Antrag Nr. 0253/2025:
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucksache 2570/2024 Resolution:
Die freie Meinungsäußerung in der Verwaltung wird nicht in Frage gestellt – Aufklärung der Vorfälle und Entschuldigung bei allen städtischen Mitarbeiter*innen

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucksache 2570/2024 Resolution:
Die freie Meinungsäußerung in der Verwaltung wird nicht in Frage gestellt – Aufklärung der Vorfälle und Entschuldigung bei allen städtischen Mitarbeiter*innen

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Die demokratischen Fraktionen im Rat der Landeshauptstadt Hannover bekennen sich zum Recht auf freie Meinungsäußerung aller Beschäftigen in der Landeshauptstadt und verweisen hier auch auf die Anwendung des Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes mit dem Recht, seine/ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.
Dieses Recht ist solange nicht in Frage zu stellen, wie es die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht tangiert oder bestehende Gesetze verletzt. Hierbei haben verbeamtete Mitarbeiter darauf zu achten, dass laut Beamtenrecht die

Meinungsäußerungsfreiheit der Beamtenschaft als Privatperson jedoch Einschränkungen unterliegt, die sich aus dem besonderen Charakter des Beamtenverhältnisses sowie den spezifischen beamtenrechtlichen Dienstpflichten ergeben. Im Einzelfall ist das Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit gegen die Mäßigungspflicht abzuwägen. Dabei kann die Meinungsäußerung auch mit Blick auf die gewählte Form und den Inhalt Einschränkungen unterliegen. Gerade in Wahlkampfzeiten gelten hier verschärfte Anforderungen an die ohnehin geltenden Neutralitäts- und Sachlichkeits- und Mäßigungspflichten. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass derjenige, der nicht Amtsträger ist und nicht dem Neutralitätsgebot, sondern als Privatperson tätig wird, seine politische Auffassung unter Beachtung des Mäßigungsgebots „frei“ äußern darf, zumindest soweit die freiheitlich demokratische Grundordnung dadurch nicht beschädigt wird.

Vor dem Hintergrund dieser regulierenden Leitplanken des Beamtenrechts und des Mäßigungsgebots bekennt sich der Rat der Landeshauptstadt Hannover nachdrücklich zum Recht zur freien privaten Meinungsäußerung von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung.

Begründung

Die Debatte zur privaten Meinungsäußerung von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sowie der Beamtinnen und Beamten hat zu großer Verunsicherung in Teilen der Verwaltung geführt. Hierzu gab es eine klare Stellungnahme, die mögliche Irritationen und Unsicherheiten nehmen soll. Daher ist ein klares Bekenntnis des Rats zum Recht auf freie private Meinungsäußerungsrechte der Mitarbeitenden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen angezeigt, um das gegenseitige Vertrauensverhältnis wiederherzustellen