Drucksache Nr. 0251/2018:
Bebauungsplan Nr. 679, 1. Änd. - IGS Südstadt, Altenbekener Damm -
Aufstellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
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0251/2018
2
 

Bebauungsplan Nr. 679, 1. Änd. - IGS Südstadt, Altenbekener Damm -
Aufstellungsbeschluss

Antrag,

die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 679, 1. Änd. zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden im Laufe des Verfahrens geprüft.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Drucksache Nr. 0295/2016 E1 (IGS Südstadt - Sanierung des Bestandsgebäudes und Erweiterung um einen Anbau sowie Errichtung einer Vier-Gruppen-Kindertagesstätte) wurde im Juni 2016 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover einstimmig beschlossen.

Die Schule liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 679, der für die Bauflächen "Allgemeines Wohngebiet" ausweist. Um eine Ganztagsbetreuung zu ermöglichen und wachsenden Schülerzahlen gerecht zu werden, ist eine Erweiterung der Schule aufgrund fehlender Standortalternativen zwingend.

Um eine bedarfsgerechte Nutzung des Schulstandortes zu sichern, soll der Bebauungsplan dahingehend geändert werden, dass für das Schulgelände "Fläche für den Gemeinbedarf - Schule, Kindertagesstätte, Sporthalle" festgesetzt und die überbaubare Fläche für die Weiterentwicklung des denkmalgeschützten Ensembles angepasst wird. Außerhalb der Schulzeiten soll die vorhandene und die neue Einfeldsporthalle in dem geplanten Erweiterungsbau entlang der Wißmannstraße auch Vereinen zur Verfügung stehen. Um dafür Rechtssicherheit zu schaffen, soll diese Nutzung eindeutig festgesetzt werden.

61.12 
Hannover / 30.01.2018