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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Böning: : Insekten in Lebensmitteln - auch in städtischen Kantinen?
in der Ratssitzung am 23.02.2023, TOP 3.5.1.
Seit kurzem dürfen - vereinfacht ausgedrückt - bestimmte Insekten in Lebensmitteln mit verarbeitet werden.
Nicht bei allen Verbrauchern und Verarbeitern stößt diese neue Regelung auf Zustimmung.
So haben zum Beispiel mehrere Bäckereien bereits reagiert und versprechen ihren Kunden, dass sie auch zukünftig keine Insekten verarbeiten werden.
Ich frage vor diesem Hintergrund die Verwaltung:
1) Wie wird man das bei der Stadt Hannover handhaben? Wird es in den Kantinen von städtischen Gebäuden Produkte geben, in welchen Insekten mit verarbeitet sind? Wenn ja, ab wann?
2) Werden die Verbraucherinnen und Verbraucher in Kantinen usw. klar und eindeutig auf solche Produkte, in denen Insekten verarbeitet sind, hingewiesen?
3) Personen, die auf bestimmte Insekten allergisch reagieren, könnten auch auf entsprechende Lebensmittel allergisch reagieren. Was wird getan, um diese Personen zu "schützen"?
Text der Antwort
Frage 1: Wie wird man das bei der Stadt Hannover handhaben? Wird es in den Kantinen von städtischen Gebäuden Produkte geben, in welchen Insekten mit verarbeitet sind? Wenn ja, ab wann?
Es ist derzeit nicht geplant, in den städtischen Kantinen Insekten zu verarbeiten oder Produkte anzubieten, in denen Insekten verarbeitet worden sind.
Frage 2: Werden die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Kantinen usw. klar und eindeutig auf solche Produkte, in denen Insekten verarbeitet worden sind, hingewiesen?
Sollte es dazu kommen, dass wir irgendwann einmal Insekten verarbeiten, würden wir unsere Gäste im Vorfeld durch Hinweise auf den Speiseplänen und Aushängen in den Kantinen explizit auf insektenhaltige Produkte hinweisen.
Frage 3: Personen, die auf bestimmte Insekten allergisch reagieren, könnten auch auf entsprechende Lebensmittel allergisch reagieren. Was wird getan, um diese Personen zu „schützen“?)
Wir gehen davon aus, dass die lebensmittelrechtlichen Vorschriften im Hinblick auf die Kennzeichnungspflicht um Allergene, die durch den Verzehr von insektenhaltigen Lebensmitteln ausgelöst werden können, ergänzt werden und somit auch auf den Speiseplänen ausgewiesen werden.