Drucksache Nr. 0249/2006:
Bebauungsplan Nr. 1563, 4. Änderung, Lissabonner Allee
Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0249/2006
5
 

Bebauungsplan Nr. 1563, 4. Änderung, Lissabonner Allee
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1563, 4. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Planänderung wirkt sich in gleicher Weise auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus, Genderaspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Zu den entstehenden Kosten siehe Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1563, 4. Änderung, Abschnitt 9 Kosten für die Stadt).

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1563, 4. Änderung hat vom 1. Dezember 2005 bis zum 6. Januar 2006 öffentlich ausgelegen. Anregungen der Industrie- und Handelskammer Hannover zum zulässigen Verkauf von autobezogenen Randsortimenten wurden zurückgezogen, nachdem die IHK den Bebauungsplanentwurf mit BMW erörtert hatte. Hinweise der Handwerkskammer zum gleichen Thema, die im Rahmen des 191. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan Hannover vorgetragen wurden, sind nach Aussage der HWK durch die Konkretisierung im Bebauungsplan (§ 1 textliche Festsetzungen) gegenstandslos geworden.

Die Träger von Umweltbelangen haben keine umweltrelevanten Stellungnahmen abgegeben.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Das Verfahren wird nach neuem Baurecht (BauGB in der ab 20. Juli 2004 geltenden Fassung) durchgeführt. Die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist als Anlage 5 beigefügt. In ihr wird dargelegt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Der Satzungsbeschluss ist erforderlich, um das Verfahren abschließen zu können.

 61.12 / 61.17
Hannover / 31.01.2006