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Neubau einer 2-Gruppen-Einrichtung
Antrag,
der Errichtung einer Kindertagesstätte für zwei Gruppen mit 50 Plätzen in 3/4 Betreuung durch einen Bauträger und der anschließenden Anmietung für 7 - 10 Jahre Nutzungsdauer im Neubaugebiet in Misburg Süd
zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Jedes Kind hat mit Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Das Angebot in den Einrichtungen richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere legen die Leitungen der Kindertagesstätten Wert auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Durch die Festlegung von Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt.
Ein Ziel der Planung von Betreuungsangeboten ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine wohnortnahe Betreuung der Kinder.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 30.000,00 € | 4641.901/935000 | Zuwendungen | 171.000,00 € | 4641.000/678000 |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 2.400,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 30.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 173.400,00 € | |
Finanzierungssaldo | -30.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -173.400,00 € | |
Die Finanzierung erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Im Stadtteil Misburg Süd ist die Versorgungssituation mit Betreuungsplätzen sehr angespannt, da es keine Kindertagesstätte in diesem wachsenden Wohngebiet gibt. Verschärft wird die Situation auf Grund der weiteren Umsetzung des Bauvorhabens und der dort bestehenden räumlichen "Insellage". Vorgesehen ist für die Versorgung dieses Stadtteils eine Kindertagesstätte mit zwei Gruppen in temporärer Nutzung.
Die prognostizierten Bedarfszahlen in diesem Stadtteil weisen im rechtsanspruchsrelevanten Kindergartenbereich einen Platzbedarf von über 60 Plätzen aus. Im Krippen- und Krabbelbereich liegt der Bedarf weit darüber. Die Kinder des Stadtteils besuchen zurzeit die Kindertagesstätten in Anderten und überwiegend in Misburg Nord, deren Platzkapazitäten inzwischen mehr als ausgelastet sind. In der größten städtischen Kindertagesstätte Waldstraße wurde deshalb in der Vergangenheit eine zusätzliche Nachmittagsgruppe für Vorschulkinder eingerichtet.
Um eine wohnortnahe Versorgung mit Kita-Plätzen in Misburg Süd sicherstellen zu können, ist die Errichtung einer 2-Gruppen-Einrichtung durch einen Bauträger vorgesehen. Der zeitliche Rahmen für die spätere Anmietung einer Doppelhauslösung ist für ca. 7 - 10 Jahre geplant, um die prognostizierte Bedarfssituation über diesen Zeitraum zu sichern. Die entsprechende Ausschreibung für einen Bauträger ist bereits vom zuständigen Fachbereich erfolgt.
Durch die neu geplanten Plätze in Misburg Süd, die vorrangig Kindergartenkindern zur Verfügung stehen sollen, kann sich die Platzsituation in Misburg Nord wieder entspannen. Gleichzeitig wurden viele Anfragen nach Betreuungsplätzen für unter 3-Jährige verzeichnet. Um dieser Nachfrage zu begegnen, wird mit dem angestrebten Betreuungsangebot der Kindertagesstätte die Möglichkeit einer flexiblen Gruppenstruktur (altersübergreifende Gruppe) verfolgt. Mit der Umsetzung eines bedarfsgerechten Angebotes wird dem seit 01.01.2005 geltenden Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Rechnung getragen und stellt daneben den tatsächlichen Bedarf im Stadtteil Misburg Süd sicher.
Bei der Planung dieser Einrichtung handelt es sich um einen Doppelhausneubau in Niedrig-Energie-Haus-Standard, ausgebaut zur Nutzung als Kindertagesstätte mit flexiblen Möglichkeiten hinsichtlich der Altersstruktur der Kinder sowie einer Grundstücksfläche zur Nutzung als Spiel- und Freifläche.
Die detaillierten Planungsausführungen werden in einer seperaten Bau-Drucksache den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso die auszuschreibende Betriebsführung der neuen Kindertagesstätte.
51.4
Hannover / 04.05.2006