Drucksache Nr. 0255/2005:
Stellungnahme der Landeshauptstadt zum Entwurf des Luftreinhalte- und Aktionsplanes des Niedersächsischen Umweltministeriums für Hannover, Göttinger Straße

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Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
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In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
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0255/2005
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Stellungnahme der Landeshauptstadt zum Entwurf des Luftreinhalte- und Aktionsplanes des Niedersächsischen Umweltministeriums für Hannover, Göttinger Straße

Antrag,

zu beschließen, dass die Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf des Luftreinhalte- und Aktionsplans des Niedersächsischen Umweltministeriums die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme abgibt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Männer und Frauen sind von den möglichen Auswirkungen lufthygienischer Belastungen gleichermaßen betroffen. Eine besondere Betroffenheit, z. B. wegen erhöhter Empfindlichkeit von Frauen, ist bislang nicht bekannt. Insofern dient der Beschluss im Rahmen dieser Luftreinhalteplanung beiden Geschlechtern in gleicher Weise.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind in einer Kostentabelle nicht darstellbar.
Zurzeit ist noch ungeklärt, welche Kosten entstehen und wie sie finanziert werden. Weitere Ausführungen sind der Begründung zu entnehmen.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Aufgrund der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie und ihrer zwei Tochterrichtlinien, die 2002 bereits in deutsches Recht umgesetzt worden sind, bestehen neue Anforderungen an die Luftqualität in Europa.
Die von der EU festgesetzten strengeren Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurden in Hannover bereits vor ihrem Inkrafttreten gebietsweise – nachweislich in der Göttinger Straße – überschritten. Dieses betrifft ausschließlich die Schadstoffe Feinstaub (PM10) (Grenzwert ist zum 01.01.2005 in Kraft getreten) und Stickstoffdioxid (NO2) (Grenzwert ab 01.01.2010). Für diesen Fall sieht die EU vor, dass Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität in den betroffenen Gebieten in einem Luftreinhalteplan festgelegt werden müssen. Zur Göttinger Straße liegt nunmehr der Entwurf eines Luftreinhalte- und Aktionsplans des Niedersächsischen Umweltministeriums vor, der als Anlage 2 beigefügt ist

Für die Erstellung des Luftreinhalteplans ist das Niedersächsische Umweltministerium zuständig. Unterstützt wurde es dabei vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie, dessen Zuständigkeit für die Luftgüteüberwachung seit dem 1.1.2005 auf das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim übergegangen ist. Die Stadt Hannover ist an den bisherigen Maßnahmeplanungen des Landes für die Göttinger Straße beteiligt worden. Überlegungen des Landes für einen Maßnahmeplan für das übrige Stadtgebiet in Bezug auf Feinstaub (Grenzwert ab 2005) und in Bezug auf NOx (Grenzwert ab 2010) liegt noch nicht vor.

Weitere Informationen zum Thema Luftreinhaltplan enthält die Informationsdrucksache Nr. 2645/2004.

Mit Schreiben vom 05.01.2005 hat das Niedersächsische Umweltministerium der Stadt den o. g. Entwurf zum Luftreinhalte- und Aktionsplan übersandt mit dem Hinweis, bis zum 18.02.2005 Anregungen und Bedenken zu diesem Plan vorzubringen. Um die zuständigen politischen Gremien der Stadt beteiligen zu können, hat die Verwaltung beim Land eine Fristverlängerung bis zum 31.03.2005 beantragt.

2. Maßnahmen

Die geplanten Maßnahmen wurden bereits in der DS-Nr. 2645/2004 beschrieben. Zu folgenden Punkten sind noch Ergänzungen erforderlich:

2.1 Änderung der Wegweisung und Beschilderung für Lkw

Die geplanten Änderungen sind zwischenzeitlich abgestimmt, so dass die Schilder beauftragt werden können. Ein Großteil der Beschilderung muss durch das Land erfolgen. Die Arbeiten können wegen des beim Land notwendigen Ausschreibungsverfahrens erst im Juni 2005 zum Abschluss gebracht werden.

2.2 Signalisierung

Zur Verstetigung des Verkehrsflusses hat es sich im Rahmen der weiteren Planung gezeigt, dass es effektiver ist, die Lichtsignalanlagen Elfriede-Paul-Allee, Behnsenstraße und Deisterplatz mit Schwerpunkt auf der stadteinwärtigen Fahrtrichtung zu koordinieren.

Der Verkehr, der an der Elfriede-Paul-Allee in Richtung Norden durchfährt, wird künftig ungehindert auch die Fußgängeranlage und den Deisterplatz passieren können, ohne einen Rückstau im kritischen Bereich zu verursachen. Die Umstellung der Signalschaltungen wurde Ende Januar 2005 abgeschlossen.


In einem zweiten Schritt wird im Frühjahr 2005 die Mittelinsel an der Fußgängeranlage Behnsenstraße verbreitert werden, womit dann eine Signalisierung für Fußgänger in zwei Etappen möglich wird. Der Vorteil liegt darin, dass dann der Verkehr in der Göttinger Straße auch in Fahrtrichtung Süd über alle drei Signalanlagen hinweg vernünftig koordiniert wird und es dann auch für diese Fahrtrichtung nicht mehr zu Rückstaus vor der Fußgängersignalanlage kommt. Außerdem können dann Zeitbereiche an der Lichtsignalanlage Deisterplatz so verschoben werden, dass auch in der Bornumer Straße eine bessere Koordinierung möglich ist.

Die Veränderungen, insbesondere des zweiten Schrittes, haben allerdings Nachteile für die Nutzer der Fußgängersignalanlage Behnsenstraße. Diese müssen länger warten und können die Straße nicht mehr in einem Zuge queren. Angesichts der hohen Effektivität dieser Maßnahme ist diese leichte Einschränkung für einen verhältnismäßig kleinen Nutzerkreis jedoch vertretbar.
2.3 Nassreinigung

Der Entwurf des Luftreinhalte- und Aktionsplanes enthält als eine weitere denkbare Maßnahme eine umfangreiche Nassreinigung der Göttingen Straße, zu der es aber bisher noch keine Erfahrungswerte zur Wirksamkeit gibt. Aus Sicht der Stadtverwaltung sollte abgewartet werden, ob die Modellversuche in Berlin zeigen, ob solch eine Maßnahme überhaupt einen Erfolg hat.

3. Stellungnahme der Stadt

Die Stadtverwaltung stimmt mit fast allen Punkten des Landesvorschlages überein.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Stellungnahme (siehe Anlage ) geht im Wesentlichen auf die im Entwurf des Aktionsplanes vorgesehene Sperrung der Göttinger Straße zwischen Deisterplatz und Elfriede-Paul-Allee für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ein. Aus Sicht der Verwaltung ist die Maßnahme nicht vertretbar, da die Umleitung über die Bornumer Straße und Bückeburger Allee nur eine Verlagerung des Problems und eine ca. 2,5mal längere Wegstrecke mit entsprechend höheren Schadstoffemissionen zur Folge hat. Eine Umleitung über Elfriede-Paul-Allee und Marianne-Becker-Allee kommt wegen mangelnder Leistungsfähigkeit der Straßen nicht in Frage.

Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben, da eine Unterschreitung der Grenzwerte durch diese Maßnahme nach Untersuchungen des Niedersächsischen Umweltministeriums nicht sicherzustellen ist.
4. Kosten, Finanzierung

Nach telefonischer Auskunft des Niedersächsischen Umweltministeriums muss die Stadt Hannover die Kosten für die durch den Luftreinhalte- und Aktionsplan festgelegten Maßnahmen übernehmen.

Bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung, werden die bereits veranlassten Maßnahmen aus Mitteln des Straßenbaus des Fachbereiches Tiefbau vorfinanziert.

Die Kosten für die Änderung der Signalisierung und die Verbreiterung der Mittelinsel werden auf ca. 25.000 € beziffert.

Die Finanzierung erfolgt aus den Vorhaben „Nicht beitragsfähiger Straßenbau“ – 2.6300-079 - und „Verkehrssicherungsanlagen“ - 2.6300-097, sofern keine andere Finanzierung zu Stande kommt.

Im Falle der Umsetzung der Maßnahme Nassreinigung entstehen dauerhaft Kosten, die zurzeit noch nicht abgeschätzt werden können.

Für den Fall einer Sperrung der Göttinger Straße über einen längeren Zeitraum müssten Absperr- und Umleitungsschilder beschafft werden. Die Kosten werden einschließlich Aufbau auf 25.000 € geschätzt.

Die erforderlichen Schilder für das Lkw-Lenkungskonzept für den Südwesten von Hannover werden, wie ohnehin geplant, aus dem Vorhaben Verkehrssicherungsanlagen - 2.6300-097 - finanziert.

5. Rechtliche Betrachtung

Seit Juli 2004 liegt der Stadt Hannover ein „Rechtsgutachten über die Umsetzung der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes“ vor. Erarbeitet wurde das vom Deutschen Städtetag und einigen Städten gemeinsam beauftragte Gutachten von Prof. Dr. Eckard Rehbinder von der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

In dem Gutachten sind viele Fragen, z. B. zur Maßnahmenplanung und – umsetzung, zu Kostenfragen und zur Amtshaftung rechtlich erläutert worden. Das Gutachten wird den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Da mit dem neuen Recht aber teilweise Neuland betreten wird, sind einige Problematiken, z. B. zur möglichen Klageerhebung von Bürgern, u. W. noch nicht abschließend geklärt.
 Dez. V / Dez. VI
Hannover / 03.02.2005