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zu beschließen
Die Verwaltung wird beauftragt, ein stadtweites Awarenesskonzept zu entwickeln – ein Konzept, das für die größeren öffentlichen Veranstaltungen gilt, die unmittelbar oder mittelbar von der Stadt Hannover veranstaltet werden, und das das Ziel verfolgt, bei den Teilnehmenden, Organisator*innen und Sicherheitskräften für Themen wie Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt zu sensibilisieren sowie Hilfemaßnahmen definieren und Meldewege bereitzustellen, um Übergriffen zu begegnen oder diese zu verhindern. Zu den Veranstaltungen zählen insbesondere Veranstaltungen wie das Schützenfest, das Maschseefest, das Kleine Fest im Großen Garten, das enercity swinging, die fête de la musique und der Christopher Street Day (CSD).
Ziele des stadtweiten, veranstaltungsübergreifenden Konzepts sollen sein:
1. für die Themen sexuelle Belästigung, verbale Gewalt und Diskriminierung mehr Bewusstsein zu schaffen.
2. die spezifischen Bedürfnisse marginalisierter Gruppen (z. B. LGBTQIA*-Personen, Menschen mit Behinderungen, BIPoC) ausdrücklich zu berücksichtigt. Dazu gehören Maßnahmen für inklusive Kommunikationswege, barrierefreie Zugänge sowie eine gezielte Sensibilisierung für deren Perspektiven bei Schulungen und Konzeptinhalten.
3. Maßnahmen zu entwickeln, die für Hilfesuchenden und Opfern von Belästigung, Gewalt und Diskriminierung oder aus deren Bedarfsperspektive einer in akuten Notsituation zu entwickeln unterstützen, die vor allem veranstaltungsübergreifend genutzt werden können.
4. Verbindliche Mindeststandards im Umgang mit Hilfesuchenden und Opfern festzulegen.
5. Einheitliche, zentrale und niedrigschwellige Meldewege vorzusehen sowie Ansprechpersonen oder Institutionen zu benennen, die bei Übergriffen oder auch in deren Vorfeld kontaktiert werden können, um Schutz zu gewährleisten.
6. Digitale Unterstützung der Meldungen durch eine veranstaltungsübergreifende Anwendung.
7. Inhalte und Intervalle für regelmäßige Schulungen für das bei diesen Veranstaltungen eingesetzte Personal, einschließlich Sicherheitskräften, und Ehrenamtlichen zu definieren.
8. Maßnahmen zu entwickeln, die die rechtzeitige Aufklärung der Öffentlichkeit im Vorfeld und während der Veranstaltungen durch Informationsmaterialien sicherstellen.
9. Verwendung von zentralen Begriffen und Logos bei Anwendung des Konzepts.
Das Konzept soll den entsprechenden Ratsgremien im laufenden Jahr 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden (inklusive Darstellung von finanziellen Mitteln und Personal) und im Anschluss in einer Pilotphase erprobt werden. Das Konzept soll federführend vom künftigen „Zentrum für kommunale Prävention“ (vgl. Drs. 1265/2024), bisher noch KPR, erstellt werden. von einer zentralen Stelle koordiniert werden, die die relevanten Fachbereiche einbindet. Dabei sind insbesondere der Fachbereich Kultur, der Fachbereich Sport und Eventmanagement, das Referat für Frauen und Gleichstellung und das künftige “Zentrum für kommunale Prävention" zu berücksichtigen. Es soll ein Mechanismus zur bereichsübergreifenden Zusammenarbeit entwickelt werden, um Synergien zu schaffen und die Umsetzung des Konzepts effizient zu gestalten. Die zentrale Stelle übernimmt die Federführung, während die Fachbereiche weiterhin für die jeweilige inhaltliche Ausgestaltung zuständig sind. Dies ermöglicht eine Abstimmung zwischen den spezifischen Anforderungen von Kulturveranstaltungen und Großevents im Sport- und Eventbereich.
Dabei soll geprüft werden, wie in Hannover bereits bewährte Konzepte der Awareness- und Präventionsarbeit einbezogen und insbesondere weiterentwickelt werden können. Dies gilt insbesondere für das Projekt „We Take Care“, das 2017 politisch ursprünglich als Modellprojekt gegen sexualisierte Gewalt und Belästigung in Nachtclubs und Bars ins Leben gerufen worden ist (Drucksache 2042/2017). Auch die Maßnahmenansätze und Lösungsstrategien weiterer Akteure der Stadtgesellschaft, die sich in diesem Bereich schon auf den Weg gemacht haben, sollen (z.B. „We Take Care“, „Catcalls of Hannover“, Koordinationsstelle Nachtkultur) – etwa in Form eines Workshops o.ä.. Damit auch die künftige Umsetzung eines solchen Konzepts gelingt, soll die Umsetzbarkeit des Konzepts sowie notwendige Netzwerkpartner*innen und Netzwerkarbeit auch mit dem Eventmanagement abgestimmt werden, was im Anschluss an die Konzepterstellung die Federführung bei der Umsetzung des Konzepts in der Veranstaltungspraxis übernehmen soll.
Die Verwaltung soll darüber hinaus prüfen, wie auch Veranstaltungen privater Anbieter etwa von Diskotheken und Clubs in ein solches stadtweites, veranstaltungsübergreifendes Konzept einbezogen werden können.
Es soll außerdem geprüft werden, wie eine nachhaltige Finanzierung bei der Umsetzung dieses Konzepts auch unter Aktivierung von Fördermitteln auf Landes- und Bundesebene und die Erschließung von Drittmitteln oder privaten Geldern durch mögliche Kooperationen oder Aufträge (Schulung im privaten Bereich gegen Honorar) gelingen kann.
Anschließend wird das Konzept anhand des Feedbacks von Teilnehmenden, Veranstalter*innen und Sicherheitskräften evaluiert und anschließend den Ratsgremien vorgestellt werden.