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zu beschließen:
Der Rat bekennt sich zu dem Ziel, dass die Landeshauptstadt Hannover mindestens im bisherigen Umfang Grundstückseigentümerin bleibt, um mit dem nicht vermehrbaren Gut „Grund und Boden“ auch langfristig Stadtentwicklung betreiben zu können und Flächen für notwendige kommunale Infrastruktur im Zugriff zu haben. Die Stadt kann durch verstärkte Vergabe von Erbbaurechten insbesondere bezahlbaren Wohnraum auf städtischem Grund und Boden sichern und die Grundstücksentwicklung aktiv steuern.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt, in Zukunft grundsätzlich städtische Grundstücke über Erbbaurecht zu vergeben und städtische Erbbaurechtsgrundstücke nicht mehr zu verkaufen. Ausnahmen müssen ausführlich begründet werden. Dies bedeutet zugleich: Grundstücksverkäufe allein zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung bzw. zur Finanzierung von Investitionen finden nicht statt.
Die Verwaltung legt dazu den politischen Gremien vor der Sommerpause 2026 ein Konzept zur Beschlussfassung vor, wie dieser Grundsatzbeschluss im Rahmen einer neuen Bodenpolitik für die Landeshauptstadt Hannover ab dem Jahr 2027 umgesetzt werden kann.
Dabei sind u.a. die folgenden Punkte einzubeziehen:
- Die Festlegung des Erbbauzinssatzes unter Berücksichtigung der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt und der konkreten Nutzung des Erbbaurechtsgrundstück. Hier soll eine Differenzierung z.B. im Hinblick auf die Schaffung von günstigem Wohnraum, die Unterstützung innovativer Wohnprojekte, gemeinwohlorientierter Infrastruktur oder besonders zukunftsfähigen Unternehmen vorgesehen werden.
- Die Ausdehnung der Dauer der Erbpacht auf einen Zeitraum von bis zu 90 Jahren, abhängig von der jeweils vorgesehenen Nutzung.
- Die ergänzende Vereinbarung kommunaler Ziele bei der Vergabe von Erbbaurechtsgrundstücken, z.B. die Festlegung der gewünschten Nutzung (auch Nutzungsmischung), die Festlegung von ökologischen und energetischen Standards und die Festsetzung von Sozialmieten oder Miethöhen über die aktuell zulässige Bindungsdauer hinaus.
- Im Falle mehrerer Interessent*innen für ein Grundstück in Erbpacht sollen diejenigen zum Zuge kommen, deren Konzept am stärksten gemeinwohlorientiert ist. Die Bewertung erfolgt anhand eines öffentlich zugänglichen Punkteschemas.
- Die Entwicklung von Kriterien für Ausnahmen von der Vergabe von städtischen Grundstücken über Erbbaurecht.
Außerdem wird die Verwaltung gebeten, einen Beitritt zum Deutschen Erbbaurechtsverband e.V. zu prüfen, um den Erfahrungsaustausch mit anderen Erbbaurechtsausgebern zu intensivieren.
Durch die grundsätzliche Vergabe städtischer Grundstücke im Erbbaurecht sichert sich die Stadt Hannover dauerhaft den Zugriff auf das nicht vermehrbare Gut Boden und erhält zugleich wirksame Steuerungsmöglichkeiten in sozialer, städtebaulicher und wirtschaftlicher Hinsicht. Die Vergabe von Grundstücken in Erbbaupacht an Wohn-, Sozial- und Kulturprojekte sowie an Start-ups kann neue kreative Impulse setzen und zur Stärkung der städtischen Lebensqualität beitragen.
Durch die Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht an Genossenschaften, gemeinwohlorientierte Bauträger, Baugemeinschaften sowie an das kommunale Wohnungsbauunternehmen kann die Stadt sozialgerechten Wohnraum langfristig sichern. Gleichzeitig ermöglicht dieses Instrument die dauerhafte Bereitstellung geeigneter Gewerbeflächen mit guter Infrastrukturanbindung und trägt damit zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Hannover sowie zur Unterstützung des notwendigen sozial-ökologischen Wandels der hannoverschen Wirtschaft bei.
Zudem ermöglicht das Erbbaurecht eine vorausschauende und nachhaltige Bodenpolitik, indem Grundstücke im Eigentum der Stadt verbleiben, für künftige Generationen gesichert werden und Bodenspekulation auf zuvor an Private veräußerten Flächen wirksam unterbunden wird.
Das Erbbaurecht ist damit ein zentrales Instrument einer sozial verträglichen Bodenpolitik, das in Deutschland von immer mehr Städten – darunter Hamburg, München, Frankfurt am Main, Leipzig, Köln und Berlin – verstärkt eingesetzt wird. International ist es bereits weit verbreitet: In London stehen rund 75 % und in Amsterdam etwa 80 % aller Grundstücke unter Erbbaurecht.
Die vom Rat der LHH beauftragte Studie zur Bodenpolitik liegt derzeit noch nicht vor. Die Ergebnisse sollen jedoch im Rahmen der Konzepterstellung berücksichtigt werden.
Dr. Elisabeth Clausen-Muradian/Dr. Daniel Gardemin
Fraktionsvorsitz