben.
4. die Verwaltung zur Fortsetzung der Einkaufskooperation mit der Region Hannover zu ermächtigen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich unabhängig von geschlechtlicher Identität aus.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Bei einer Lieferleistung von 100% Strom aus regenerativen Quellen ist das Ergebnis als neutral einzustufen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Die Gesamtkosten des Stromeinkaufs setzen sich grob beschrieben wie folgt zusammen:
Gesamtkosten für Strom = Lieferleistung Strom je Liegenschaft plus Dienstleistungspauschale
Die Dienstleistungspauschale (DLP) wird für den Ausschreibungszeitraum für die Landeshauptstadt Hannover voraussichtlich bei 0,5-1,0 ct/ kWh, liegen.
Die Gesamtkosten für die Stromversorgung der zur Ausschreibung kommenden städtischen Abnahmestellen werden für die Jahre 2026 und 2027 derzeit jährlich auf rund 22 Mio. € brutto prognostiziert. Aufgrund der sehr dynamischen Marktlage kann das nur eine grobe Prognose sein. Dies beinhaltet auch die Stadtbeleuchtung und die Lichtsignalanlagen. Die zukünftigen Kosten ergeben sich aus den Angeboten für die Dienstleistungspauschale sowie den Preisen an der Energie Börse EEX (European Energy Exchange) und zusätzlich die jeweiligen gesetzlichen Abgaben und gesetzlich kontrollierten Kosten, wie z.Bsp. Netzentgelte, Steuern etc.
Für die Beschaffung von Strom aus 100% regenerativen Quellen geht die Verwaltung gemäß erfolgter Markterkundung im November 2024 von Mehrkosten in Höhe von rund 145.000 bis 217.000 €/ a bei einem Ansatz von 0,2 bis 0,3 ct/ kWh aus.
| Prognose Strombedarf in kWh/ a
2026 und 2027 | Prognose Dienstleistungs-pauschale (DLP) in ct/ kWh
2026 und 2027 | Prognose Gesamtkosten Strom in Euro brutto incl. aller preisbildenden Faktoren
2026 und 2027 pro Jahr |
Landeshauptstadt Hannover | 72,4 Mio. | 0,5 bis 1,0 | 22 Mio. |
Begründung des Antrages
Zu 1) Seit der Liberalisierung des Strommarktes unterliegt die Strombeschaffung durch die Kommunen dem gültigen EU-Vergaberecht, in Folge dessen wird die Stromlieferung der Landeshauptstadt Hannover seit 2005 europaweit im offenen Verfahren ausgeschrieben.
Der aktuell laufende Vertrag endet zum 31.12.2025. Die geplante Ausschreibung hat zum Inhalt, die Dienstleistung für den Einkauf der Stromlieferung für den Zeitraum ab dem 01.01.2026 für zwei Jahre zu vergeben.
In der vergangenen Ausschreibung wurde eine Dienstleistungspauschale für die Jahre 2024 und 2025 ausgeschrieben. Der Dienstleister (derzeit enercity) hat anschließend zu je vier vorher festgelegten Einkaufszeitpunkten die benötigten Strommengen für beide Jahre eingekauft. Durch die unterschiedlichen Einkaufszeitpunkte wird das Preisrisiko im Gegensatz zu einer Festpreisvergabe gestreut. Hinzu kommt, dass die derzeitige Marktlage seit dem Angriffskrieg Russlands keine Festpreisvergabe mehr hergibt.
Die Höhe der Dienstleistungspauschale ist das Vergabekriterium.
Zu 2) Der Strom wird wie bisher im Auftrag der Landeshauptstadt durch einen Dienstleister an der Energie Börse EEX (European Energy Exchange) eingekauft. In der Ausschreibung werden im Vorfeld feste Einkaufszeitpunkte festgelegt.
Zu 3) Seit dem Lieferjahr 2024 wird die Landeshauptstadt zu 100% mit Ökostrom beliefert. Ziel der Verwaltung ist, dies bei der nächsten Ausschreibung beizubehalten.
Durch Vorgaben zur Nachweisführung zur Herkunft wird sichergestellt, dass der regenerativ erzeugte Strom einen konkreten Anlagebezug hat, das sogenannte „Greenwashing“ wird somit ausgeschlossen. Da es sich bei den Bedingungen für Ökostrom um Zulassungskriterien für die Ausschreibung handelt, bleibt alleiniges Zuschlagskriterium der Preis.
Die Landeshauptstadt Hannover setzt bewusst ein umweltpolitisches Zeichen, um die CO2-Bilanz zu verbessern und zukünftig auch die Elektromobilität auf einer nachhaltigen Versorgung auf- und auszubauen.
Zu 4) Die Landeshauptstadt strebt an, die Ausschreibung der Stromlieferung weiterhin gemeinsam mit der Region Hannover und ggf. weiterer Eigenbetriebe und Gesellschaften der Region Hannover durchzuführen. Begründet wird dies mit einem geringeren Prozessaufwand Synergieeffekten und damit reduzierten Kosten. Die Federführung der Ausschreibung obliegt diesmal der Region Hannover.
Die Verwaltung wird die zuständigen Ratsgremien über das Ergebnis der Ausschreibung informieren.
19 .3
Hannover / Jan 31, 2025