Drucksache Nr. 0258/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zum „Kalkmagerrasen“ im Baugebiet „Kronsberg Süd“
in der Ratssitzung am 27.02.2020, TOP 2.3.3.

Inhalt der Drucksache:

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0258/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zum „Kalkmagerrasen“ im Baugebiet „Kronsberg Süd“
in der Ratssitzung am 27.02.2020, TOP 2.3.3.

Im Vorfeld des geplanten Wohnungsbaus im Bereich Kronsberg-Süd wurde geschützter Kalkmagerasen abgetragen und befindet sich nun in Verlängerung der bisherigen Kronsberg-Bebauung südlich des Kattenbrookparks. In Kronsberg Nord entsteht derweil eine weitere Kleingartenanlage.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Welche Kosten entstanden bisher beim „Umzug“ des sogenannten „Kalkmagerrasens“ insgesamt?

2) Wie stehen die Prognosen, dass sich der geschützte Rasen an seinem neuen Standort vollständig erholt?

3) Wird auch in Kronsberg-Nord durch die Erweiterung der Kleingartenanlagen geschützter Kalkmagerrasen abgetragen?

Text der Antwort

Frage 1: Welche Kosten entstanden bisher beim „Umzug" des sogenannten „Kalkmagerra-sens" insgesamt?

Für die Umsiedlung des Kalkmagerrasenbiotops sind Gesamtkosten in Höhe von rd. 50.000,00 € entstanden. Hierin enthalten sind alle erforderlichen Bodenarbeiten zur Vorbereitung des Zielstandortes „Im langen Busche“, der Abtrag und Transport der Rasensoden und des gesamten ca. 70 cm mächtigen Unterbodens vom Ursprungsstandort des ehemaligen Wasserbehälters zum Zielstandort sowie die Anwachspflege und die gutachterliche Begleitung durch einen Landschaftsökologen.

Frage 2: Wie stehen die Prognosen, dass sich der geschützte Rasen an seinem neuen Standort vollständig erholt?

Der Kalkmagerrasenrasen, der sich auf der Dachabdeckung des ehemaligen Wasserhochbehälters Kronsberg-Süd befand, wurde im Frühjahr 2018 erfolgreich auf die Ersatzfläche südlich des Parks Kattenbrook umgesiedelt. Die für den naturschutzrechtlich geschützten Biotoptyp wertvollen und kennzeichnenden Pflanzenarten, wie z.B. Blaugrünes Labkraut, Gewöhnliches Zittergras, Wiesensalbei und Kleiner Wiesenknopf, konnten auf der neuen Fläche nachgewiesen werden. Die gutachterliche Überprüfung durch einen Landschaftsökologen hat die erfolgreiche Umsiedlung bestätigt.

Frage 3: Wird auch in Kronsberg-Nord durch die Erweiterung der Kleingartenanlagen ge-schützter Kalkmagerrasen abgetragen?

Die für die Neuanlage von Kleingärten vorgesehene Fläche Gemarkung Bemerode, Flur 001, Flurstück 2 (B-Plan 1108) am nördlichen Kronsberg wird bisher als Grünland genutzt (Pferdeweide). Hier befindet sich kein gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop vom Typ Kalkmagerrasen.