Drucksache Nr. 0253/2023 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Böning: Heute Berlin, morgen Hannover? Sind "Sprachempfehlungen" auch für den städtischen Ordnungsdienst geplant?
in der Ratssitzung am 23.02.2023, TOP 3.5.2.

Inhalt der Drucksache:

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0253/2023 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Böning: Heute Berlin, morgen Hannover? Sind "Sprachempfehlungen" auch für den städtischen Ordnungsdienst geplant?
in der Ratssitzung am 23.02.2023, TOP 3.5.2.

Die Berliner Polizei soll bestimmte Begriffe und Formulierungen künftig nicht mehr verwenden. Während eine Vermeidung von Worten wie zum Beispiel "Behinderte" (für "Personen mit Behinderung") noch durchaus nachvollziehbar ist, ist das quasi-Verbot von Begriffen wie "Südländer" oder auch "Holocaust" (plus weitere Begriffen) unverständlich.

Die Beamten und Beamtinnen der Berliner Polizei werden in einem 29-seitigen polizeiinternen Papier aus Dezember 2022 angehalten, "besonders im Umgang mit vorurteilsbehafteten Themen" eine Sprache zu wählen, "die nicht von der Mehrheitsbevölkerung vorgegeben wird, sondern von den Betroffenen selbst".

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1.) Gibt es von Seiten der Verwaltung Überlegungen, eine ähnliche Empfehlung bzw. Anweisung auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes herauszugeben?

2.) Unabhängig davon, ob eine solche "Empfehlung" auch in Hannover geplant ist: Ist man in Hannover der Auffasung, dass eine solche Vorgabe bestehende Probleme lösen oder zumindest verringern könnte?

3.) ...oder ist man vielleicht vielmehr ebenfalls der Meinung, dass ein solches Vorgehen womöglich "Wasser auf die Mühlen der ganz-Rechten" sein könnte?

Text der Antwort

Frage 1: Gibt es von Seiten der Verwaltung Überlegungen, eine ähnliche Empfehlung bzw. Anweisung auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes herauszugeben?
Nein.

Frage 2: Unabhängig davon, ob eine solche „Empfehlung“ auch in Hannover geplant ist: Ist man in Hannover der Auffassung, dass eine solche Vorgabe bestehende Probleme lösen oder zumindest verringern könnte?

Von einer Vorgabe in Berlin ist nichts bekannt. Die Empfehlungen des LKA sollen dazu dienen, die Polizeiarbeit zu erleichtern, ob dies auch für die Polizeidienststellen in Niedersachsen oder Hannover für hilfreich angesehen wird, kann von der Stadtverwaltung nicht beurteilt werden. Unabhängig davon wird es für richtig gehalten, verantwortungsvoll zu kommunizieren und den Sprachgebrauch zu reflektieren, um pauschal zuschreibende oder diskriminierende Ausdruckweisen zu vermeiden.

Frage 3: … oder ist man nicht vielleicht vielmehr ebenfalls der Meinung, dass ein solches Vorgehen womöglich „Wasser auf die Mühlen der ganz-Rechten“ sein könnte?

Sprache unterliegt wie vieles andere auch einem stetigen Wandel und gestaltet daher unsere Realität aktiv mit. In Anwendung der verfassungsrechtlich geschützten Rechte und den gemeinsamen Wertvorstellungen ist es daher in jedem Lebensbereich richtig und wichtig, den Sprachgebrauch kritisch zu beleuchten, sich gegenseitig zu sensibilisieren, pauschalierende Aussagen zu vermeiden und differenziert zu beschreiben.