Antrag Nr. 0250/2022:
Antrag der FDP-Fraktion zu Maßnahmen zum Umgang mit e-Scootern bzw. mit kommerziellem e-Scooter-Sharing

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0250/2022 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der FDP-Fraktion zu Maßnahmen zum Umgang mit e-Scootern bzw. mit kommerziellem e-Scooter-Sharing

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt,

das Verhältnis von e-Scooter-Vermietern und Landeshauptstadt Hannover ordnungspolitisch systematisch aufzustellen. Hierzu soll in Zusammenarbeit mit den derzeit im Stadtgebiet tätigen Betreibern eine freiwillige Vereinbarung für Qualitätsstandards erarbeitet werden, die das zukünftige Miteinander besser regelt. Die Grundlage hierzu soll das vom Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem Deutschen Städtetag mit den am Markt aktiven Verleihfirmen ausgehandelten Memorandums of Unterstanding „Nahmobilität gemeinsam stärken“ aus dem August 2019 sein.

Diese Qualitätsvereinbarung soll mindestens enthalten:


1. Eine saisonale Bedarfs- und Bestandsermittlung sowie eine Regelung zur regelmäßigen Evaluation dieser Bestände durch die Anbieter.

2. Eine verbindliche Absprache über Plätze (insbesondere Fußgängerzonen), die nicht befahren oder beparkt werden dürfen und deren Befahren durch geeignete organisatorische oder technische Möglichkeiten (wie geofencing) ausgeschlossen werden soll.

3. Definition fester Stationen an ÜSTRA-Haltestellen in Absprache mit der ÜSTRA, an denen Verkehrsknotenpunkte im Sinne einer vernetzten Mobilität entstehen können.

4. Sicherheits- und Qualitätsstandards, die eine umgehende Gefahrenbeseitigung sowie eine bedarfsangepasste zeitnahe Umverteilung der Scooter einschließen.

5. Eine verbindliche Zusage aller im Markt befindlichen Betreiber, dass datenschutzrechtliche Belange der Nutzerinnen und Nutzer zu jedem Zeitpunkt gewahrt bleiben und die Einhaltung der Maßgaben der DSGVO sichergestellt ist.


Die Ergebnisse sollen vor der Sommerpause 2022 den zuständigen Ratsgremien rechtzeitig vor ihrer Umsetzung zur Kenntnis gegeben werden.

Begründung

E-Scooter leisten seit dem Beschluss der Elektrokleinstfahrzeuge- Verordnung (eKFV) 2019 einen wichtigen Beitrag zu urbaner Mikromobilität. Zugleich werden sie für immer mehr Menschen ein Ärgernis und stellen oftmals auch eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Eine Einflussnahme auf den Betrieb der eScooter war durch die Kommunen von Anfang an sehr begrenzt.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und der Deutsche Städtetag (DST) haben deshalb, nach den vielfältigen Erfahrungen vorher mit den Leihfahrrädern, gemeinsam mit den Anbietern von Elektrorollern im August 2019 ein Memorandum of Understanding „Nahmobilität gemeinsam stärken“ geschlossen. Darin formuliert sind der Handlungs- und der Abstimmungsbedarf für eine erfolgreiche Integration von Leihsystemen mit Elektrokleinstfahrzeugen in Kommunen.



Das Papier dient als Diskussionsgrundlage für die Abstimmung zwischen einzelnen Kommunen und den Anbietern. Es enthält wesentliche Aspekte einer partnerschaftlichen Kooperation und eines konfliktfreien Betriebs der Angebote vor Ort. Zu diesen freiwilligen Kooperationen, z.B. durch Abschluss von Vereinbarungen, haben sich alle Unterzeichner des Memorandum of Understanding, bereit erklärt. Damit werden im Rahmen des rechtlich Möglichen und möglichst im Einvernehmen aller Beteiligten gemeinsam Spielregeln aufgestellt.
Insbesondere dient eine solche Vereinbarung der Gewährleistung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum, der Vermeidung von Gefährdungen sowie dem Erhalt eines sauberen und geordneten Stadtbildes.

Jedoch ist für das Gelingen eines vernünftigen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer sowie für die Sicherstellung öffentlicher Sicherheit eine verbindliche Absprache von Rechten und Pflichten aller Beteiligter sowie eine konsequente Ahndung von Regelverstößen wichtig.
Auch kann durch eine solche systematische Regelung, der Nutzen für diese Form der städtischen Mikromobilität erheblich optimiert werden – z.B. durch die bessere und systematischere Verknüpfung mit ÜSTRA- Haltestellen.
Hierbei ist mit Augenmaß vorzugehen und immer abzuwägen, ob diese Eingriffe in unternehmerische Freiheiten mit einem angemessenen Mehrwert für die öffentliche Ordnung einhergehen.
Wenn diese Abgewogenheit gelingt, können diese ordnungspolitischen Maßnahmen für alle Beteiligten zum Gewinn werden.
Gemeinsames Ziel von Rat und Stadtverwaltung Hannover muss ein Höchstmaß an Sicherheit für alle Teilnehmenden am Verkehr und die Vermeidung potentieller Konflikte sein.

Von der Möglichkeit der freiwilligen Vereinbarung mit den Anbietern von E-Scootern hat die Verwaltung der Landeshauptstadt bislang keinen oder nicht ausreichenden Gebrauch gemacht. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.



Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender